Autor Thema: Fragfe bzgl. Stellenausschreibung bzw. Bewertung Arbeitsplätze  (Read 1083 times)

laruso

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Guten Morgen zusammen,

mir ist Etwas nicht mehr ganz klar.
Wenn eine Stelle ausgeschrieben wird, wird ja meist die entsprechende Eingruppierung angegeben.
Jetzt gibt es Stellen, wo für Q2 bis E7 und für Q3 bis E11 offen stehen d. h. es entscheidet die Ausbildung bzw. Abschluss.

Soweit ich mich erinnere, war doch die Stelle an sich das Kriterium, ich kann ja keine (nicht abwertend gemeint) eine Hilfskraftstelle, nur weil Jemand einen Uni/FH Abschluss hat, auf E9 oder höher stellen?
Besonders wenn die gleichen Aufgaben vorgenommen werden, also egal ob ich in E7 oder E11 eingestellt werde.

Ich kann mich noch erinnern, ein damaliger Personalratsmann hat zu mir mal gesagt, es geht nur was die Stelle hergibt, egal des Abschlusses. Der Abschluss entscheidet halt, ob man überhaupt an die Stelle käme.

Also kurz oder lang, sind solche Stellenauschreibung rechtens? Ich meine, man gibt eine Aufgabe vor, aber nach Abschluss wird diese dann bezahlt bzw. bewertet?

Vielen lieben Dank
Mark

MeinerEiner

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Stellenbeschreibungen sind für die Eingruppierung irrelevant.

Man IST entsprechend seiner dauerhaft übertragenen Tätigkeit eingruppiert.

Erfüllt man nicht die Vorraussetzung in der Person lt. Entgeltordnung, ist man eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.

MoinMoin

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So ist es: der promovierte Physiker, der als Bote EG3 Tätigkeiten auszuüben hat, bekommt EG3 ausgezahlt.

laruso

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vielen Dank Euch, sorry für das späte Feedback aber war irgendwie abgelenkt :-)