Zum Inflationsausgleich:
Die Antwort bedarf - sorry - der großen Glaskugel.
Meine Tendenz:
Das ganze scheint ja eine freiwillige Leistung des AG zu sein, da er ja entscheiden kann, ob er die Leistung gewährt - denn sonst gäbe es keine Abhängigkeit von der Finanzierungszusage des LVR. Falls die Zusage gibt, werden vermutlich nur diejenigen AN profitieren, die zu dem Zeitpunkt noch beschäftigt sind.