Autor Thema: Auszahlung Mehrarbeit/EU  (Read 1368 times)

Auso1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 27
Auszahlung Mehrarbeit/EU
« am: 04.07.2023 10:37 »
Guten Tag,

folgender Sachverhalt:
Ich bin SaZ Ausscheider und habe sehr viele Überstunden dieses Jahr aufgebaut durch Übungsplätze und Dienste. Zusätzlich noch viel EU. Ich habe vor 2 Wochen die Auszahlung der Stunden angefragt und wurde (wurde mir gesagt) vom Spieß auch gesagt, dass es kein Problem wäre, einfach Antrag schreiben.

Ich hätte ja zum Zeitpunkt der Anfrage noch genug Zeit gehabt diese abzubauen, jedoch kam die Antwort zu spät.

Vor mehreren Wochen wurde eine Woche EU abgelehnt und ich muss ihn somit später nehmen. Der EU Antrag für die darauf folgende Woche (diese Woche) wurde sozusagen abgelehnt aufgrund der zu vielen Stunden. Somit Stundenabbau - dieser kann ja befohlen werden.

Da EU nicht ausbezahlt werden kann (außer 20 Tage) verfällt dieser nun.

Ist das rechtens dies so umzuwandeln, damit mir der EU verfällt? Den Antrag hatte ich ja auf EU geschrieben.

Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 519
Antw:Auszahlung Mehrarbeit/EU
« Antwort #1 am: 04.07.2023 15:45 »

Da die Zeit drängt, ist jetzt weniger die Frage, was rechtens ist, sondern wie man pragmatisch eine Lösung herbeiführen kann. Dazu empfehle ich, das Gespräch mit dem Disziplinarvorgesetzten zu suchen, den Sachverhalt zu schildern und auf dessen Fürsorgepflicht hinzuweisen.

Ein weiterer Schritt wäre, die Vertrauensperson einzuschalten (oder dies zunächst beim Vorgesesetzten anzukündigen).

Man könnte auch laut darüber nachdenken, eine Wehrbeschwerde nach WBO einzureichen.

Was heißt, "sozusagen" abgelehnt? Eine einfache Rückgabe an den Soldaten mit dem mündlichen Verweis, dass er nicht genehmigungsfähig ist, ist nicht statthaft. Die formelle Ablehnung eines Antrags auf Erholungsurlaub ist mitbestimmungspflichtet durch die Vertrauensperson (§ 25 Abs. 3 Nr. 9 SBG). Ein beantragter Erholungsurlaub muss beschieden werden.

Auso1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 27
Antw:Auszahlung Mehrarbeit/EU
« Antwort #2 am: 04.07.2023 17:05 »
Sozusagen abgelehnt weil mein Urlaub wie besprochen nicht geschrieben wurde, ich ihn dann selbst letzte Woche Montag eingestellt habe ins System. Jedoch waren alle auf Übung und niemand hat ihn unterzeichnet.

Nun liegt er weiter unbearbeitet im System, aber Chef hat DZA befohlen.

Den abgelehnten EU für vergangene Woche habe ich schriftlich.

Ich schaffe es aber nicht, alle EU und DZA auch nur annähernd abzubauen, da die vergangenen 2 Wochen dafür verwendet werden hätten können, jedoch 1x abgelehnt und 1x keine Rückmeldung.

Wenn ich jeden übrigen Tag verplanen würde und nur 3 Tage für Auskleidung, Laufzettel, Arzt, übrige Sachen und Unterlagen etc brauchen würde (was unwahrscheinlich ist nach längerer Dienstzeit) würden mir noch etwa 40 Std übrig bleiben. Diese hätte ich wie gesagt vorher nehmen können, aber war ja nicht gewollt.

Auso1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 27
Antw:Auszahlung Mehrarbeit/EU
« Antwort #3 am: 18.07.2023 11:12 »
Hat noch jemand Ideen?

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 683
Antw:Auszahlung Mehrarbeit/EU
« Antwort #4 am: 18.07.2023 11:34 »
In der Regel müssen Überstunden und Resturlaub, der bis zum Ausscheiden nicht genommen werden kann, ausbezahlt werden. Ich würde dir raten noch ein wenig im Internet zu recherchieren. So weit ich mich erinnern kann, kann man sich sogar auf EU-Recht berufen, aber genau weiß ich es nicht. Vielleicht werden dir deine Überstunden auch routinemäßig ausbezahlt. Wenn nicht, würde ich nach dem Ausscheiden einen schriftlichen Antrag an deine Besoldungsstelle stellen mit Kopie an deine Dienststelle. Dann musst du auf jeden Fall einen schriftlichen Bescheid bekommen, gegen den du dann ggf. Widerspruch einlegen kannst.