Autor Thema: Überstundenzulagen bei Teilzeit mit Rufbereitschaften, Wochenenddiensten  (Read 555 times)

Julia79

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Hallo Forum, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, ich verstehe diese Regelung überhaupt nicht:

ich arbeite in Teilzeit (80%) bei einer NRW Behörde und habe regelmäßig Rufbereitschaften und Präsenzdienste außerhalb der regulären Arbeitszeit, also an Wochenenden, Feiertagen und auch nachts, dies steht auch so in meinem Teilzeit Arbeitsvertrag.

Wenn ich innerhalb meiner dienstlich angeordneten Rufbereitschaft z.B. an einem Sonntag einen Einsatz habe, bekommen ich Zeitzuschläge ausbezahlt für Sonntagsarbeit, Nachtarbeit.
Wenn ich aber z.B. an einem Sonntag (ohne in Rufbereitschaft zu sein) einen angeordneten Präsenzdienst habe, dann bekomme ich diese Zeitzuschläge für die geleisteten Stunden nicht ausbezahlt, stattdessen werden diese Stunden mir dann als "Mehrarbeit in Teilzeit" erst nach Ablauf eines Jahres!! pauschal vergütet, ohne Berücksichtigung, ob diese Stunden an Sonntagen, nachts, o.ä. geleistet wurden.

Warum werden diese Stunden komplett anders vergütet als meine Stunden innerhalb der Rufbereitschaft und ist es überhaupt rechtlich korrekt, dass ich 1 Jahr auf die Auszahlung warten muss??

Vielen Dank!