Autor Thema: Springerzulage TV-V  (Read 915 times)

Beerus

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Springerzulage TV-V
« am: 04.07.2023 03:26 »
Hallo,

Ich bin Angestellt als Leitstandfahrer bei den Stadtwerken und arbeite im vollkonti Schichtsystem. 6Tage Mittagschicht/ 3Tage frei/ 7 Tage Frühschicht/ 2Tage frei/ 7Tage Nachtschicht/ 3Tage frei/ 14Tage Springer.
Die 14 Tage Springer sind, wenn keiner krank und keiner im Urlaub ist so aufgeteilt, dass 5 Tage Mittagschicht/ 2 Tage Frei/ 5 Tage Frühschicht/ 2 Tage frei sind.

Jetzt ist es so dass wir in den 14Tagen „frei wild“ sind und wild hin und her springen auf Weisung des AG. Sogar an den freien Tagen einspringen müssen. So dass man in den 14Tagen überhaupt nichts planen kann in seiner Freizeit.

Da im TV-V keine Regelung zu finden ist zu den Springerschichten.
Frag ich mich wie das Ganze vergütet werden muss ob man das nicht an die Rufbereitscht anlehnen kann. Und dem entsprechend dann pro Werktag 2Std. Und am Wochenende pro Tag 4Std. vergütet werden müssen.

Wir bekommen zur Zeit eine Springerzulage in der Höhe von 80€ monatlich.

Wie seht ihr das?