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Abwesenheitsvertretung §14 niederlegen bzw. abgeben

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clarion:
Hallo PM,

vom Grundsatz her hat Spidersangel recht. Aber in der Praxis wird man Dich natürlich nicht abmahnen, sondern man freut sich wahrscheinlich, dass Du so eine gute, willige und billige Mitarbeiterin bist.

Es gibt nun zwei Ansätze: Du kommunizierst Deinen Wunsch nach einer Höhergruppierung offen in einem freundlichen Gespräch und bittest darum, die höherwertigen Tätigkeiten übertragen zu bekommen.

Wenn das nicht funktioniert oder man zögert und zaudert, dann schaust Du mal nach, ob Du noch eine alte Tätigkeitsbeschreibung hast und arbeitest nur das ab, was da drin steht. Wenn Du keine Tätigkeitsbeschreibung hast oder man Dir keine aktuelle aushändigen will, dann fragst Du vor jedem Handgriff nach, ob Du dieses Tätigkeit nun ausführen sollst und wie weit Deine Entscheidungskompetenz geht.

Abwesenheitsvertretung heißt, bei Abwesenheit Telefon und Post anzunehmen und an die zuständigen Personen weiterzuleiten, sowie das Tagesgeschäft im Blick zu behalten. Das heißt nicht, die Aufgaben des Vorgesetzten zusätzlich zu den eigenen Aufgaben zu übernehmen oder organisatorische Änderungen vorzunehmen oder gravierende Probleme zu lösen. Probleme, die über den Alltag hinaus gehen, wären beim nächsten Vorgesetzten abzuladen.

PM:
Vielen Dank für die Antworten.  :-*

Ich werde auf jeden Fall das Gespräch suchen. Es kann ja für mich nur besser werden.
Entweder bekomme ich meine zusätzliche Arbeit entlohnt oder ich habe wesentlich weniger Stress, weil mir meine Arbeiten nach Tätigkeitsbeschreibung zugewiesen werden. Das hilft mir als Arbeitnehmer ja auch enorm, wenn ich weiß wofür ich wirklich zuständig bin.
Diese Tätigkeitsbeschreibung kann ich doch auch beim Arbeitgeber einfordern oder nicht?

Bei mir heißt Abwesenheitsvertretung leider auch Bauleitung, Baubesprechungen, Mitarbeitergespräche (hier gibt es leider viel Theater) und auch die Zuständigkeit für anfallende komplexe Störungsbehebung. Meine eigentliche Tätigkeit kommt fast zum erliegen, wenn ich in der Abwesenheitsvertretung tätig bin.
Vielleicht ist das auch falsch, aber das wurde mir so kommuniziert, dass diese Arbeiten zu erledigen sind und es wurde früher auch so gehandhabt. Deswegen bin ich ehrlich gesagt auch ein bisschen verwundert über die Pauschale zur Abwesenheitsvertretung von 4,5 v. H.. Es steht in keinem Verhältnis zu dem Stress den man dann mehr hat.

Wenn ich ans Telefon gehen könnte und Post weiterleiten. Das wäre ein Traum. Aber das ist eine wirklich wertvolle Hilfe und das werde ich auch ansprechen, was von mir erwartet wird in der Abwesenheitsvertretung.

MoinMoin:

--- Zitat von: PM am 06.07.2023 09:21 --- Deswegen bin ich ehrlich gesagt auch ein bisschen verwundert über die Pauschale zur Abwesenheitsvertretung von 4,5 v. H.. Es steht in keinem Verhältnis zu dem Stress den man dann mehr hat.

--- End quote ---
Ist es nicht inzwischen so , dass der Unterschiedsbetrag zu zahlen ist?
Die 4,5 war doch früher mal, oder?

PM:
"Für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind, beträgt die Zulage 4,5 v.H. des individuellen Tabellenentgelts der/des Beschäftigten."

Bei uns wird dann ab dem dritten Tag der Abwesenheit eine Zulage von 4,5 v.H. gezahlt.

MoinMoin:

--- Zitat von: PM am 06.07.2023 10:10 ---"Für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind, beträgt die Zulage 4,5 v.H. des individuellen Tabellenentgelts der/des Beschäftigten."

Bei uns wird dann ab dem dritten Tag der Abwesenheit eine Zulage von 4,5 v.H. gezahlt.

--- End quote ---
Steht wo? Im aktuellem §14 nicht?
Das ist doch längst nicht mehr drin im TV, oder täusche ich mich?

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