Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Aufgabenverteilung
FearOfTheDuck:
Und damit ist korrekte, höhere EG und das Gehalt daraus einklagbar.
User2000:
Danke für die Antworten.
Das Ganze ist so eingerichtet, dass die Mitarbeiter sich freiwillig melden. Damit ist es keine klare Übertragung der Aufgaben, also kann auch niemand klagen.
Ich dachte, es gibt andere AGs die so etwas tun. Wahrscheinlich hat unser AG diese Methode erfunden.
McOldie:
Die Übertragung anderer eingruppierungsrelevanter Tätigkeiten bedarf der Zustimmung des Beschäftigten, da es sich um eine Änderung des Arbeitsvertrages handelt. Dieses heißt aber nicht, dass wegen der Zustimmung es zu keiner Veränderung der Eingruppierung kommen kann. Übernimmt ein E 8-er Tätigkeiten, die den Tätigkeitsmerkmalen von E 13 entsprechen, kann sich seine Eingruppierung ändern. D.H. er ist kraft Tarifautomatik ggf. höhergruppiert. Entsprechen die neuen Tätigkeiten der Eingruppierung des Beschäftigten, ist dieses ohnehin durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers abgedeckt.
Es sind also keine neu erfundenen Spielregeln. Der Arbeitgeber muss ggf. die Konseqenzen tragen.
User2000:
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
BAT:
Wir hatten das auch mal, aber etwas umgekehrt. Ein Team von sechs Mitarbeitern und ein junger Kollege, gerade in A9 mit dem Aufstieg A10 musste sich unbedingt vor Gericht vorkämpfen bis er eine globale Vertretungsvollmacht bei den Amtsgerichten hatte und dies wurde dann auch von uns anderen Kollegen dann erwartet, teils halt auch Beschäftigte mit 9c. Da muss man von Anfang an dagegen halten.
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