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TV V: Mehrjährige Studententätigkeit im gleichen Unternehmen und Stufenlaufzeit
McOldie:
--- Zitat von: victorpatrick am 29.06.2023 09:33 ---Hallo,
Es ist verständlich, dass Sie Fragen zu Ihrer Stufeneinteilung haben, insbesondere in Bezug auf Ihre langjährige Betriebszugehörigkeit als studentische Hilfskraft und den Wechsel zur Festanstellung.
Um eine klare Antwort auf Ihre Frage zu erhalten, empfehle ich Ihnen, sich erneut an Ihre Personalabteilung zu wenden und nach einer detaillierten Erläuterung der Stufeneinteilung zu fragen. Sie können Ihre Bedenken und Ihre Betriebszugehörigkeit als studentische Hilfskraft hervorheben und um eine Überprüfung Ihrer aktuellen Stufeneinteilung bitten.
tunnel rush
--- End quote ---
Hier hat wohl jemand mit Hilfe von ChatGPT geantwortet ohne von der Sache Ahnung zu haben
ISN:
Aber der TE lässt sich auch nicht mehr blicken.
Deibel:
Hallo zurück und vielen, lieben Dank für Eure Antworten!
Es lag zwischen den Tätigkeiten keine Unterbrechung. Die Verträge sind jedes Mal vor Ablauf erneuert worden. Es handelt sich ebenfalls um ähnliche Tätigkeiten, wobei ich natürlich nun ein angepasstes/erweitertes Aufgabenspektrum habe.
Ich bin bereits als Student nach TV-V bezahlt worden (Entgeldgruppe 2, erst Stufe 1 dann Stufe 2)
Cheers!
PiA:
Nach § 5 Abs. 2a gilt auch im TV-V die stufengleiche Höhergrupperung.
Die Argumentation mit der "Aushilfe" verstehe ich nicht. Was soll denn eine Aushilfe iSd. TV-V sein?
Ich kenne "Aushilfen" im SV-Kontext als kurzfristig Beschäftigte, in Abgrenzung zu Minijobbern als geringfügig entlohnte Beschäftigte und voll SV-pflichtige AN. Das hat (im weitersten Sinne) etwas mit dem Arbeitsumfang zu tun, aber nicht mit der Tätigkeit.
Dann kenne ich "Aushilfen" im Sinne von Hilfsarbeitern bzw. ungelernten Kräften. Da geht es in der Tat um die jeweilige Tätigkeit, aber das wird ja durch die Eingrupperung ausgedrückt.
Bei dieser Gelegenheit - warum zum Ende der Zeit als Werkstudent noch Stufe 2?
Nach vier Jahren geht es doch schon in Stufe 3 oder werden die Laufzeiten im TV-V (dann anders als im TVöD) in Vollzeit umgerechnet?
ISN:
War es dieselbe Entgeltgruppe? Handelte es sich um Verlängerungen des ursprünglichen Vertrages oder um eine Neueinstellung?
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