Autor Thema: Eingruppierung IT ohne Ausbildung  (Read 2554 times)

servicebro

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Eingruppierung IT ohne Ausbildung
« am: 01.07.2023 15:17 »
Hallo zusammen  :)

ich bin 42 Jahre alt und seit mittlerweile 4 Jahren arbeite ich in der IT-Abteilung unserer öffentlichen Verwaltung.
Angestellt bin ich offiziell als Servicekraft im EDV-Bereich – EG 5 – 39 Stunden.

Ich verfüge über keine IT Berufsausbildung. Ich habe aber eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bauzeichner sowie eine Weiterbildung zum Fachinformatiker/in (ILS) - Schwerpunkt Anwendungsentwicklung (16 Monate). Außerdem besitze ich umfangreiche IT-Kenntnisse im Webdesign und Programmierung, die ich mir über die Jahre selbst beigebracht habe.   
Den Job in der öffentlichen Verwaltung habe ich damals mit Hilfe der Arbeitsagentur bekommen.
(Teilhabechancengesetz (§16i und §16e SGB II)) Das bedeutet meine Stelle ist auf 5 Jahre befristet und wird in der Zeit durch Lohnkostenzuschüsse gefördert.

Ich habe in meinen Arbeitsvertag keine Arbeitsplatz- / Stellenbeschreibung. In dem Vorstellungsgespräch wurden damals nur folgende Tätigkeiten mündlich vereinbart.
•   Einrichtung von Arbeitsplätzen (Ab- und Aufbau, Neuverkabelung und Ausstattung von Arbeitsplätzen mit Hardware)
•   Versorgung der Mitarbeiter mit Verbrauchsmaterialien (Tinte, Toner, usw.)
•   Hardwareaustausch und Reparatur (Medientechnik, Infobildschirme, Aufrufanlage, usw.)
•   sowie der komplette First Level Support in der Amtsverwaltung (ca. 105 Mitarbeiter, Unterstützung der Mitarbeiter bei allen täglich anfallenden Software- und Hardwareproblemen)

Soweit so gut. Der Job hat mir Spaß gemacht und auch mit der Entgeltgruppe konnte ich mich abfinden.
Die Amtsverwaltung sowie die Mitarbeiter waren mit meiner Arbeit sehr zufrieden und mir wurde nach nur 1,5 Jahren ein unbefristeter Vertag angeboten in der gleichen Entgeltgruppe 5, den ich auch angenommen habe.

Kurz darauf verließ uns ein IT-Mitarbeiter (Systemadministrator EG 9a) und mir wurden im Laufe der Zeit 90% seiner Tätigkeiten übertragen plus noch weitere höherwertige Tätigkeiten.
Mittlerweile übe ich seit ungefähr 2 Jahren folgende Tätigkeiten aus :

First Level Support
Amtsverwaltung (ca. 105 Mitarbeiter)
Außenstellen (ca. 21 Außenstellen)
•   Unterstützung der Mitarbeiter bei allen täglich anfallenden Software- und Hardwareproblemen
•   Benutzer zurücksetzen, freischalten (Citrix, Active Directory, H&H, Meso und allen anderen Fachanwendungen)

Second Level Support – Software
•   Anlegen und Einrichten von Mitarbeitern im System (Active Directory, Exchange, Transponder, Novatime, Alarmanlage, Kopierer, usw.)
•   Erweiterte MS Office Unterstützung
(Outlook, Word, Excel, PowerPoint, Access)
Hilfe beim Anlegen und Pflege der Outlook-Kalender, Unterstützung beim Erstellen verschiedener Vorlagen in Word und PowerPoint,
Erstellung von Excel-Formeln sowie Makros
Erstellung und Anpassung von Grafiken für z.B. Präsentationszwecke.
•   H&H
Unterstützung der Vorkontierer und Buchungskräfte im digitalen Anordnungsworkflow
Anlegen und Anpassen von Filtern, Einstellungen usw.
Dcapture Batch Unterstützung (Scannen und Erkennen von Rechnungen)
•   Session
Benutzerpflege, Rollenzuweisung,
Unterstützung beim Erstellen von Sitzungen und Vorlagen (inkl. Dokumentvorlagenanpassung)
•   Meso
Softwareunterstützung und Anpassung (Ausdruck, PA-Benachrichtigungen, Wahlen, usw.)
•   Weitere Software Unterstützung
Displaystar (Bekanntmachungen auf den Anzeigetafeln veröffentlichen / Grafisch erstellen),
MIA, IRIS, KGIS, Novatime (Benutzerverwaltung, Anpassungen usw.)

Second Level Support – Hardware
•   Homeoffice Laptops
(Einrichtung, Verwaltung, Wartung und Pflege)
•   Mobile Endgeräte wie Smartphones
und iPads (Einrichtung, Verwaltung, Wartung und Pflege)
•   Telefonanlage & Telefone
Einrichtung von Telefonen und Benutzern in der Telefonanlage
•   Türen & Transponder
Verwaltung, Einrichtung, Batterie- und Elektroteiletausch
•   Einwohnermeldeamt / Standesamt
Austausch und Installation von Dokumentenprüfgeräten, Änderungsterminals, Geldprüfgeräten, EC-Cash-Geräten, Signaturkartenlesegeräten, usw.

Third Level Support
•   Einwohnermeldeamt / Standesamt
Aktualisierung von Software, Treibern, Firmware und Lizenzen für Dokumentenprüfgeräte, Änderungsterminals, Geldprüfgeräte, EC-Cash, Signaturkartenlesegeräte, usw.
•   Aufrufanlage
Einrichtung und Pflege von Dienstleistungen und Benutzern,
Anpassungen von Warteschlangen und Terminen
Grafische Anpassungen, Terminblockierungen sowie entsprechende Anpassungen in Zusammenhang mit der Webseite des Amtes

•   Erweiterte Fehlersuche und Analyse
Behebung von schwerwiegenden oder komplizierten Fehlern in Citrix, Fachanwendungen, Hardware

IT-Beschaffung (Hard- und Software)
Amtsverwaltung & Außenstellen
•   Recherche
•   Ausschreibungen (Angebote einholen, vergleichen und auswerten)
•   Einrichtung & Rollout
•   Verbrauchsmaterial Beschaffung

Rechnungsbearbeitung EDV
•   Vorkontierung und Bearbeitung aller anfallender Rechnungen für die EDV-Abteilung sowie zum Teil für die Außenstellen 
•   Erstellung von Jahresabrechnungen Verbrauchsmaterial für die Außenstellen

Webseiten
•   Amt Webseite
Alle anfallenden Veröffentlichungen Bekanntmachungen, Satzungen, Wahlen, Beteiligungsverfahren, Ortsentwicklungskonzepte, Global Nachhaltige Kommune, usw.
Inhaltliche Anpassungen
Grafische Gestaltung inklusive Grafikbearbeitung
zuFish Datenpflege
•   Webseite Schule (Außenstelle)
Programmierung, Pflege und Wartung, Veröffentlichungen
•   Webseiten von 2 Schulverbänden (weitere soll folgen)
Programmierung, Pflege und Wartung, Veröffentlichungen

Weitere Aufgaben
•   Haushaltsplanung Außenstellen
Beratung, Hilfestellung bei der Haushaltsplanung für die Außenstellen, Freigabeanträge, usw.
•   Datensicherung
Austausch von Sicherungsbändern
•   dDatabox
Pflege sowie Bereitstellung von Dateien für die Mitarbeiter
•   Behördenpostfach
Verteilung und Versand
•   Videokonferenzen / Online Seminare
Zoom-Meetings anlegen und bereitstellen
Unterstützung bei Online Seminaren und Webinaren, Dateien bereitstellen, usw.
•   Firewall
Mailversand und Fernwartung
•   EDV-Inventarisierung
Hardware und Netzwerk

Vertretungskraft (Digitalbeauftragter EG 10 - Digitalpakt und Schulen)
•   Vor Ort Support in den Schulen
•   Digitaler Sitzungsdienst (iPads)   

Weitere zukünftige Tätigkeit sollen folgen
•   DMS
•   Bürgerportal
•   MDM System Relution    


Es sind echt eine Menge höherwertige Aufgaben geworden und ich bin auch komplett an meinen Limit, ziemlich frustriert und fühle mich ausgenutzt.
Nach einer Höhergruppierung habe ich mittlerweile mehrmals gefragt. Beim direkten Vorgesetzten, in der Personalabteilung und sogar LVB.
Es wurde alles abgelehnt mit der Begründung ich habe nicht die benötigte Berufsausbildung dafür.
Man könnte nur eventuell was machen (EG 6), wenn ich im Laufe der Zeit verschiedene Zertifikate sammle.
Das finde ich alles aber sehr vage. Keine konkrete Aussage welche Zertifikate ich brauche, wie viele, bis wann und überhaut womit ich rechnen kann (Nichts schriftliches). Eine EG 6 in der IT ?!

P.S. 3 Zertifikate habe ich bereits (Server 2016, Session Formatvorlagen, sowie Relution MDM Verwaltung)

Eine Stellenbeschreibung habe ich auch verlangt. Die habe ich aber noch nicht bekommen. Warte schon seit über 1,5 Jahren drauf.


Meine Fragen nun an euch.

1. Kann man wirklich ohne einer 3 jährige IT Berufsausbildung nicht höhergruppiert werden, als nur die EG 5 ? Obwohl man die ganze Zeit höherwertige Tätigkeiten ausübt, seit mittlerweile mehr als 2 Jahren.

2. Welche Entgeltgruppe wäre bei meinen Tätigkeitsumfang eigentlich machbar und richtig ?

2. Was kann ich in dieser Situation machen, bzw. wo kann man sich Hilfe holen ? Rechtsberatung ?

3. Kann man auch all diese höherwertigen Tätigkeiten ablehnen und zur Not nur auf Aufgaben bestehen, die einer EG 5 entsprechen ?


Ich wäre euch für jeden Tipp dankbar, da ich mich in den ganzen Verwaltungsrecht überhaupt nicht auskenne.

Schönen Gruß

Britta2

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Antw:Eingruppierung IT ohne Ausbildung
« Antwort #1 am: 02.07.2023 07:41 »
Das schlaue Tarifrecht verlangt eben konsequent, dass man nur dann höher eingestuft wird, wenn man nicht nur höherwertige Tätigkeiten ausübt, sondern auch die entsprechenden Abschlüsse vorweist. Deine Vorgesetzten finden eben keine billigere Arbeitskraft für diese Aufgaben und lachen sich dämlich. Dumm gelaufen.
Das klappt übrigens auch andersrum perfekt:  Kandidaten mit super Abschlüssen - aber ohne diese Tätigkeitszuweisungen, die Du ausübst = und wieder spart der AG. Der AN strampelt sich engagiert ab, bekommt aber nicht mehr Lohn.
Kannst Du nicht ein Fernstudium beginnen und nachschieben? Ja, es wäre eine extreme zusätzliche Belastung.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung IT ohne Ausbildung
« Antwort #2 am: 02.07.2023 11:50 »
Das schlaue Tarifrecht verlangt eben konsequent, dass man nur dann höher eingestuft wird, wenn man nicht nur höherwertige Tätigkeiten ausübt, sondern auch die entsprechenden Abschlüsse vorweist. Deine Vorgesetzten finden eben keine billigere Arbeitskraft für diese Aufgaben und lachen sich dämlich. Dumm gelaufen.
Das klappt übrigens auch andersrum perfekt:  Kandidaten mit super Abschlüssen - aber ohne diese Tätigkeitszuweisungen, die Du ausübst = und wieder spart der AG. Der AN strampelt sich engagiert ab, bekommt aber nicht mehr Lohn.
Kannst Du nicht ein Fernstudium beginnen und nachschieben? Ja, es wäre eine extreme zusätzliche Belastung.

Wo denn?

GofX

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Antw:Eingruppierung IT ohne Ausbildung
« Antwort #3 am: 02.07.2023 12:44 »
Das schlaue Tarifrecht verlangt eben konsequent, dass man nur dann höher eingestuft wird, wenn man [...] die entsprechenden Abschlüsse vorweist.

Das ist nicht korrekt. Selbst ein Schulabbrecher könnte es theoretisch bis in die EG15 schaffen.

@servicebro Bitte Deinen AG formell um eine schriftliche Tätigkeitsbeschreibung. Notfalls mit einem Anwalt.

Sowie in der Tätigkeitsbeschreibung "höherwertige" Arbeiten genannt werden, fordere das entsprechende Entgelt ein.

Ansonsten machst Du eben nur noch, was in der Tätigkeitsbeschreibung steht. Sollte bei einer E5 ziemlich überschaubar sein.

Second Level Support – Software
•   Anlegen und Einrichten von Mitarbeitern im System (Active Directory, Exchange, Transponder, Novatime, Alarmanlage, Kopierer, usw.)

Ihr habt "merkwürdige" Definitionen von "second level" und "third level" - support. Mitarbeiter im System einrichten sind eher klassische "Helpdesk"-Aufgaben und haben nichts mit "second level" zu tun.

Im Sinne von "höherwertig" müsste man hierzu nochmal genauer schauen. Mehr als E5 könnte es vielleicht aber hergeben.

ElBarto

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Antw:Eingruppierung IT ohne Ausbildung
« Antwort #4 am: 03.07.2023 10:07 »
Da hat Dein AG aber Schwein gehabt und eine billige, eierlegende Wollmilchsau erwischt.

Die beschriebenen Aufgaben wären bei uns gut 4 verschiedene Bereiche und somit Mitarbeiter. Allerdings auch für mehr Anwender.

Mit abgeschlossener Berufsausbildung ist (irgendein Beruf) sollte eigentlich bis 9A/B drin sein.

Je nach AG auch mehr oder nach Fortbildung mehr.


MoinMoin

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Antw:Eingruppierung IT ohne Ausbildung
« Antwort #5 am: 03.07.2023 23:20 »
Das schlaue Tarifrecht verlangt eben konsequent, dass man nur dann höher eingestuft wird, wenn man nicht nur höherwertige Tätigkeiten ausübt, sondern auch die entsprechenden Abschlüsse vorweist.
Bullshit
Wenn man die EGO nicht kennt, hat man die Schulbank verpennt.

Britta2

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Antw:Eingruppierung IT ohne Ausbildung
« Antwort #6 am: 04.07.2023 07:03 »
Das schlaue Tarifrecht verlangt eben konsequent, dass man nur dann höher eingestuft wird, wenn man nicht nur höherwertige Tätigkeiten ausübt, sondern auch die entsprechenden Abschlüsse vorweist.
Bullshit
Wenn man die EGO nicht kennt, hat man die Schulbank verpennt.

selber.

MeinerEiner

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Antw:Eingruppierung IT ohne Ausbildung
« Antwort #7 am: 04.07.2023 07:30 »
Hallo servicebro,

das klingt ja erst einmal nach dreister Ausnutzung.
Du bist aufgrund deiner dir übertragenen Tätigkeiten immer automatisch korrekt eingruppiert und dein AG bildet sich lediglich eine Rechtsmeinung dazu, die deine Eingruppierung in keinster Weise berührt.

Du solltest deine einzelnen Aufgaben, die du lt. Vorgesetztem machen sollst, aufschreiben und von der Personalstelle abzeichnen lassen. Du brauchst also erst einmal einen schriftlichen Nachweis zu deinen übertragenen Tätigkeiten.
Bekommst du diesen Nachweis nicht, schalte einen Anwalt ein.

Was steht im Arbeitsvertrag zu deiner Tätigkeit?

Du brauchst bis E13 im IT-Bereich überhaupt keine Ausbildung (Tätigkeitsstrang). NNachzulesen in der Analge 1 zum TV-L unter Punkt 11. Dort wirst du feststellen, dass du mindestens die Entgeltgruppe 6 bekommen musst.

Bilde dich im Tarifrecht entweder selbst weiter oder hole dir rechtlichen Beistand und lass' dir bloß nichts von deinem Arbeitgeber erzählen.

Dies ist mal wieder ein extrem dreister Fall und eine riesengroße Freichheit wie der Staat mit seinen Mitarbeitern umgeht.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung IT ohne Ausbildung
« Antwort #8 am: 04.07.2023 08:31 »
Das schlaue Tarifrecht verlangt eben konsequent, dass man nur dann höher eingestuft wird, wenn man nicht nur höherwertige Tätigkeiten ausübt, sondern auch die entsprechenden Abschlüsse vorweist.
Bullshit
Wenn man die EGO nicht kennt, hat man die Schulbank verpennt.

selber.
Auch so auch noch verständiges Lesen nicht beherrschen.
Also bevor due weiter deinen Bullshit verbreitest, lese dich mal in die EGO
Abschnitt II
2. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
ein!

Dort wirst du (sofern du nicht nur jammern und Müll erzählen kannst oder willst) sehen, dass für die EGO einen EG6 FG 2 und eine EG10 Fg2 hat, sodass für die Tätigkeiten der EG13 keinerlei Ausbildungsvorrausetzung besteht.

Es entgegen deiner Behauptung:
"wenn man nicht nur höherwertige Tätigkeiten ausübt, sondern auch die entsprechenden Abschlüsse vorweist. "
keinerlei Rechtliche Grundlage außer dein Frust oder deine Unwissenheit gibt.

@MeinerEiner:
Wie sind hier im TVöD Kommune
Da ist es in Teil A Abschnitt II.2 zu finden.

Ansonsten stimme ich dir 100%ig zu: Man sollte nur noch das machen was man nachweislich (von der Personalstelle) auch als Tätigkeiten übertragen bekommen hat und sofern man nichts in der Hand aht, sich eben von denen die aT bestätigen lassen.

Zitat
Meine Fragen nun an euch.

1. Kann man wirklich ohne einer 3 jährige IT Berufsausbildung nicht höhergruppiert werden, als nur die EG 5 ? Obwohl man die ganze Zeit höherwertige Tätigkeiten ausübt, seit mittlerweile mehr als 2 Jahren.

2. Welche Entgeltgruppe wäre bei meinen Tätigkeitsumfang eigentlich machbar und richtig ?

2. Was kann ich in dieser Situation machen, bzw. wo kann man sich Hilfe holen ? Rechtsberatung ?

3. Kann man auch all diese höherwertigen Tätigkeiten ablehnen und zur Not nur auf Aufgaben bestehen, die einer EG 5 entsprechen ?
zu 1.
Nein Bullshit: sie EGO IT
zu 2. Schwer da Zeitanteile fehlen, Teile der Tätigkeiten können einfache Verwaltungkräfte machen, wenn entsprechende GUIs vorliegen und sind dann EG3, wenn sie als einzelner Arbeitsvorgang betrachtet werden können (Benutzerpflege, Rollenzuweisung..)  und das was man normalerweise als First Level Support bezeichnet ist max EG4.
es können aber auch 9a IT Tätigkeiten sein, wenn sie im Zusammenspiel mehrer Systeme zu koordinieren und betrachten sind.

zu 2a. PR wenn er gebildet ist, Gewerkschaft, wenn man drin ist, fachlicher Rechtsanwalt wenn man investieren will.
Oder ArbG

(ansonsten den beschriebene Weg gehen: verschriftlichen und bestätigen lassen, was die aT sind und dann bewerten lassen und dann klagen)


zu 3. Änderungen der auszuübenden Tätigkeiten, die zu einer HG führen sind grundsätzlich nur einvernehmlich möglich.