Liebe Gemeinschaft,
folgende Fragen stellen sich mir gerade und ich hoffe gemeinsam mit euch eine Antwort zu finden. Zum Sachverhalt:
Ein AN (kein Wissenschaftler) verlässt den AG (Universität - TV-L) zum 31.12.
Der AN ist in die E13 / Stufe 4 eingruppiert.
Zum 01.01. wäre der AN in die Stufe 5 aufgestiegen.
Ab 01.01. ist der AN Beamter auf Probe beim Bund (A14 / Stufe 4).
Zum 01.04. erfolgt ein Stufenaufstieg in Stufe 5.
Der
AN Beamte möchte nun zum 01.07. zurück zur Universität wechseln.
Die Stelle beim alten Arbeitgeber ist wieder nach E13 ausgeschrieben.
- Welche Entgeltstufe muss/kann/sollte der AN beim alten/neuen AG erhalten?
- Der TV-L sieht Unterbrechungen von "nicht länger als sechs Monate" als unschädlich an. Trifft das hier noch zu? (Kündigung zum 31.12. - Wieder-(Einstellung) zum 01.07.)
- Wie verhält es sich, wenn der AN erst zum 01.08. zurück wechselt?
- Sind die Zeiten beim Bund überhaupt "schädlich"?
Vorab schon mal vielen Dank.
Blätzedeckel