Autor Thema: Neueinstellung Höhergruppierung Stufenlaufzeit  (Read 1110 times)

fuchsia

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Hallo,

ich arbeite aktuell in der Entgeltgruppe 12 und steige nächsten Monat (zum 1.7.) in Erfahrungsstufe 3 auf.

Ich habe mein Arbeitsverhältnis gekündigt und wechsle zum 1.9. in eine andere Stadtverwaltung und werde werde dort nach E 13 bezahlt. In den Konditionen meiner Einstellungsunterlagen steht drin, dass beabsichtigt wird, mich nach E13 Stufe 3 zu bezahlen.

Dem TVöD entnehme ich: §17 (4) "1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 der Anlage A werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2"

--> Ich bleibe also in Erfahrungsstufe 3, oder?

Denn nun habe ich eine Mail vom neuen Arbeitgeber erhalten, in der steht: "Da eine Übernahme der Stufenlaufzeit nur erfolgen kann, wenn ein gleichwertiger Wechsel innerhalb der Entgeltgruppe erfolgt, bitte ich um die letzte Entgeltabrechnung"

In meiner Juni Abrechnung bin ich ja noch in Stufe 2 und kann erst Ende Juli eine Abrechnunug mit Stufe 3 vorweisen.
Kann ich nun Probleme bekommen? Kann ich für die neueu Stelle noch auf Stufe 2 runtergestuft werden? 


Bernstein

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 220
Antw:Neueinstellung Höhergruppierung Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 30.06.2023 10:23 »
Verwechsel bitte nicht einen AG-Wechsel mit einem Wechsel der Entgeltgruppe.

Wenn der neue AG dir die E13 Stufe 3 bietet, nimm es einfach an.

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 669
Antw:Neueinstellung Höhergruppierung Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 30.06.2023 10:36 »
Hier handelt es sich um eine Neueinstellung, so dass hier § 16 Abs. 2 Anwendung findet. Nach dem Regelungskontext des § 16 TVöD setzt die Berücksichtigung von Zeiten und Stufen aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis die Gleichwertigkeit der vorherigen und der neu übertragenen Tätigkeiten voraus. Dazu müssen die vorherigen Tätigkeiten aufgrund der Eingruppierungsvorschriften der gleichen EntgGr. wie die neue Tätigkeit zuzuordnen sein. Hier handelt es sich um eine Kann-Regelung.Die „Kann-Regelung“ räumt dem Arbeitgeber Ermessen ein, d. h. sie überlässt dem Arbeitgeber die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung im Einzelfall ganz oder teilweise berücksichtigt wird. Er wird dabei nach dem Grad des Interesses an der Gewinnung des Arbeitnehmers differenzieren.
Insoweit nehme das Angebot mit Stufe 3 an.

fuchsia

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Neueinstellung Höhergruppierung Stufenlaufzeit
« Antwort #3 am: 30.06.2023 10:41 »
Danke für die Erklärung McOldie!

Ich habe das Angebot mit E 13 Stufe 3 ja auch angenommen. Der Vertrag ist bereits unterschrieben.

Mich hat die heutige Mail des neuen AG verunsichert, weil ich ja nicht innerhalb der Entgeltgruppe wechsel und ich jetzt Sorge habe, dass sie mir nicht Stufe 3 anrechnen wollen.

Spidersangel

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 54
Antw:Neueinstellung Höhergruppierung Stufenlaufzeit
« Antwort #4 am: 30.06.2023 12:51 »
Wenn die Stufe 3 im Vertrag steht, müssen Sie auch danach handeln.
Man kann nicht einen Vertrag schließen und danach Änderungen vornehmen.