Hallo,
ich arbeite aktuell in der Entgeltgruppe 12 und steige nächsten Monat (zum 1.7.) in Erfahrungsstufe 3 auf.
Ich habe mein Arbeitsverhältnis gekündigt und wechsle zum 1.9. in eine andere Stadtverwaltung und werde werde dort nach E 13 bezahlt. In den Konditionen meiner Einstellungsunterlagen steht drin, dass beabsichtigt wird, mich nach E13 Stufe 3 zu bezahlen.
Dem TVöD entnehme ich: §17 (4) "1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 der Anlage A werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2"
--> Ich bleibe also in Erfahrungsstufe 3, oder?
Denn nun habe ich eine Mail vom neuen Arbeitgeber erhalten, in der steht: "Da eine Übernahme der Stufenlaufzeit nur erfolgen kann, wenn ein gleichwertiger Wechsel innerhalb der Entgeltgruppe erfolgt, bitte ich um die letzte Entgeltabrechnung"
In meiner Juni Abrechnung bin ich ja noch in Stufe 2 und kann erst Ende Juli eine Abrechnunug mit Stufe 3 vorweisen.
Kann ich nun Probleme bekommen? Kann ich für die neueu Stelle noch auf Stufe 2 runtergestuft werden?