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Abwesenheitsvertretung §14 niederlegen bzw. abgeben
PM:
Hallo ihr Lieben,
ich habe ein kleines Problem und bräuchte einen guten Rat.
Ich bin seit 15 Jahren als Abwesenheitsvertretung §14 tätig. Eingestellt wurde ich als Facharbeiterin - mir wurde diese Aufgabe seinerzeit schriftlich übertragen. Ich bin in EG6 eingruppiert, die zu vertretende Stelle in EG9c.
Jetzt ist es so, dass sich meine Tätigkeiten in den letzten Jahren sehr geändert haben, weil ich nun mal auch die Verantwortung für den Laden trage, wenn mein Vorgesetzter im Urlaub ist.
Sprich: ich löse aus Eigeninitiative viele Probleme und habe mir viele Aufgaben herangezogen, die sich meiner Meinung nach in der Leitungsebene befinden.
Ich weiß, dass es auch meine eigene Dummheit war bzw. ist.
Daraus hat sich eine Diskrepanz ergeben :-(.
Einerseits möchte, dass mein Arbeitgeber meine Stelle neu bewertet und mich, entsprechend meiner Arbeit entlohnt. Dieses "für Lau" arbeiten frisst mich auf.
Ich vermute aber, dass gesagt wird: Diese Aufgaben sind dir nicht übertragen worden, deswegen gibt es nichts.
Als Folge dessen, muss ich meine Stellenbeschreibung fordern und dementsprechend arbeiten.
Andererseits habe ich große Schwierigkeiten mich zurück zu nehmen und diese Probleme, die hier auftreten einfach auszusitzen. Ich trage halt die Verantwortung für den Arbeitsschutz bzw. Umweltschutz usw., wenn mein Chef nicht da ist.
Wäre es möglich, dass ich wenn die Gehaltsverhandlung nicht zu meinen Gunsten ausfällt, diesen Posten wieder abzugeben und als ganz normale Facharbeiterin arbeiten zu können?
Gibt es da etwas worauf man sich beziehen kann?
Für die Vorgesetzten wird es so klingen: Entweder bekomme ich mehr Geld oder ich erfülle meine Arbeiten nicht mehr. Aber so ist es ja nicht.
Oder würde man taktisch besser auf die Gehaltsverhandlung verzichten und direkt sagen, dass man den Posten nicht mehr ausüben kann, wenn es denn eine Möglichkeit dazu gäbe. Eigentlich hat der Arbeitgeber ja das Direktionsrecht und kann entscheiden was ich machen muss.
:(
Spidersangel:
Wenn Du Tätigkeiten ausübst, welche Dir nicht von einer dazu ermächtigten Stelle schriftlich übertragen wurden, dann gibt es für Dich nur eine Rechtsfolge.
Nämlich eine Abmahnung vom Arbeitgeber.
Das ist Dir hoffentlich vollumfänglich klar.
Und wenn Du Schwierigkeiten damit hast, nur das auch auszuüben was Dir schriftlich übertragen wurde und Du eigenmächtig Aufgaben Dir "heranziehst", dann gibt es für solch übergriffige Mitarbeiter ganz schnell eine Kündigung.
MoinMoin:
Ein AG freut sich, wenn unentgeltlich Mehrleistung gemacht wird, warum sollte er abmahnen oder kündigen.
@PM
Warum nicht aktiv zum Vorgesetzten gehen, ihm mitteilen, dass es sich eingeschlichen hat, dass du Teile seiner Tätigkeiten - auch wenn er anwesend ist - übernimmst und ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, dass dir dieses offiziell übertragen wird, da dir dabei unwohl ist und du gehört hast, dass man wegen so etwas gekündigt werden kann ;)
PM:
Hey :-)
danke für die Antworten. Auch wenn ich gerade ein wenig geschockt bin.
Zu Spidersangel - vielleicht ist das nicht ganz klar geworden. Ich erledige meine Aufgaben PLUS die Aufgaben meines Chefs für eine EG6. Ich wüsste nicht, warum ich hier abgemahnt werden sollte.
Es ist auch nicht so, dass ich ihm die Aufgaben weg nehme, ich habe einfach nie NEIN gesagt und zusätzlich fühle ich mich verantwortlich. Er freut sich ja, dass ich seine Arbeit verrichte. Vielleicht ist das im Text nicht ganz heraus gekommen. Ich bin vom Typ eher hilfsbereit und habe mich jetzt im Job verfahren....
Schriftlich ist mir lediglich die Abwesenheitsvertretung übertragen worden. Ich zweifle auch daran, dass überhaupt eine Stellenbeschreibung existiert.
Vermutlich muss ich mir diese einfach geben lassen und stur danach arbeiten, auch wenn das für den Betrieb nicht förderlich ist. Willkommen im öffentlichen Dienst.
MoinMoin:
--- Zitat von: PM am 05.07.2023 12:34 ---Hey :-)
danke für die Antworten. Auch wenn ich gerade ein wenig geschockt bin.
Zu Spidersangel - vielleicht ist das nicht ganz klar geworden. Ich erledige meine Aufgaben PLUS die Aufgaben meines Chefs für eine EG6.
--- End quote ---
Das ist ein Wunder!
Entweder du machst weniger deiner EG6 Tätigkeiten die dir zugewiesen und dafür die Chef Dinge oder du machst mehr Stunden.
Und die Dinge deines Chefs zu machen, die du nur in der Vertreten machen sollst, aber machst, wenn er da ist, dass ist durchaus (theoretisch) ein Abmahngrund!
--- Zitat ---Vermutlich muss ich mir diese einfach geben lassen und stur danach arbeiten, auch wenn das für den Betrieb nicht förderlich ist. Willkommen im öffentlichen Dienst.
--- End quote ---
Ja, willkommen im tariflich geregeltem Arbeitsbereich (ist nicht nur im öD so), wo man anhand seiner übertragenden Tätigkeiten bezahlt wird und kein Wildwuchs existiert, wo jeder macht wozu er Lust hat und dann mehr Geld dafür haben will!
Im Ernst:
Wenn die Arbeit da ist und du für dich entscheidest, lieber die - sonst liegen bleibenden - Chefsachen mit zu erledigen und dafür dein Kram liegen lässt, dann ist das "in Ordnung" und löblich, auch im öD.
Aber es verzerrt für die Führung das Bild der Bedarfe und der anfallenden Arbeit, wenn es ein Dauerzustand wird.
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