Hallo SkTck,
Die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe hängt von den auszuübenden Tätigkeiten:
Meistens müssen Arbeitsnehmer mehrere Tätigkeiten ausüben, denen auch prozentuale Zeitanteil zugeordnet werden. Beispielsweise hat die Tätigkeit A einen Zeitanteil von 50% und ist mir EG 11 bewertet, Tätigkeit B mit einer Tätigkeit von 30% und it EG 10 bewertet und Tätigkeit C mit E12 bewertet und mit 20% Zeitanteil. Das würde dann in der Summe die EG 11 ergeben.
Durch die Teilzeit-Teamleitung werden sich die Zeitanteile verschieben und je nachdem wie die Verschiebung ist, kann einen höherer EG herauskommen oder eben auch nicht.
Hallo MoinMoin,
kennst Du irgendwelche Eltern, die unbefristet in TZ gehen? Ich nicht! Ich habe es sogar erlebt, dass jemand wegen der Kinder in TZ gegangen ist und bis zur Rente jährlich neue TZ-Anträge gestellt hat. So hat die Person verhindert, dass der Stellenanteil für eine unbefristete Stelle für jemand anders verwendet werden konnte. Rein theoretisch kann man die Zustimmung zu den TZ-Anträgen verweigern, aber das traut sich aus gutem Grund keine Führungskraft, schließlich ist die Familienfreundlichkeit sogar für Großeltern das einzige Pfund, mit dem der ÖD mittlerweile wuchern kann, mal abgesehen vom Stress mit dem PR und der Gleichstellungsbeauftragten, den man bei einer Verweigerung der Zustimmung hätte.