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Ist diese Frage im Bewerbungsgespräch rechtens?
scheffchen:
Guten Abend,
ich hatte heute ein Bewerbungsgespräch, wo mir eine Frage keine Ruhe lässt.
Ich hatte mich vor zig Wochen auf 2 Stellen intern beworben. 2 grundverschiedene Stellen von den Aufgabe, aber mit denselben Konditionen.
Es handelt sich um 2 verschiedene Abteilungen und 2 verschiedene Personaler, die für das jeweilige Stellenbesetzungsverfahren zuständig sind.
Eigentlich gibts bei uns quasi wasserdichte Fragenkataloge in den Gesprächen und jeder Bewerber bekommt dieselben Fragen gestellt.
Mir stellte heute aber die Abteilungsleiterin am Ende eine Frage, die so wohl nicht im Fragenkatalog steht (stehen darf?!). Sie fragte, für welche der beiden Stellen ich mich entscheiden würde, wenn ich je der Beste wäre.
O_O bekam ich und nach einer Schrecksekunde sagte ich, dass der Flurfunk auch hier im Hause offensichtlich sehr gut funktioniert, ich mich für diese Stelle hier entscheiden würde und dem anderen Abteilungsleiter im anstehenden Bewerbungsgespräch, zu dem ich schon eingeladen wurde, genau dasselbe sagen werde, wenn der mir auch diese Frage stellen sollte.
Ob die Antwort jetzt gut oder schlecht oder pissig oder sonstwas war, egal. Aber durfte mir überhaupt diese Frage gestellt werden insofern, dass die Abteilungsleiterin von dem anderen Stellenbesetzungsverfahren überhaupt was wissen durfte
Was hättet ihr auf diese Frage geantwortet?
Vielen Dank.
Beste Grüße
FGL:
--- Zitat von: scheffchen am 04.07.2023 20:55 ---Was hättet ihr auf diese Frage geantwortet?
--- End quote ---
Ich hätte die ausgeschriebene Position benannt, die mich mehr interessiert.
Umlauf:
Mit Verlaub, aber in meinen Augen ist das Stuss.
Das wird bei uns regelmäßig gemacht. Gut bei einer technischen Behörde sind die Stellen sehr differenziert.
Wenn ein Bereich mehrere Stellen mit ähnlichen Profilen ausschreibt, sollte man keine Auswahl gegen die Interessen der Bewerber treffen. Oder wenn unbefristete und befristete Stellen in einem Bereich vorhanden sind. Es nützt ja nichts, wenn eine der Stellen gar nicht für den Bewerber vorstellbar sind.
Andere Frage: Wie können 2 verschiedene Personaler unabhängig von einander tätig sein?
Sollten diese nicht vielmehr zu einem Personalreferat/-abteilung sein?
FGL:
--- Zitat von: Umlauf am 04.07.2023 23:03 ---Andere Frage: Wie können 2 verschiedene Personaler unabhängig von einander tätig sein?
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Z. B einer ist zuständig für die Besetzungsverfahren der Fachbereiche 1 bis 3, der andere für die der Fachbereiche 4 bis 6.
MoinMoin:
--- Zitat von: scheffchen am 04.07.2023 20:55 ---Ob die Antwort jetzt gut oder schlecht oder pissig oder sonstwas war, egal. Aber durfte mir überhaupt diese Frage gestellt werden insofern, dass die Abteilungsleiterin von dem anderen Stellenbesetzungsverfahren überhaupt was wissen durfte
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Die Frage ist also, darf ein Ag einen Bewerber Pool aufbauen für unterschiedliche Stellen, wenn Personen sich auf beide Stellen bewerben, um damit in der Gesamtheit die Bestenauslese zu optimieren?
Oder anderes, dürfte der Chef der Behörde (oder der beiden Referate), sofern er im VG sitzt (damit auf alle Fälle beide Bewerbungen kennen darf) diese Frage stellen?
Dass das Geschmäckle für dich hat, kann ich nachvollziehen.
--- Zitat ---Was hättet ihr auf diese Frage geantwortet?
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Ich hätte geantwortet, dass ich das noch nicht sagen könne, da, wegen Chancengleichheit und Bestenauslese, ich das zweite Bewerbungsgespräch, in dem der zweite Abteilungsleiter sich um meine Arbeitskraft bewirbt, noch nicht absolviert habe.
Denn auch die andere Abteilung muss ja die Chance haben einen positiven oder positiveren Eindruck bei mir zu hinterlassen.
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