Autor Thema: Männliche Kollegen sind höher eingruppiert bei gleicher Tätigkeit  (Read 2388 times)

Mysa

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Hallo,

könnt ihr mir einen Rat geben, was ich in folgendem Fall machen kann und wie ich vorgehen muss:

Meine (männlichen) Kollegen werden alle nach TV-L 12, teilweise auch TV-L 13 bezahlt. Ich hingegen bin mit 15 Jahren Berufserfahrung immer noch in TV-L 11 eingruppiert. In unserem Softwareentwicklerteam bin ich die qualifizierteste Person, die qualitativ und quantitativ die beste Arbeitsleistung abliefert.

Meine niedrigere Eingruppierung begründigte sich bei Einstellung dadurch, dass ich nicht direkt Informatik studiert habe, sondern einen verwandten Studiengang. Meine Vorgängerin auf der Stelle hat auch nur TV-L 11 verdient, da sie auch kein Informatikstudium vorzuweisen hatte. Informatikstudium hin oder her. So oder so habe ich meine Kollegen durch Erfahrung und Selbstudium längst eingeholt bzw. überholt.

Was ich jetzt nicht möchte ist, in die Gruppe 12 zu wechseln und dabei meine Erfahrungsstufen verlieren. Ich möchte gleich viel wie meine Kollegen verdienen, d.h. auch meine Erfahrungsstufen behalten.

Kann man das im öffentlichen Dienst einfordern, event. auch auf der Diskriminierungsschiene oder sind die Chancen dafür ohne Klage nicht besonders.

Wie würdet ihr vorgehen?
« Last Edit: 05.07.2023 16:34 von Mysa »

Organisator

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Wenn ein Informatikstudium als Voraussetzung in der Person erforderlich ist, du diese Voraussetzung aber nicht erfüllst, bist du eine Entgeltgruppe niedrieger eingruppiert. Dies könnte im vorliegenden Fall der Grund für die unterschiedliche Eingruppierung sein.

Da der Tarifvertrag keine Unterschiede zwischen Männern und Frauen macht, sehe ich da keine Diskriminierung.

Mysa

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Wie gesagt. Informatikstudium hin oder her. Ich habe meine Kollegen, was die Qualifizierung angeht längst eingeholt bzw. überholt. Ob man vor 20 Jahren mal Informatik studiert hat, kann doch nicht das Maß aller Dinge sein.

teclis22

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ich fürchte schon.
Such dir doch ein einfaches Informatikstudium nebenruflich raus und zieh das durch. Dann kanllst du in 2 jahren oder so deinem Chef das abschlusszeugnis mit einem grinsen auf den tisch und sagst "Ich erwarte dann meine höhergrupperiung"

Mysa

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Danke für eure Antworten.

Im Umkehrschluss würde das aber ja bedeuten, dass ich meine derzeitigen Aufgaben ablehnen kann, weil das nur Diplom Informatiker machen dürfen und meine Stellenbeschreibung mit meinen derzeitigen Aufgaben nicht übereinstimmt.

Dann müssten sie jemand neues einstellen für TVL 12 oder 13. Das kann doch nicht wirklich wahr sein.

Mein Chef ist übrigens Physiker.
« Last Edit: 05.07.2023 17:33 von Mysa »

cyrix42

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Im Umkehrschluss würde das aber ja bedeuten, dass ich meine derzeitigen Aufgaben ablehnen kann, weil das nur Diplom Informatiker machen dürfen und meine Stellenbeschreibung mit meinen derzeitigen Aufgaben nicht übereinstimmt.

Dann müssten sie jemand neues einstellen für TVL 12 oder 13. Das kann doch nicht wirklich wahr sein.

Es steht dir natürlich frei zu kündigen. Das hat aber keinerlei Auswirkungen auf die Tarif-Automatik bzw. genauer, die Entgeltordnung des TV-L. Dort ist zu finden, dass Beschäftigten, denen Aufgaben einer Entgeltgruppe übertragen wurden, für die sie aber nicht die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, entsprechend eine Entgeltgruppe niedriger eingeordnet werden.

Man kann also auch einem Schulabbrecher ohne jegliche Berufsausbildung oder Studium Aufgaben übertragen, die ein wissenschaftliches Hochschulstudium voraussetzen (und damit der EG 13 zugeordnet sind); jedoch würde eben jener Beschäftigte dann nur in die EG 12 eingeordnet werden.

Zitat
Mein Chef ist übrigens Physiker.

Ja, und? Dies hat für die Frage keinerlei Relevanz...

(Im Übrigen muss auch ein "Chef" nicht höher eingruppiert werden als die Mitarbeitenden.)

MoinMoin

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Wie gesagt. Informatikstudium hin oder her. Ich habe meine Kollegen, was die Qualifizierung angeht längst eingeholt bzw. überholt. Ob man vor 20 Jahren mal Informatik studiert hat, kann doch nicht das Maß aller Dinge sein.
Zunächst einmal doch, sofern du nicht eine sonstige Beschäftigte im Tarifsinne bist.
Ansonsten ist es egal ob du einen Kollegen oder eine Kollegin hast die die Voraussetzung in der Person erfühlt, die du nicht erfüllst.

MoinMoin

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Danke für eure Antworten.

Im Umkehrschluss würde das aber ja bedeuten, dass ich meine derzeitigen Aufgaben ablehnen kann, weil das nur Diplom Informatiker machen dürfen und meine Stellenbeschreibung mit meinen derzeitigen Aufgaben nicht übereinstimmt.

Dann müssten sie jemand neues einstellen für TVL 12 oder 13. Das kann doch nicht wirklich wahr sein.

Mein Chef ist übrigens Physiker.
Da du entsprechend deiner auszuübenden Tätigkeiten dein Entgelt bekommst, sofern der AG und Du sich nicht diesbezüglich irren, kannst du deine derzeitigen Tätigkeiten nicht ablehnen.
Was du ablehnen kannst sind Tätigkeiten, die zu einer höheren oder niedrigen eG führen.

MoinMoin

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Hallo,

könnt ihr mir einen Rat geben, was ich in folgendem Fall machen kann und wie ich vorgehen muss:

Meine (männlichen) Kollegen werden alle nach TV-L 12, teilweise auch TV-L 13 bezahlt. Ich hingegen bin mit 15 Jahren Berufserfahrung immer noch in TV-L 11 eingruppiert. In unserem Softwareentwicklerteam bin ich die qualifizierteste Person, die qualitativ und quantitativ die beste Arbeitsleistung abliefert.

Meine niedrigere Eingruppierung begründigte sich bei Einstellung dadurch, dass ich nicht direkt Informatik studiert habe, sondern einen verwandten Studiengang. Meine Vorgängerin auf der Stelle hat auch nur TV-L 11 verdient, da sie auch kein Informatikstudium vorzuweisen hatte. Informatikstudium hin oder her. So oder so habe ich meine Kollegen durch Erfahrung und Selbstudium längst eingeholt bzw. überholt.

Was ich jetzt nicht möchte ist, in die Gruppe 12 zu wechseln und dabei meine Erfahrungsstufen verlieren. Ich möchte gleich viel wie meine Kollegen verdienen, d.h. auch meine Erfahrungsstufen behalten.

Kann man das im öffentlichen Dienst einfordern, event. auch auf der Diskriminierungsschiene oder sind die Chancen dafür ohne Klage nicht besonders.

Wie würdet ihr vorgehen?
Hast du bei der Änderung der EGO IT einen Antrag auf Anwendung derselben gestellt?
Falls ja, gibt es idR keine Ausbildungsvoraussetzung mehr bzgl der Eingruppierung in der IT.
Und du solltest genauso eingruppiert sein, wie die Kollegen mit einer Ausbildung, sofern du die identischen Tätigkeiten machst.

Wie ich vorgegangen wäre an deiner Stelle?
ich hätte von Anfang an vom AG das Entgelt gefordert, welches ich haben möchte, sei es durch die EG, aufgrund der Tätigkeiten oder durch die Zulage nach 16.5

Mysa

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Von der EGO IT hab ich bis heute noch nichts gehört. Kann man den Antag jetzt noch stellen?

MoinMoin

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Du hast also nicht mitbekommen, dass die Entgeltordnung (EGO) im Bereich IT sich vor Jahren geändert hat und man 2021 einen Antrag stellen musste, damit sie für einen zur Anwendung kommt?

Dann ist es sonnenklar, dass du wahrscheinlich noch nach der alten EGO bezahlt wirst und die männlichen Kollegen uU nach der neuen Eingruppiert, die meistens besser ist.

Zum einen weil sie den Antrag gestellte haben oder nach 1.1.2021 eingestellt wurden.


Nein, den Antrag kann man nicht mehr stellen.
Aber wenn es Änderungen in deinen auszuübenden (also offiziell vom PA übertragen)  Tätigkeiten seit 1.1.21 gab, dann gilt automatisch die neue EGO.
Tipp:
Fordere eine (minimale) Änderung deiner übertragenden Tätigkeiten, dann gilt die neue EGO für dich und du kannst mit 99%iger Wahrscheinlichkeit eine HG erwarten.



Erstaunlich, dass du davon nichts gehört hast. Verfolgst du nicht die Tarifverhandlungen? Nein?
Oder bist du in der Gewerkschaft und fragst diese was die für dich gemacht haben? Nein?

Dann muss man sich nicht wundern...(nicht böse gemeint) dass da ein Gender Gap ist.
Mein Tipp: Lerne deine Rechte zu kennen und informiere dich und fordere sie ein. Das scheint ein Grund zu sein, warum Männer mehr verdienen (auch im öD) als Frauen, die fragen aktiv nach förderliche Zeiten, §16.5 etc. Frauen zu 95% nicht.

florena

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Mir geht es ähnlich, ich habe viele Jahre IT Erfahrung und bekomme die E10. Der Verwaltungsschef gruppiert nur Personen mit Hochschulabschluss in die E11, die E12 und E13 bekommen IT Abteilungsleiter.

Ja, ich habe die letzten Jahre noch ein Wirtschaftsinfrmatikstudium gemacht, und bin gerade am Anfang der Thesis.

Mein Vorgesetzter meinte allerdings, dass sich meine aktuelle Tätigkeit durch den Bachelor ja nicht ändert, die Tätigkeitsdarstellung bleibt die selbe, er möchte sie auch nicht ändern. Den Abschluss kann ich mir an die Wand hängen, gehaltstechnisch bringt es dann in meinem Amt nichts.

Mein Antrag zur Höhergruppierung wurde vor 3 Jahren abgelehnt, die Basis war die Neuregelung von Verdi. Aber, das sind halt nur Empfehlungen, die AG's reagieren halt immer unterschiedlich darauf.

Umlauf

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Mein Vorgesetzter meinte allerdings, dass sich meine aktuelle Tätigkeit durch den Bachelor ja nicht ändert, die Tätigkeitsdarstellung bleibt die selbe, er möchte sie auch nicht ändern.

Mein Antrag zur Höhergruppierung wurde vor 3 Jahren abgelehnt, die Basis war die Neuregelung von Verdi. Aber, das sind halt nur Empfehlungen, die AG's reagieren halt immer unterschiedlich darauf.

Formal stimmt das auch. Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Der AG müsste nach dem Abschluss die Übertragung der Tätigkeiten ändern. Würde mit dem Schrauben an den Prozenten der Td funktionieren.
Nur der AG muss es auch wollen. Das hört sich nach den Beschreibungen nicht grad danach an.

Tiffy

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Der Beschreibung nach ist alles in bester Ordnung und hat mit Benachteiligung nicht das geringste zu tun, obwohl es der Fragestellerin natürlich gut in den Kram gepasst hätte. Es entbehrt nicht ganz einer unfreiwilligen Komik, mit "Männliche Kollegen sind höher eingruppiert" aufzumachen und dann nachzuschieben, dass man formal fachfremd ist (natürlich nicht, ohne vorher noch darauf hinzuweisen, dass man qualitativ und quantitativ nach eigener Einschätzung mehr leistet als alle anderen).

MoinMoin

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Mir geht es ähnlich, ich habe viele Jahre IT Erfahrung und bekomme die E10. Der Verwaltungsschef gruppiert nur Personen mit Hochschulabschluss in die E11, die E12 und E13 bekommen IT Abteilungsleiter.
ERster Irrtum: Der Verwaltungschef gruppiert niemanden ein, das macht die Tarifautomatik.

Der Verwaltungschef übertragt vielleicht nur Personen mit Hochschulabschluss Tätigkeiten die zu 11-12 führen, mehr nicht. Und wenn er der Meinung ist, dass du nicht die geeignete Person für solche Tätigkeiten bist, dann hast du leider Pech gehabt.

Zitat
Ja, ich habe die letzten Jahre noch ein Wirtschaftsinfrmatikstudium gemacht, und bin gerade am Anfang der Thesis.

Mein Vorgesetzter meinte allerdings, dass sich meine aktuelle Tätigkeit durch den Bachelor ja nicht ändert, die Tätigkeitsdarstellung bleibt die selbe, er möchte sie auch nicht ändern. Den Abschluss kann ich mir an die Wand hängen, gehaltstechnisch bringt es dann in meinem Amt nichts.
Auch korrekt, denn warum sollte es dir gehaltstechnisch etwas bringen, das wäre nur der Fall gewesen, wenn du EG11 Tätigkeiten ausübst und aufgrund der Voraussetzungen in der Person eine EG niedriger eingruppiert bist.
Dann wäre automatisch der 11er mit dem BSC da.
Zitat
Mein Antrag zur Höhergruppierung wurde vor 3 Jahren abgelehnt, die Basis war die Neuregelung von Verdi. Aber, das sind halt nur Empfehlungen, die AG's reagieren halt immer unterschiedlich darauf.
Einen Antrag auf Höhergruppierung gab es vor 3 Jahren nicht.

Oder meinst Du den Antrag zur Anwendung der neuen EGO IT, den man 2021 Stellen konnte?
Falls ja:
1. das war keine Neuregelung von verdi, sondern eine Änderung des TV durch den Tarifparteien Tdl und diverser Gewerkschaften (uA verdi).
2. diesen Antrag kann der Ag nicht ablehnen, denn er wirkt sofort oder er konnte nicht gestellt werden, weil er keine HG zur Folge hat.
3. Es überrascht mich, das jemand mit einer EG10EGO alt nicht in die EG11 EGO neu gekommen ist.
Bei uns gab es keinen Fall wo nicht min eine EG mehr rausgekommen wäre.
(einige haben aber auf den Antrag verzichtet, wg. ungünstiger Stufen Situation)