Autor Thema: Arbeitsunfall, Wiedereingliederung ...?!  (Read 1030 times)

Heydy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Arbeitsunfall, Wiedereingliederung ...?!
« am: 30.06.2023 00:02 »
Servus!

Ich hatte vor 2 Wochen einen Arbeitsunfall. Aktuell sieht es leider so aus, als wenn ich länger als 6 Wochen krank sein werde.

Nach den 6 Wochen erhält man automatisch eine Wiedereingliederung oder wie läuft das ab?

Muss sich der AG mit mir in Verbindung setzen oder läuft das über die BG oder über die KK oder nur zwischen mir und dem BG-Arzt?

Gebe ich also z. B. zum BG-Arzt und sage ihm, dass ich eine Wiedereingliederung möchte, wenn der damit einverstanden ist, wird eine entsprechende Verordnung oder so ausgefüllt und das dem AG und/oder der BG oder der KK vorgelegt?

Ich würde nämlich schon sehr gerne eine Wiedereingliederung machen wollen.

Oder sollte ich mich proaktiv schon jetzt mit dem AG und meinem Vorgesetztem diesbzgl. in Verbindung setzen?

Dankeschön.

LG

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 560
Antw:Arbeitsunfall, Wiedereingliederung ...?!
« Antwort #1 am: 30.06.2023 11:48 »
Die Wiedereingliederung wird vom behandelnden Arzt initiiert und vom Kostenträger (BG bei Arbeitunfall) in der Regel genehmigt. Während dieser Zeit bist du noch arbeitsunfähig, also warscheinlich im Krankengeldbezug.
Den AG zu informieren ist grundsätzlich nicht verkehrt.

Britta2

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 683
Antw:Arbeitsunfall, Wiedereingliederung ...?!
« Antwort #2 am: 30.06.2023 13:28 »
Wenn Du länger als 6 Wochen krankgeschrieben wirst wegen Arbeitsunfall - dann frag doch mal nach einer Rehamaßnahme. Die Möglichkeiten gibts auch in großen Städten d.h. man muss nicht verreisen. Dann danach die Wiedereinglieferung ...