Hallo in die Runde,
über die Forensuche habe ich keine vergleichbaren Themen gefunden - daher hier nun der Versuch über einen neuen Thread:
Hat jemand Erfahrung damit, was im Hinblick auf bestehende Dienstvereinbarungen passiert, wenn sich in einer Dienststelle der Personalrat auflöst und sich anschließend (erstmal) auch kein neuer bildet?
Bei einer Online-Suche bin ich darauf gestoßen: "Im Gegensatz dazu treten Dienstvereinbarungen außer Kraft, wenn eines der am Abschluss beteiligten Personalverfassungsorgane nicht mehr existiert. Das kann auf Seiten der Personalvertretung der Fall sein, wenn in einer Dienststelle – etwa als Folge von Wahlmüdigkeit der Beschäftigten – kein neuer Personalrat gewählt wird." (Quelle:
https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27LPVG_NRW_90b025e50cde8e0fd4be4136b6eda702%27%20and%20%40outline_id%3D%27LPVG_NRW%27%5D)
Kann das jemand so bestätigen? Oder auch: Was bedeutet das konkret in der Praxis? Kann die Leitung einer Dienststelle dann entscheiden, dass die bisher in einer Dienstvereinbarung geltenden Regelungen unverändert fortbestehen? (auch wenn es dann eben formell nicht mehr die Dienstvereinbarung ist, die gilt, sondern "nur" die darin beschriebenen Regelungen)
Vielleicht hat jemand im eigenen Betrieb schonmal einen ähnlichen Fall erlebt und kann entsprechend berichten.
Vielen Dank und beste Grüße
SB