Autor Thema: Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c  (Read 4134 times)

Beck

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Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« am: 05.07.2023 14:32 »
Bin seit 6 Jahren auf einer EG9b -Stelle und wurde auch so bezahlt. Nun wurde die Stelle auf EG9c angehoben. Jedoch weigert sich mein AG mich entsprechend der Anhebung zu entlohnen da ich kein Verwaltungsfachwirt bin oder 20 Jahre auf dem Buckel habe bei der Stadt.
Ich bin zwar nur Verwaltungsfachangestellter, führe die Tätigkeit jedoch in vollem Umfang schon jahrelang aus.
Was habe ich für Möglichkeiten um den gleichen Lohn zu bekommen?
Danke schonmal im Voraus.

Gruß

Beck

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #1 am: 05.07.2023 14:44 »
Der Wert der Stelle ist für die Eingruppierung egal. Es kommt auf die übertragenen Tätigkeiten an. Wenn diese Tätigkeiten nach E9c zu bewerten sind, bist du entsprechend nach E9c eingruppiert und dir steht das entsprechende Entgelt zu.

Einziger Hinderungsgrund könnten in der Person liegende Voraussetzungen sein, hierzu bräuchte es jedoch mehr Informationen (insbesondere nach welchem Teil der EntgO du eingruppiert bist).

Beck

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #2 am: 05.07.2023 15:53 »
Ich bin momentan in Entgeltgruppe 9b eingruppiert.
Gehöre zum TVÖD VKA für Kommunen

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #3 am: 05.07.2023 16:13 »
Ich bin momentan in Entgeltgruppe 9b eingruppiert.
Gehöre zum TVÖD VKA für Kommunen

na dann passt ja alles, demzufolge wurden dir auch Tätigkeiten nach E9b übertragen.

PiA

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #4 am: 05.07.2023 16:19 »
Liegt der Eingruppierung ein BT der EGO zu Grunde und falls ja, welcher?

Beck

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #5 am: 05.07.2023 16:26 »
Jedoch wurde die Stelle nach Entgeltgruppe 9c angehoben und ich führe diese Arbeiten vollumfänglich aus.
Die Differenz auf meinem Gehaltszettel von 9b zu 9c fehlt mir.
Steht mir das nicht in irgendeiner Form zu?

Beck

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #6 am: 05.07.2023 16:27 »
Hallo Pia,

was bedeutet die Abkürzung BT der EGO?


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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #7 am: 05.07.2023 16:28 »
Jedoch wurde die Stelle nach Entgeltgruppe 9c angehoben und ich führe diese Arbeiten vollumfänglich aus.
Die Differenz auf meinem Gehaltszettel von 9b zu 9c fehlt mir.
Steht mir das nicht in irgendeiner Form zu?

Wurden dir diese Tätigkeiten auch von einer dazu berechtigten Stelle übertragen?

Beck

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #8 am: 05.07.2023 16:48 »
Es gab damals (2015) eine Übertragung der Unterschrifts-, Bewirtschaftungs- und Feststellungsbefugnis an mich durch den zuständigen Bürgermeister. Meintest du das?
Damals noch in EG 8 TVÖD. Die Planstelle ist immernoch die gleiche wie heute.

MoinMoin

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #9 am: 05.07.2023 20:34 »
Was habe ich für Möglichkeiten um den gleichen Lohn zu bekommen?
Einfordern und einklagen, evtl. via Eingruppierungsfeststellungsklage.

Alternative

bitten betteln hoffen auf Einsicht

PiA

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #10 am: 06.07.2023 06:42 »
Hallo Pia,

was bedeutet die Abkürzung BT der EGO?

Besonderer Teil der Entgeltordnung

Es gibt besondere 'Eingruppierungsrichtlichinen' für diverse Täigkeitsbereiche.

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #11 am: 06.07.2023 17:39 »
Es gab damals (2015) eine Übertragung der Unterschrifts-, Bewirtschaftungs- und Feststellungsbefugnis an mich durch den zuständigen Bürgermeister. Meintest du das?
Damals noch in EG 8 TVÖD. Die Planstelle ist immernoch die gleiche wie heute.

Nein, das meinte ich nicht; eine solche Befugnis ist meistens nicht eingruppierungsrelevant.

Da ich hier sehe, dass auch Begrifflichkeiten durcheinandergehen nochmal von vorn:

Gemäß der Tarifautomatik bist du entsprechend deiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Ergo kann sich die Eingruppierung nur ändern, wenn sich auch die Tätigkeiten (oder in Einzelfällen deren Zeitanteile) ändern.

Nun stellt sich die Frage, was es mit der ominösen Stellenhebung auf sich hat. Formal hat dies keine Auswirkungen auf deine Eingruppierung.
- Haben sich deine Tätigkeiten geändert?
- Woraus schließt du, höher eingruppiert zu sein?

Spidersangel

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #12 am: 06.07.2023 18:10 »
Planstellen gibt es im Tarifrecht nicht.
Das ist Beamtengedöns.
Und Unterschrifts-,Bewirtschaftung-, usw. sind Begrifflichkeiten aus den Bögen für die Stellenbewertung der GPA.
Sind aber für die Eingruppierung irrelevant.
Da die GPA eh keinen Plan hat was Sie da bewerten, kann man das getrost ignorieren.

Bei mir war das Ergebnis der GPA gerade so EG 6, mit viel Wohlwollen.
Das Gericht sah die EG 9a als vollumfänglich gegeben an.

ISN

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #13 am: 06.07.2023 22:16 »
Wenn die dir übertragenen Tätigkeiten der EG 9c entsprechen, du aber die in der Entgeltordnung geforderten persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllst, bist du eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert, also in EG 9b.

Beck

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Antw:Bezahlung nach angehobener Entgeltgruppe 9c
« Antwort #14 am: 07.07.2023 12:18 »
Meine Tätigkeiten haben sich geändert, das wird auch mein mein AG nicht bestreiten. Er weigert sich aber von EG9b auf EG9c umzustellen, da bei mir die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Hä? muss ich das verstehen?
Ich mache das Geschäft aber schon jahrelang. Irgendeiner leidet hier gewaltig unter Realitätsverlust in meinen Augen.
Zudem hat mein AG mich damals nach der Ausbildung direkt in die Abteilung geschickt. Gefragt wurde ich erst garnicht^^

Beispielsweise bekommen meine Kollegen links und rechts von mir die EG9C da sie 20 Jahre auf dem Buckel haben im öffentlichen Dienst.
Kann ja nicht sein, dass es hier keine rechtliche Grundlage gibt, beispielsweise für Bestandkräfte die schon jahrelang auf der Stelle sitzen und die Tätigkeit, welche nun als E9c IDENTIFIZIERT wurde, bereits jahrelang machen  ::).