Zunächst mal ist die Nebentätigkeit anzeigepflichtig, wie lumer zu recht sagt.
Darüber hinaus besteht eine Abführungspflicht der den Betrag von 6.500,00 € übersteigenden Summe NUR dann, wenn die Nebentätigkeit im ÖFFENLTICHEN DIENST ausführst.
Wenn du bei Aldi an der Kasse sitzt um deine karge Alimentation aufzubessern, gibt es überhaupt keine Ablieferungsverpflichtung.