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2 verschiedene Entgeltgruppen in einem Vertrag?

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SkTck:
Hallo, folgender Fall:

Person A ist dauerhaft angestellt im öffentlichen Dienst (VKA) auf Entgeltgruppe 10. Person A vertritt Person B in ihrer Elternzeit zu 100% für 12 Monate in einer Teamleitung und hat für diese Zeit eine Vertragsanpassung auf Entgeltgruppe 12 bekommen.

Nun hätte Person B den Wunsch mit 50% Wochenarbeitszeit auf die Stelle der Teamleitung zurückzukehren. Person A würde gerne ebenfalls zu 50% als Teamleitung (E12) und 50% als Referent (E10) arbeiten. Soweit so konfliktfrei.

Gäbe es Szenarien, wie Person A diese Stelle zu 50% ausfüllen könnnte und gleichzeitig eine weitere Stelle zu 50% mit Entgeltgruppe 10? Ist eine pragmatische Lösung wie Person B kehrt mit 50% auf E12 zurück und Person A wird zu 100% auf E11 hochgestuft denkbar? Oder wären solche Vorgehensweiten undenkbar im öffentlichen Dienst? (arbeite nicht selbst da...)

Hat jemand noch weitere Ideen wie man eine solche Konstellation am geschicktesten lösen könnte? Ich denke die Situation wird nicht das erste Mal auftreten bei 5 Mio. Beschäftigten im ÖD...  :)

 

clarion:
Hallo,

Soll die geteilte Teamleitung auf Dauer bestehen bleiben? Oder möchte B später auf 50+ x Prozent aufstocken?

Ihr müsst für A die auszuübende Tätigkeit bzw. die aus der Arbeitsverteilung bestehende Zeitanteile neu bewerten.  Je nach dem welchen Anteil die E12 Tätigkeiten haben,  ist A mit E10 bis E12 einzugruppiert, also eine EG für A.

Falls ihr einen Änderungsantrag mit A macht  hat A Anspruch auf entsprechend Tätigkeiten der entsprechenden EG. Das heißt,wennB später mehr arbeiten will, müsst ihr für A oder B andere Tätigkeiten finden.

MoinMoin:
Wenn B 50% EG12 macht und 50% EG10 macht, dann ist das kein Problem.
Der AG hat nur das Problem, das er B dann 100% EG12 auszahlen muss.

Die alternative sind 2 einzelne, getrennte Arbeitsverträge, die getrennt abgerechnet werden, die getrennte Urlaube haben, getrennte Zeiterfassung  und  ...

das ist aber mWn nur statthaft, wenn es auch wirklich klar organisatorisch voneinander getrennt Tätigkeiten sind (also unterschiedliche Referate/Dienststellen o.ä.)

SkTck:

--- Zitat von: clarion am 04.07.2023 06:12 ---Hallo,

Soll die geteilte Teamleitung auf Dauer bestehen bleiben? Oder möchte B später auf 50+ x Prozent aufstocken?

Ihr müsst für A die auszuübende Tätigkeit bzw. die aus der Arbeitsverteilung bestehende Zeitanteile neu bewerten.  Je nach dem welchen Anteil die E12 Tätigkeiten haben,  ist A mit E10 bis E12 einzugruppiert, also eine EG für A.

Falls ihr einen Änderungsantrag mit A macht  hat A Anspruch auf entsprechend Tätigkeiten der entsprechenden EG. Das heißt,wennB später mehr arbeiten will, müsst ihr für A oder B andere Tätigkeiten finden.

--- End quote ---

Also der Plan ist der Abteilungsleitung eine fertige Lösung zu präsentieren, hinter der sowohl A als B gemeinsam stehen. Daher versuche ich gerade zu eruieren, welche Möglichkeiten bestehen. Einfach beide als E12 einzugruppieren, ist wohl leider eher unattraktiv für den Arbeitgeber.

Wie sieht's denn überhaupt mit den Rückkehrrechten nach der Elternzeit aus? B hat zuvor 80% gearbeitet und hat dann jetzt das Recht auf 80% zurückzukehren. Wenn B aber entscheidet, dass sie nur noch zu 50% arbeiten möchte, hat sie doch in der Folge das Recht auf Rückkehr auf 80% verwirkt, oder? Die geteilte Teamleitung würde dann auf Dauer bestehen bleiben.

Bisher gibt es wohl keine Stelle in der Abteilung, die mit Entgeltgruppe 11 bewertet ist. Ist es dann realistisch, wenn man einen Antrag auf Neubewertung der Stelle stellt, dass man diese erhält?

SkTck:

--- Zitat von: MoinMoin am 04.07.2023 10:55 ---Wenn B 50% EG12 macht und 50% EG10 macht, dann ist das kein Problem.
Der AG hat nur das Problem, das er B dann 100% EG12 auszahlen muss.

Die alternative sind 2 einzelne, getrennte Arbeitsverträge, die getrennt abgerechnet werden, die getrennte Urlaube haben, getrennte Zeiterfassung  und  ...

das ist aber mWn nur statthaft, wenn es auch wirklich klar organisatorisch voneinander getrennt Tätigkeiten sind (also unterschiedliche Referate/Dienststellen o.ä.)

--- End quote ---

Ich fürchte halt, das möchte der Arbeitgeber nicht. Wie läuft das denn in der Praxis ab? Ich stelle mir das immer so vor, dass es einen Stellenplan mit eindeutig bewerteten Stellen gibt. Also z.B.

1 Teamleitung 100% E 12
5 Referenten 100% E 10

Entsprechend darf dann besetzt werden, bis dieses Limit erreicht ist. Oder ist es so, dass in einem Stellenplan steht:

bis zu 6 Vollzeitstellen
Budget maximal 450.000 Euro

und die Abteilungsleitung kann dann frei zwischen den Stellen schieben?

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