Autor Thema: Behördenwechsel im selben Bundesland - Abordnung oder Kündigen?  (Read 932 times)

mirabelle

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Hallo, ich hätte gerne gewusst, ob jemand schon mal in meiner Situation war.

Ich will von Landesamt A in Landesministerium B wechseln. Beide Behörden gehören zum gleichen Bundesland = mein AG bleibt also derselbe.

Allerdings wäre die neue Stelle höher dotiert und ein anderer Fachbereich. Ich bin mir daher ziemlich sicher, dass schon im Vorstellungsgespräch versucht wird irgendwie drumherum zu kommen, dass ich keine neue Probezeit haben würde und nur auf Stufe 2 zurückgesetzt werden kann.

Jetzt zur eigentlichen Frage:

Kann ich denen auf die Frage zu wann ich anfangen kann sagen, "wenn Sie mich abordnen liegt es in ihrer Hand", oder geht das tarifrechtlich dann doch nicht so einfach?

Ich glaube ja, es wird darauf hinauslaufen, dass ich kündigen und einen neuen Vertrag unterschreiben soll. Dabei ist es doch blöd, bei Bundesland X zu kündigen, um am nächsten Tag beim selben Bundesland in einer anderen Dienststelle wieder neu anzufangen.

Hatte das schon mal jemand? Vielen Dank im voraus

MoinMoin

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Eine neue "Probezeit" im Sinne vom man kann dir Kündigen ohne Grund, gibt es auch bei einer Neuanstellung nicht.
KSchG gilt da.

Und natürlich kannst du auf die Frage wann ich anfangen kann sagen:
"Das hängt alleinig von meinem AG ab.
Ich persönlich könnte morgen, aber ich habe würde gerne noch eine Übergabe zu machen, das müsste ich also mit meinem Vorgesetzten absprechen."

Bei einer echten Neueinstellung hättest du nur Anspruch auf Stufe 1.

mirabelle

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Danke,
nochmal zusammengefasst:

Ich würde zwar Stufe 1 bekommen, aber man kann mir nicht 6 Monate neue Probezeit geben?

Das wäre ja super. Stufe 1 ist zwar ärgerlich, kümmert mich aber weniger. Ich bin eben der Hauptverdiener und will daher nicht wegen Lapalien gekündigt werden können.

Aber richtig beim Landesamt A kündigen müsste ich nicht, um bei Ministerium B anzufangen? Abordnungen wären drin?

McOldie

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Wenn es sich um den gleichen Arbeitgeber handelt, liegt eine Umsetzung, d.h. keine Neueinstellung, sondern eine Höhergruppierung vor. Hinsichtlich der Stufenzuordnung gilt dann § 17 TV-L.
Eine Kündigung sollte aus meiner Sicht nicht erfolgen. In der Regel einigen sich die abgehende und die aufnehmende Dienststelle. Ich weiß nicht, ob es in dem Bundesland Regelungen zum Umgang mit behördenübergreifenden Umsetzungen gibt. Es gibt Länder, in denen die ungeschriebene Regel gibt, derartige Umsetzungen sollten spätestens nach 3 Monaten erfolgen, damit die abgebende dienststelle fü Ersatz sorgen kann.

mirabelle

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Vielen Dank an euch. Dann bin ich ja informiert.

Ich bin da immer etwas nervös, weil ich schon so oft bei mir oder Kollegen gesehen habe, wie der AG dich in die Pfanne haut, wenn du nicht halber Rechtsanwalt bist.
Da werden völlig falsche Tatsachen jahrelang als richtig durchgewunken, bis einer durch Zufall mal bescheid weiß und erfolgreich widerspricht.