Hallo,
ich arbeite im Wechselschichtbetieb.
Wir haben im September 2022 beim Personalbüro beanstandet dass uns die Ferertagsstunden und den Freiwochen zustehen.
Dazu wurde uns jetzt Recht gegeben und wir bekommen rückwirkend (6 Monate) zum 01.01.2023 die Feiertagsstunden gutgeschrieben.
Müssten wir diese nicht rückwirkend 6 Monate ab September 2022 bekommen?. Sprich zum März 2022??