Autor Thema: Stellenwechsel eingruppierung  (Read 1269 times)

Aha123

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Stellenwechsel eingruppierung
« am: 01.07.2023 20:52 »
Hallo ;)

Ich möchte gerne aus privaten Gründen meine Stelle als Gesundheits und Krankenpflegerin aufgeben und stattdessen als Teamassistentin auf der Station arbeiten.
Es bleibt bei der gleichen Station und habe diese Tätigkeit in Vertretung schon öfter übernommen.
Mir war klar das ich aus TVL Kr7 in TVL E5 Wechsel, damit bin ich auch einverstanden, allerdings meint die Personalabteilung, das ich in Gruppe E3 eingestuft werden muss, da ich keine Ausbildung zur MFa vorweisen kann und somit ich als ungelernte Kraft eingestuft werden muss.
Zu meiner Ausbildung zur Krankenpflegerin habe ich zusätzlich noch eine Ausbildung zur Bürokauffrau. Das kann doch nicht wirklich wahr sein. In der Stellenausschreibung steht Eingruppierung E5 Anforderung MFA. Ist das korrekt, kennt jemand eine Möglichkeit. So viel zum Thema Fachkräftemangel

Organisator

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Antw:Stellenwechsel eingruppierung
« Antwort #1 am: 03.07.2023 09:41 »
Hallo ;)

Ich möchte gerne aus privaten Gründen meine Stelle als Gesundheits und Krankenpflegerin aufgeben und stattdessen als Teamassistentin auf der Station arbeiten.
Es bleibt bei der gleichen Station und habe diese Tätigkeit in Vertretung schon öfter übernommen.
Mir war klar das ich aus TVL Kr7 in TVL E5 Wechsel, damit bin ich auch einverstanden, allerdings meint die Personalabteilung, das ich in Gruppe E3 eingestuft werden muss, da ich keine Ausbildung zur MFa vorweisen kann und somit ich als ungelernte Kraft eingestuft werden muss.
Zu meiner Ausbildung zur Krankenpflegerin habe ich zusätzlich noch eine Ausbildung zur Bürokauffrau. Das kann doch nicht wirklich wahr sein. In der Stellenausschreibung steht Eingruppierung E5 Anforderung MFA. Ist das korrekt, kennt jemand eine Möglichkeit. So viel zum Thema Fachkräftemangel

Nein, das ist nicht korrekt. Wenn als Bildungsvoraussetzung MFA (was auch immer das sein mag) genannt ist und du diese Bildungsvoraussetzung nicht erfüllst, darfst du im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Faunus

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Antw:Stellenwechsel eingruppierung
« Antwort #2 am: 03.07.2023 14:45 »
Sicher @Organisator?
MFa = Medizinische Fachassistenz
Krankenpfleger/in

Soweit sind diese Ausbildungen auch nicht voneinander entfernt - eine E niedriger?

Organisator

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Antw:Stellenwechsel eingruppierung
« Antwort #3 am: 03.07.2023 17:32 »
Sicher @Organisator?
MFa = Medizinische Fachassistenz
Krankenpfleger/in

Soweit sind diese Ausbildungen auch nicht voneinander entfernt - eine E niedriger?

Schon. Der öffentliche Arbeitgeber ist an harte Kriterien, die er in der Stellenausschreibung formuliert, gebunden. Einen Bewerber zu nehmen, der diese Kriterien nicht erfüllt, würde alle anderen Bewerber benachteiligen, die sich aufgrund des nichterfüllten Kriteriums gar nicht beworben haben.

Spid hatte dies auch mal rechtlich fein begründet, kannst bei Interesse mal hier im Forum suchen.

Tagelöhner

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Antw:Stellenwechsel eingruppierung
« Antwort #4 am: 03.07.2023 17:39 »
Ist der eigentlich tatsächlich nicht mehr aktiv oder hat man nur seinen neuen Alias noch nicht herausgefunden?  ;D

E15TVL

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Antw:Stellenwechsel eingruppierung
« Antwort #5 am: 03.07.2023 18:40 »
Er ist nicht mehr aktiv.