Autor Thema: Schwerbehinderte werden (oft) nur eingeladen, weil sie eingeladen werden müssen  (Read 1270 times)

schwb

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Hallo,

folgendes ist natürlich nicht repräsentativ, aber für mich lautet die Antwort "Ja", weil:

ich habe mich in den letzten drei Jahren bei mehreren Behörden je mind. zwei Mal beworben, sehr oft sogar auf ein und dieselbe Stelle in einer Behörde mit je demselben Stellenausschreibungstext zu verschiedenen Zeitpunkten, entweder z. T. innerhalb weniger Wochen bis zu zwei Jahren.

Beim ersten Mal habe ich immer meine Schwerbehinderung angegeben, weil mir dazu von der BA geraten wurde und beim zweiten Mal nicht, da ich selbst wissen wollte, ob ich dann auch eingeladen werde. Nach der ersten Einladung habe ich nämich immer eine Einladung erhalten.

Die fachlichen Voraussetzungen/Erwartungen, die in den Stellenausschreibungen standen, habe ich jeweils - nachgewisenermaßen anhand von Zeugnissen - vollständig erfüllt, sodass eine Einladung auf eine Bewerbung von mir, in der ich meine Schwerbehinderung angegeben hatte, Pflicht war.

Was meint ihr, bitte? Wie ist das bei euch, bitte?

Danke.

VG

MoinMoin

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Schwerbehinderte werden nur dann nicht eingeladen, wenn es für einen Blinden mit Krückstock erkennbar ist, dass er nicht für die Stelle im Ansatz geeignet und qualifiziert ist.

OrganisationsGuy

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Persönlich würde ich meine Schwerbehinderung in einer Bewerbung nicht erwähnen damit eben genau das nicht passiert. Einladung wird aufgrund von Pflicht verschickt, nicht weil ich in den wirklich engeren Interessentenkreis kommen würde.


Organisator

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Hallo,

folgendes ist natürlich nicht repräsentativ, aber für mich lautet die Antwort "Ja", weil:

ich habe mich in den letzten drei Jahren bei mehreren Behörden je mind. zwei Mal beworben, sehr oft sogar auf ein und dieselbe Stelle in einer Behörde mit je demselben Stellenausschreibungstext zu verschiedenen Zeitpunkten, entweder z. T. innerhalb weniger Wochen bis zu zwei Jahren.

Beim ersten Mal habe ich immer meine Schwerbehinderung angegeben, weil mir dazu von der BA geraten wurde und beim zweiten Mal nicht, da ich selbst wissen wollte, ob ich dann auch eingeladen werde. Nach der ersten Einladung habe ich nämich immer eine Einladung erhalten.

Die fachlichen Voraussetzungen/Erwartungen, die in den Stellenausschreibungen standen, habe ich jeweils - nachgewisenermaßen anhand von Zeugnissen - vollständig erfüllt, sodass eine Einladung auf eine Bewerbung von mir, in der ich meine Schwerbehinderung angegeben hatte, Pflicht war.

Was meint ihr, bitte? Wie ist das bei euch, bitte?

Danke.

VG

Wer die formellen Kriterien als Schwerbehinderter erfüllt ist einzuladen. Das kann dann dazu führen, dass ein gelernter Verwaltungsangestellter, der nach dem Ausbildungsende vor 30 Jahren nicht mehr in dem Beruf gearbeitet hat, im Vorstellungsgespräch sitzt. Das Ergebnis ist dann vorhersehbar.

Tiffy

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"Schwerbehinderte werden (oft) nur eingeladen, weil sie eingeladen werden müssen." Aha. Würde man sie nicht einladen, wäre das Geschrei erst recht groß. Lädt man sie ein, stellt sie aber nicht ein, dann ist das also schon der nächste Skandal? So weit, dass man jeden Schwerbehinderten, der bestenfalls in homöopathischem  Maße Eignung zeigt, trotz um Welten besserer Mitbewerber einstellen muss, sind wir zum Glück noch nicht.