Hallo,
folgendes ist natürlich nicht repräsentativ, aber für mich lautet die Antwort "Ja", weil:
ich habe mich in den letzten drei Jahren bei mehreren Behörden je mind. zwei Mal beworben, sehr oft sogar auf ein und dieselbe Stelle in einer Behörde mit je demselben Stellenausschreibungstext zu verschiedenen Zeitpunkten, entweder z. T. innerhalb weniger Wochen bis zu zwei Jahren.
Beim ersten Mal habe ich immer meine Schwerbehinderung angegeben, weil mir dazu von der BA geraten wurde und beim zweiten Mal nicht, da ich selbst wissen wollte, ob ich dann auch eingeladen werde. Nach der ersten Einladung habe ich nämich immer eine Einladung erhalten.
Die fachlichen Voraussetzungen/Erwartungen, die in den Stellenausschreibungen standen, habe ich jeweils - nachgewisenermaßen anhand von Zeugnissen - vollständig erfüllt, sodass eine Einladung auf eine Bewerbung von mir, in der ich meine Schwerbehinderung angegeben hatte, Pflicht war.
Was meint ihr, bitte? Wie ist das bei euch, bitte?
Danke.
VG