Autor Thema: Wie lange muss der Arbeitgeber rückwirkend Änderungen umsetzen  (Read 1246 times)

Dotsch28

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo,
ich arbeite im Wechselschichtbetieb.
Wir haben im September 2022 beim Personalbüro beanstandet dass uns die Ferertagsstunden und den Freiwochen zustehen.
Dazu wurde uns jetzt Recht gegeben und wir bekommen rückwirkend (6 Monate) zum 01.01.2023 die Feiertagsstunden gutgeschrieben.
Müssten wir diese nicht rückwirkend 6 Monate ab September 2022 bekommen?. Sprich zum März 2022??

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 669
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb der Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.
Die unständigen Entgeltbestandteile (z.B. Feiertagsentgelt) sind erst am Zahltag des zweiten auf ihre Entstehung folgenden Kalendermonats fällig.
In welcher Form hier die Ansprüche geltend gemacht worden ist nicht erkennbar.

Dpunkt

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 74
Wenn du Ansprüche gemäß § 37 Abs. 1 TVöD geltend gemacht hast, dann 6 Monate rückwirkend, aber Zeitpunkt der Geltendmachung.

Bei der Geltendmachung sind aber einige Dinge zu beachten:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/ausschlussfrist-61-form-der-erklaerung_idesk_PI13994_HI13792151.html