Autor Thema: [SN] Beihilfe-App  (Read 2347 times)

Saggse

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[SN] Beihilfe-App
« am: 29.06.2023 09:56 »
Hallo,

die Beihilfe-App für Sachsen listet als Beihilfe-Kasse den KVS - den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen. Ist dieser - anders, als der Name vermuten lässt - auch für die sächsischen Landesbeamten zuständig oder müssen diese ihre Beihilfe-Anträge weiterhin in Papierform tätigen?

elbtaler

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Antw:[SN] Beihilfe-App
« Antwort #1 am: 30.06.2023 08:35 »
Moin,
ja, nutze diese seit letztem Jahr.
Die heißt doch KVS-Beihilfe App und wurde mir vom KVS letztes Jahr in einem separatem Schreiben explizit empfohlen.
Funktioniert super!
VG

Angelsaxe

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Antw:[SN] Beihilfe-App
« Antwort #2 am: 30.06.2023 10:42 »
Die App funktioniert meines Wissens nach nicht für Landesbeamte. Hier ist weiterhin der Antrag in Papierform an das LSF zu stellen.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

elbtaler

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Antw:[SN] Beihilfe-App
« Antwort #3 am: 30.06.2023 11:58 »
Hmm… könnte auch sein... ich vergas, bin ja in einem Landkreis, unterlieg aber der sächsischen Beamtengesetzgebung. Für mich auch neu, dass es da nochmals Unterschiede gibt - sorry.

Na wo hast du denn bisher die Beihilfeanträge hin gesandt?
Wenn KVS -> dann ja.
Wenn LSF -> dann wohl nein???

oder?

Angelsaxe

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Antw:[SN] Beihilfe-App
« Antwort #4 am: 30.06.2023 13:02 »
Die Landkreise sind meines Wissens nach Mitglieder im KVS, daher macht das schon Sinn. Der Freistaat hingegen nicht, da sind Beihilfeanträge ans LSF zu richten - in Papierform. Ich finde dazu auch keine neuen Regelungen/Mitteilungen. Ich frage Anfang der Woche mal im kollegialen Kreise.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

luftruepel

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Antw:[SN] Beihilfe-App
« Antwort #5 am: 01.07.2023 13:25 »
Hallo,

bei den aktuellen Information des LSF zur Beihilfe (https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-5035.html#a-5055) ist folgendes zu lesen:

Digitale Bearbeitung der Beihilfe
Auf Basis einer Kooperation der beiden Freistaaten Sachsen und Bayern wird die Bearbeitung Ihrer Beihilfe im Landesamt für Steuern und Finanzen schrittweise digitalisiert. Perspektivisches Ziel ist es, vollständig medienbruchfrei arbeiten zu können. Als erster Schritt erfolgt nunmehr die Überführung des technischen Betriebes des Beihilfeabrechnungsverfahrens vom Landesamt für Steuern und Finanzen zum Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Meinem Verständnis nach, sollte es irgendwann auch für Landesbeamte möglich sein, die Anträge online einzureichen.

Angelsaxe

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Antw:[SN] Beihilfe-App
« Antwort #6 am: 03.07.2023 10:08 »
Hallo,

bei den aktuellen Information des LSF zur Beihilfe (https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-5035.html#a-5055) ist folgendes zu lesen:

Digitale Bearbeitung der Beihilfe
Auf Basis einer Kooperation der beiden Freistaaten Sachsen und Bayern wird die Bearbeitung Ihrer Beihilfe im Landesamt für Steuern und Finanzen schrittweise digitalisiert. Perspektivisches Ziel ist es, vollständig medienbruchfrei arbeiten zu können. Als erster Schritt erfolgt nunmehr die Überführung des technischen Betriebes des Beihilfeabrechnungsverfahrens vom Landesamt für Steuern und Finanzen zum Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Meinem Verständnis nach, sollte es irgendwann auch für Landesbeamte möglich sein, die Anträge online einzureichen.

Na da haben wir doch eine Auskunft.  :) Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut.
Das ist übrigens eine der wirklich wenigen Dinge, die ich in Sachsen rückschrittlicher erlebe als in NRW.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Angelsaxe

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Antw:[SN] Beihilfe-App
« Antwort #7 am: 10.07.2023 10:28 »
Soweit ich weiß, ist die App „Beihilfe Freistaat Bayern“ seit dem 1. Februar 2021 für Smartphones ab Android 12 verfügbar (im Google Play Store)

Und du meinst, das läuft Freistaatübergreifend?  ;D
Kein Wunder, dass Söder gegen den Länderfinanzausgleich klagt.  :D
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

AnVo

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Antw:[SN] Beihilfe-App
« Antwort #8 am: 18.07.2023 19:04 »
Eine App für Landesbeamte gibt es meines Wissens nach noch nicht. Ich reiche den Beihilfeantrag (und die Rechnungskopien) allerdings immer per Mail ein. Das klappt wunderbar. Nach Eingang gibt es eine Eingangsbestätigung und man spart sich die Kopien.

Fragmon

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Antw:[SN] Beihilfe-App
« Antwort #9 am: 19.07.2023 14:36 »
Eine App für Landesbeamte gibt es meines Wissens nach noch nicht. Ich reiche den Beihilfeantrag (und die Rechnungskopien) allerdings immer per Mail ein. Das klappt wunderbar. Nach Eingang gibt es eine Eingangsbestätigung und man spart sich die Kopien.

An welche E-Mail Adresse? Das ist mir neu und findet sich auch so nicht auf der Informationsseite des LSF.

AnVo

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Antw:[SN] Beihilfe-App
« Antwort #10 am: 20.07.2023 08:36 »
Ja das steht nirgends. Ich habe den Tipp von einer Bekannten erhalten und mache das nunmehr für den einfachen Antrag (also nur bei Rechnungen, keine Geburtsurkunden o.ä.) seit fast drei Jahren so. Inwiefern das gewünscht ist, weiß ich nicht, aber es funktioniert super. Bisher hat auch keiner gemeckert. Wenn ich abends den Antrag losschicke, habe ich am nächsten Werktag eine Eingangsbestätigung mit Datum. Als ich den Antrag noch per Post eingereicht habe, war es zuerst ein Kampf das überhaupt über die Dienstpost machen zu dürfen und dann ging das über mehrere Sammelstellen und ich wusste nie, wann oder ob es angekommen ist.

Nun zu deiner Frage ... ;-)
Ich schick das immer an die allg. Adresse: LSF Postfach Beihilfe - LSF <Beihilfe@lsf.smf.sachsen.de>

strahlkotze

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Antw:[SN] Beihilfe-App
« Antwort #11 am: 22.07.2023 19:22 »
Über Email? Ist ja verrückt. Und ich sende immer Briefe.

Wird Zeit für die App. Aber ich versuchs beim nächsten Mal auch per Mail, bin mal gespannt. Bearbeitungszeiten sind ja leider derzeit echt fernab von gut und böse, 5-6 Wochen...