Autor Thema: Abwesenheitsvertretung §14 niederlegen bzw. abgeben  (Read 2210 times)

PM

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Hallo ihr Lieben,

ich habe ein kleines Problem und bräuchte einen guten Rat.

Ich bin seit 15 Jahren als Abwesenheitsvertretung §14 tätig. Eingestellt wurde ich als Facharbeiterin - mir wurde diese Aufgabe seinerzeit schriftlich übertragen. Ich bin in EG6 eingruppiert, die zu vertretende Stelle in EG9c.

Jetzt ist es so, dass sich meine Tätigkeiten in den letzten Jahren sehr geändert haben, weil ich nun mal auch die Verantwortung für den Laden trage, wenn mein Vorgesetzter im Urlaub ist.
Sprich: ich löse aus Eigeninitiative viele Probleme und habe mir viele Aufgaben herangezogen, die sich meiner Meinung nach in der Leitungsebene befinden.
Ich weiß, dass es auch meine eigene Dummheit war bzw. ist.

Daraus hat sich eine Diskrepanz ergeben :-(.
Einerseits möchte, dass mein Arbeitgeber meine Stelle neu bewertet und mich, entsprechend meiner Arbeit entlohnt. Dieses "für Lau" arbeiten frisst mich auf.
Ich vermute aber, dass gesagt wird: Diese Aufgaben sind dir nicht übertragen worden, deswegen gibt es nichts.
Als Folge dessen, muss ich meine Stellenbeschreibung fordern und dementsprechend arbeiten.

Andererseits habe ich große Schwierigkeiten mich zurück zu nehmen und diese Probleme, die hier auftreten einfach auszusitzen. Ich trage halt die Verantwortung für den Arbeitsschutz bzw. Umweltschutz usw., wenn mein Chef nicht da ist.

Wäre es möglich, dass ich wenn die Gehaltsverhandlung nicht zu meinen Gunsten ausfällt, diesen Posten wieder abzugeben und als ganz normale Facharbeiterin arbeiten zu können?
Gibt es da etwas worauf man sich beziehen kann?

Für die Vorgesetzten wird es so klingen: Entweder bekomme ich mehr Geld oder ich erfülle meine Arbeiten nicht mehr. Aber so ist es ja nicht.

Oder würde man taktisch besser auf die Gehaltsverhandlung verzichten und direkt sagen, dass man den Posten nicht mehr ausüben kann, wenn es denn eine Möglichkeit dazu gäbe. Eigentlich hat der Arbeitgeber ja das Direktionsrecht und kann entscheiden was ich machen muss.

 :(





Spidersangel

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Antw:Abwesenheitsvertretung §14 niederlegen bzw. abgeben
« Antwort #1 am: 05.07.2023 11:46 »
Wenn Du Tätigkeiten ausübst, welche Dir nicht von einer dazu ermächtigten Stelle schriftlich übertragen wurden, dann gibt es für Dich nur eine Rechtsfolge.
Nämlich eine Abmahnung vom Arbeitgeber.
Das ist Dir hoffentlich vollumfänglich klar.
Und wenn Du Schwierigkeiten damit hast, nur das auch auszuüben was Dir schriftlich übertragen wurde und Du eigenmächtig Aufgaben Dir "heranziehst", dann gibt es für solch übergriffige Mitarbeiter ganz schnell eine Kündigung.

MoinMoin

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Antw:Abwesenheitsvertretung §14 niederlegen bzw. abgeben
« Antwort #2 am: 05.07.2023 12:20 »
Ein AG freut sich, wenn unentgeltlich Mehrleistung gemacht wird, warum sollte er abmahnen oder kündigen.

@PM
Warum nicht aktiv zum Vorgesetzten gehen, ihm mitteilen, dass es sich eingeschlichen hat, dass du Teile seiner Tätigkeiten - auch wenn er anwesend ist - übernimmst und ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, dass dir dieses offiziell übertragen wird, da dir dabei unwohl ist und du gehört hast, dass man wegen so etwas gekündigt werden kann ;)

PM

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Antw:Abwesenheitsvertretung §14 niederlegen bzw. abgeben
« Antwort #3 am: 05.07.2023 12:34 »
Hey :-)

danke für die Antworten. Auch wenn ich gerade ein wenig geschockt bin.

Zu Spidersangel - vielleicht ist das nicht ganz klar geworden. Ich erledige meine Aufgaben PLUS die Aufgaben meines Chefs für eine EG6. Ich wüsste nicht, warum ich hier abgemahnt werden sollte.

Es ist auch nicht so, dass ich ihm die Aufgaben weg nehme, ich habe einfach nie NEIN gesagt und zusätzlich fühle ich mich verantwortlich. Er freut sich ja, dass ich seine Arbeit verrichte. Vielleicht ist das im Text nicht ganz heraus gekommen. Ich bin vom Typ eher hilfsbereit und habe mich jetzt im Job verfahren....

Schriftlich ist mir lediglich die Abwesenheitsvertretung übertragen worden. Ich zweifle auch daran, dass überhaupt eine Stellenbeschreibung existiert.
Vermutlich muss ich mir diese einfach geben lassen und stur danach arbeiten, auch wenn das für den Betrieb nicht förderlich ist. Willkommen im öffentlichen Dienst.


MoinMoin

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Antw:Abwesenheitsvertretung §14 niederlegen bzw. abgeben
« Antwort #4 am: 05.07.2023 20:43 »
Hey :-)

danke für die Antworten. Auch wenn ich gerade ein wenig geschockt bin.

Zu Spidersangel - vielleicht ist das nicht ganz klar geworden. Ich erledige meine Aufgaben PLUS die Aufgaben meines Chefs für eine EG6.
Das ist ein Wunder!
Entweder du machst weniger deiner EG6 Tätigkeiten  die dir zugewiesen und dafür die Chef Dinge oder du machst mehr Stunden.
Und die Dinge deines Chefs zu machen, die du nur in der Vertreten machen sollst, aber machst, wenn er da ist, dass ist durchaus (theoretisch) ein Abmahngrund!

Zitat
Vermutlich muss ich mir diese einfach geben lassen und stur danach arbeiten, auch wenn das für den Betrieb nicht förderlich ist. Willkommen im öffentlichen Dienst.
Ja, willkommen im tariflich geregeltem Arbeitsbereich (ist nicht nur im öD so), wo man anhand seiner übertragenden Tätigkeiten bezahlt wird und kein Wildwuchs existiert, wo jeder macht wozu er Lust hat und dann mehr Geld dafür haben will!

Im Ernst:
Wenn die Arbeit da ist und du für dich entscheidest, lieber die - sonst liegen bleibenden - Chefsachen mit zu erledigen und dafür dein Kram liegen lässt, dann ist das "in Ordnung" und löblich, auch im öD.
Aber es verzerrt für die Führung das Bild der Bedarfe und der anfallenden Arbeit, wenn es ein Dauerzustand wird.


clarion

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Antw:Abwesenheitsvertretung §14 niederlegen bzw. abgeben
« Antwort #5 am: 05.07.2023 21:48 »
Hallo PM,

vom Grundsatz her hat Spidersangel recht. Aber in der Praxis wird man Dich natürlich nicht abmahnen, sondern man freut sich wahrscheinlich, dass Du so eine gute, willige und billige Mitarbeiterin bist.

Es gibt nun zwei Ansätze: Du kommunizierst Deinen Wunsch nach einer Höhergruppierung offen in einem freundlichen Gespräch und bittest darum, die höherwertigen Tätigkeiten übertragen zu bekommen.

Wenn das nicht funktioniert oder man zögert und zaudert, dann schaust Du mal nach, ob Du noch eine alte Tätigkeitsbeschreibung hast und arbeitest nur das ab, was da drin steht. Wenn Du keine Tätigkeitsbeschreibung hast oder man Dir keine aktuelle aushändigen will, dann fragst Du vor jedem Handgriff nach, ob Du dieses Tätigkeit nun ausführen sollst und wie weit Deine Entscheidungskompetenz geht.

Abwesenheitsvertretung heißt, bei Abwesenheit Telefon und Post anzunehmen und an die zuständigen Personen weiterzuleiten, sowie das Tagesgeschäft im Blick zu behalten. Das heißt nicht, die Aufgaben des Vorgesetzten zusätzlich zu den eigenen Aufgaben zu übernehmen oder organisatorische Änderungen vorzunehmen oder gravierende Probleme zu lösen. Probleme, die über den Alltag hinaus gehen, wären beim nächsten Vorgesetzten abzuladen.

PM

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Antw:Abwesenheitsvertretung §14 niederlegen bzw. abgeben
« Antwort #6 am: 06.07.2023 09:21 »
Vielen Dank für die Antworten.  :-*

Ich werde auf jeden Fall das Gespräch suchen. Es kann ja für mich nur besser werden.
Entweder bekomme ich meine zusätzliche Arbeit entlohnt oder ich habe wesentlich weniger Stress, weil mir meine Arbeiten nach Tätigkeitsbeschreibung zugewiesen werden. Das hilft mir als Arbeitnehmer ja auch enorm, wenn ich weiß wofür ich wirklich zuständig bin.
Diese Tätigkeitsbeschreibung kann ich doch auch beim Arbeitgeber einfordern oder nicht?

Bei mir heißt Abwesenheitsvertretung leider auch Bauleitung, Baubesprechungen, Mitarbeitergespräche (hier gibt es leider viel Theater) und auch die Zuständigkeit für anfallende komplexe Störungsbehebung. Meine eigentliche Tätigkeit kommt fast zum erliegen, wenn ich in der Abwesenheitsvertretung tätig bin.
Vielleicht ist das auch falsch, aber das wurde mir so kommuniziert, dass diese Arbeiten zu erledigen sind und es wurde früher auch so gehandhabt. Deswegen bin ich ehrlich gesagt auch ein bisschen verwundert über die Pauschale zur Abwesenheitsvertretung von 4,5 v. H.. Es steht in keinem Verhältnis zu dem Stress den man dann mehr hat.

Wenn ich ans Telefon gehen könnte und Post weiterleiten. Das wäre ein Traum. Aber das ist eine wirklich wertvolle Hilfe und das werde ich auch ansprechen, was von mir erwartet wird in der Abwesenheitsvertretung.


MoinMoin

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Antw:Abwesenheitsvertretung §14 niederlegen bzw. abgeben
« Antwort #7 am: 06.07.2023 09:41 »
Deswegen bin ich ehrlich gesagt auch ein bisschen verwundert über die Pauschale zur Abwesenheitsvertretung von 4,5 v. H.. Es steht in keinem Verhältnis zu dem Stress den man dann mehr hat.
Ist es nicht inzwischen so , dass der Unterschiedsbetrag zu zahlen ist?
Die 4,5 war doch früher mal, oder?

PM

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Antw:Abwesenheitsvertretung §14 niederlegen bzw. abgeben
« Antwort #8 am: 06.07.2023 10:10 »
"Für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind, beträgt die Zulage 4,5 v.H. des individuellen Tabellenentgelts der/des Beschäftigten."

Bei uns wird dann ab dem dritten Tag der Abwesenheit eine Zulage von 4,5 v.H. gezahlt.


MoinMoin

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Antw:Abwesenheitsvertretung §14 niederlegen bzw. abgeben
« Antwort #9 am: 06.07.2023 10:38 »
"Für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind, beträgt die Zulage 4,5 v.H. des individuellen Tabellenentgelts der/des Beschäftigten."

Bei uns wird dann ab dem dritten Tag der Abwesenheit eine Zulage von 4,5 v.H. gezahlt.
Steht wo? Im aktuellem §14 nicht?
Das ist doch längst nicht mehr drin im TV, oder täusche ich mich?

PM

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Antw:Abwesenheitsvertretung §14 niederlegen bzw. abgeben
« Antwort #10 am: 06.07.2023 11:06 »
Stimmt, in der aktuellen Fassung finde ich das auch nicht mehr.  :(

Kann denn so etwas sein? Ich meine das klingt jetzt sicher ein wenig naiv, aber die können bei solchen gravierenden Änderungen doch nicht einfach die 4,5 v.H. weiter zahlen.  :-X
Da wären dann ja auch durchaus einige von betroffen.

MoinMoin

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Antw:Abwesenheitsvertretung §14 niederlegen bzw. abgeben
« Antwort #11 am: 06.07.2023 11:25 »
Stimmt, in der aktuellen Fassung finde ich das auch nicht mehr.  :(

Kann denn so etwas sein? Ich meine das klingt jetzt sicher ein wenig naiv, aber die können bei solchen gravierenden Änderungen doch nicht einfach die 4,5 v.H. weiter zahlen.  :-X
Da wären dann ja auch durchaus einige von betroffen.
Doch das kann sein, ist eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich, bei der Qualität der Personaler.

Aber auch du hast es ja selber nicht bemerkt, dass sich deine Vertragsgrundlage geändert hat.

PM

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Antw:Abwesenheitsvertretung §14 niederlegen bzw. abgeben
« Antwort #12 am: 06.07.2023 11:42 »
Tatsächlich habe ich vieles nicht bemerkt. :)

Ihr habt mir auf jeden Fall jetzt schon sehr geholfen. Vielen Dank.

Spidersangel

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Antw:Abwesenheitsvertretung §14 niederlegen bzw. abgeben
« Antwort #13 am: 06.07.2023 12:19 »
Wundert einen nicht wirklich.

Zu meinen Ausführungen von weiter oben.
Natürlich ist das alles Theorie.
Aber es ist nun mal die Rechtslage und die Rechtsfolgen.
Das die Praxis anders aussieht, wissen wir ja alle.
Wenn der Tarifvertrag richtig in die Praxis umgesetzt werden würde, bräuchte es dieses Forum nicht und die Arbeitsgerichte hätten Zeit für andere Verfahren.

PM

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Antw:Abwesenheitsvertretung §14 niederlegen bzw. abgeben
« Antwort #14 am: 06.07.2023 14:23 »
Wundert einen nicht wirklich.



Danke für die netten und aufbauenden Worte....

Ich wüsste nicht, dass ich hier jemanden angegriffen hätte, aber einige Menschen wachen halt schon morgens mit ihrer Haltung auf. Tut mir wirklich leid für sie.  :)

Vielleicht beschäftigen sich Menschen beruflich einfach mit anderen Dingen als mit dem Tarifrecht und man darf sicher auch davon ausgehen, dass in der Personalabteilung sauber gearbeitet wird. So wie es von einem selbst ja auch erwartet wird.

Aber gut, ich habe hier wieder einiges gelernt  ;).