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Ist diese Frage im Bewerbungsgespräch rechtens?

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Thomber:
@scheffchen
Ich finde Deine Antwort SEHR GUT. Sie ist clever und hält der fragenden Person den Spiegel vor.... Nur, wer an dieser Stelle jetzt Kind ist und nicht damit umegehen kann, würde Dich danach benachteiligen. Eigentlich solltest Du einen Extrapunkt bekommen für Schlagfertigkeit und Ehrlichkeit!

Schokobon:
Meine Güte muss man jedes Wort und jede Frage bis zum Erbrechen hinterfragen...

was_guckst_du:
Meine Antwort:

...da sich aus jedem Bewerbungsgespräch auch neue Perspektiven ergeben können, die man als Bewerber vorher so gar nicht "auf dem Schirm" hatte, könnte ich diese Frage wahrheitsgemäß erst nach der Durchführung beider Gespräche und meiner darauf folgenden Schlußfolgerungen beantworten...

clarion:
Ich wäre als Personaler sehr irritiert,  würde man diese absolut harmlose Frage mit derartigen Mißtrauen begegnen. Es geht doch darum abzuklopfen, wo man Personen in einer Organisation für AG und AN möglichst zufriedenstellend einsetzt.

Schnippische Antworten wie die mit Flurfunk würden mich irritieren. Solltest Du darauf abheben, es sei gegen Datenschutz verstoßen worden, wäre ich ganz vorsichtig.  Wenn diese beiden Personaler oder auch PR Rät sich gegenseitig vertreten, hast Du möglicherweise einen ziemlichen Bock geschossen.

was_guckst_du:
...wenn ich als Bewerber aus beiden Verfahren als Bester hervorgehe, hat der Personaler nichts zu entscheiden, wo die "Einsetzung" erfolgt...dann zählen ausschließlich meine Prioritäten..

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