Hallo ihr Lieben,
ich habe ein kleines Problem und bräuchte einen guten Rat.
Ich bin seit 15 Jahren als Abwesenheitsvertretung §14 tätig. Eingestellt wurde ich als Facharbeiterin - mir wurde diese Aufgabe seinerzeit schriftlich übertragen. Ich bin in EG6 eingruppiert, die zu vertretende Stelle in EG9c.
Jetzt ist es so, dass sich meine Tätigkeiten in den letzten Jahren sehr geändert haben, weil ich nun mal auch die Verantwortung für den Laden trage, wenn mein Vorgesetzter im Urlaub ist.
Sprich: ich löse aus Eigeninitiative viele Probleme und habe mir viele Aufgaben herangezogen, die sich meiner Meinung nach in der Leitungsebene befinden.
Ich weiß, dass es auch meine eigene Dummheit war bzw. ist.
Daraus hat sich eine Diskrepanz ergeben :-(.
Einerseits möchte, dass mein Arbeitgeber meine Stelle neu bewertet und mich, entsprechend meiner Arbeit entlohnt. Dieses "für Lau" arbeiten frisst mich auf.
Ich vermute aber, dass gesagt wird: Diese Aufgaben sind dir nicht übertragen worden, deswegen gibt es nichts.
Als Folge dessen, muss ich meine Stellenbeschreibung fordern und dementsprechend arbeiten.
Andererseits habe ich große Schwierigkeiten mich zurück zu nehmen und diese Probleme, die hier auftreten einfach auszusitzen. Ich trage halt die Verantwortung für den Arbeitsschutz bzw. Umweltschutz usw., wenn mein Chef nicht da ist.
Wäre es möglich, dass ich wenn die Gehaltsverhandlung nicht zu meinen Gunsten ausfällt, diesen Posten wieder abzugeben und als ganz normale Facharbeiterin arbeiten zu können?
Gibt es da etwas worauf man sich beziehen kann?
Für die Vorgesetzten wird es so klingen: Entweder bekomme ich mehr Geld oder ich erfülle meine Arbeiten nicht mehr. Aber so ist es ja nicht.
Oder würde man taktisch besser auf die Gehaltsverhandlung verzichten und direkt sagen, dass man den Posten nicht mehr ausüben kann, wenn es denn eine Möglichkeit dazu gäbe. Eigentlich hat der Arbeitgeber ja das Direktionsrecht und kann entscheiden was ich machen muss.