Autor Thema: Wirksamkeit Dienstvereinbarungen bei Auflösung Personalrat  (Read 853 times)

SB87

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Hallo in die Runde,

über die Forensuche habe ich keine vergleichbaren Themen gefunden - daher hier nun der Versuch über einen neuen Thread:

Hat jemand Erfahrung damit, was im Hinblick auf bestehende Dienstvereinbarungen passiert, wenn sich in einer Dienststelle der Personalrat auflöst und sich anschließend (erstmal) auch kein neuer bildet?

Bei einer Online-Suche bin ich darauf gestoßen: "Im Gegensatz dazu treten Dienstvereinbarungen außer Kraft, wenn eines der am Abschluss beteiligten Personalverfassungsorgane nicht mehr existiert. Das kann auf Seiten der Personalvertretung der Fall sein, wenn in einer Dienststelle – etwa als Folge von Wahlmüdigkeit der Beschäftigten – kein neuer Personalrat gewählt wird." (Quelle: https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27LPVG_NRW_90b025e50cde8e0fd4be4136b6eda702%27%20and%20%40outline_id%3D%27LPVG_NRW%27%5D)

Kann das jemand so bestätigen? Oder auch: Was bedeutet das konkret in der Praxis? Kann die Leitung einer Dienststelle dann entscheiden, dass die bisher in einer Dienstvereinbarung geltenden Regelungen unverändert fortbestehen? (auch wenn es dann eben formell nicht mehr die Dienstvereinbarung ist, die gilt, sondern "nur" die darin beschriebenen Regelungen)

Vielleicht hat jemand im eigenen Betrieb schonmal einen ähnlichen Fall erlebt und kann entsprechend berichten.

Vielen Dank und beste Grüße
SB

blondie

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Ich vermute, dass kann man nicht allgemeingültig für alle Dienstvereinbarungen beantworten. Oft steht ja unter dem Punkt Kündigung, wann diese aus- bzw. wie lange sie noch weiterlaufen.
Oder sowas:
§ 8 Kündigung und Unwirksamkeit

(1) Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten
zum Ende des Ausgleichszeitraumes gekündigt werden.

(2) Werden einzelne Regelungen aufgrund veränderter Gesetze oder
Tarifverträge ungültig, so werden diese neu verhandelt. Alle anderen
Regelungen bleiben davon unberührt.

(3) Diese Vereinbarung bleibt gültig bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung.

Bei dem von dir genannten Besipiel würde ich tatsächlich vermuten, dass die Dienststelle das dann selbst entscheiden kann oder muss. Denn irgendwelche Regelungen muss es ja zu bestimmten Sachen geben.