Autor Thema: Höhergruppierung IT TV-L aufgrund neuer EGO: Ergebnis da, aber jetzt...  (Read 6235 times)

Amondüül

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Hallo zusammen, lange ist es her... Ende 2021 habe ich den Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung TV-L, Informations- und Kommunikationstechnik ab dem 01.01.2021 gestellt. Das ganze ging ziemlich lange hin und her, unter anderem musste die Tätigkeitsbeschreibung neu formuliert werden, damit sie in das neue Bewertungsraster passt. Dann ging das ganze ans Landesfinanzfinisterium (inwiefern das Finanzministerium bei der EGO mitzureden hat, ist ja auch eine spannende Frage).

Nun wurde uns formlos mitgeteilt, dass die Höhergruppierung genehmigt wurde. Schön und gut. Einen Bescheid auf meinen Antrag habe ich übrigens nicht erhalten.

Jetzt kommt die Verwaltung auf mich zu und möchte einen Antrag auf Höhergruppierung ausgefüllt haben.

Meiner Meinung nach IST der Antrag doch bereits erfolgt und beschieden. Ich will doch auch gar keinen Antrag auf HG stellen, sondern ich habe einen Antrag auf Neubewertung wegen der neuen EGO gestellt.

Wie würdet ihr denn reagieren? Ich habe langsam das Gefühl, dass der Vorgang "neue EGO, neue Eingruppierung" überhaupt nicht bekannt ist bei der Verwaltung, wieso kommen die jetzt mit einem Antrag auf HG?

Vielen Dank für alle Meinungen.

teclis22

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Ein Schelm wer böses denkt. Dennoch:

ich vermute mal der AG versucht sich hier um jahre der Lohnnachzahlung zu drücken.
Wenn du jetzt den Antrag auf HG ausfüllst gillt das Antragsdatum.

Wird spannend was die anderen sagen, ob die Überprüfung der Eingruppierung als Fristsetzung reicht. Im Normalfall bekommst man ja nur 6 Monate Rückwirkend das Geld. Bei dir wären das ja ggf. 18 Monate.

Fritte

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Bei dir wären das ja ggf. 18 Monate.

32 Monate!

Welches Bundesland hat sich hier soviel Zeit gelassen, nicht zufällig HH?
Ich schließe mich hier teclis22 an, pass auf, dass du wegen der Nachzahlung nicht über den Tisch gezogen wirst.

Meine Nachzahlung belief sich auf 16 Monate und das war vor über einem Jahr.

MoinMoin

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Ich hätte schon vor einem Jahr das Gericht bemüht.
und würde es spätestens jetzt machen.
Nur so kommt fahrt ins Getriebe.

seberus

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Bei dir wären das ja ggf. 18 Monate.

32 Monate!

Welches Bundesland hat sich hier soviel Zeit gelassen, nicht zufällig HH?
Ich schließe mich hier teclis22 an, pass auf, dass du wegen der Nachzahlung nicht über den Tisch gezogen wirst.

Meine Nachzahlung belief sich auf 16 Monate und das war vor über einem Jahr.

BW? Bei uns hat es auch so lange gedauert  >:(

MeinerEiner

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Du bist ab 1.1.2021 höhergruppiert und hast rückwirkend Anspruch auf das entsprechende Entgelt. Einen Antrag auf Höhergruppierung gibt es grundsätzlich nicht und vielleicht sollten eure Personaler lieber eine andere Tätigkeit ausüben.

Amondüül

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Bei dir wären das ja ggf. 18 Monate.

32 Monate!

Welches Bundesland hat sich hier soviel Zeit gelassen, nicht zufällig HH?
Ich schließe mich hier teclis22 an, pass auf, dass du wegen der Nachzahlung nicht über den Tisch gezogen wirst.

Meine Nachzahlung belief sich auf 16 Monate und das war vor über einem Jahr.

BW? Bei uns hat es auch so lange gedauert  >:(

Ja, Baden-Württemberg.

TVWaldschrat

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Verbrecher sind das, wenn sie einem so lange den zustehenden Lohn vorenthalten

ISN

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In diesem Fall war sehr wohl ein Antrag auf Höhergruppierung erforderlich, wenn die Änderung der Entgeltordnung zu einer höheren Entgeltgruppe führte. Ob der gestellte Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung aufgrund Änderung der Entgeltordnung als Antrag auf Höhergruppierung gilt, müsste notfalls gerichtlich entschieden werden.

MoinMoin

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In diesem Fall war sehr wohl ein Antrag auf Höhergruppierung erforderlich, wenn die Änderung der Entgeltordnung zu einer höheren Entgeltgruppe führte. Ob der gestellte Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung aufgrund Änderung der Entgeltordnung als Antrag auf Höhergruppierung gilt, müsste notfalls gerichtlich entschieden werden.
Eigentlich nein.
Es war ein Antrag auf Anwendung der EGO (nach §27f  glaube ich) notwendig, die dann sofort ihre Wirkung entfaltet hat.
Diesen Antrag konnte man nur stellen, wenn damit eine HG erfolgte.
Zu prüfen war da nichts, einfach nur die EGO anwenden.
Wenn der AG solange braucht um sich eine Rechtmeinung zu bilden (weil er unter Umständen nicht mehr weiß, was er für Tätigkeiten seinen MA gegeben hat??), dann ist es reines Organisationsversagen und ab einer gewissen zeit (6 Wochen nach Antrag) hätte man durchaus auf das einem zustehende Entgelt klagen können.
Zumindest sollte man da ordentlich Verzugszinsen einfordern, machen aber die Lemminge wahrscheinlich auch nicht.

Denn bekanntermaßen versagen da auch die Mitarbeiter, die es eben mit sich machen lassen, weil sie eben uninformiert bzgl. ihrer Rechte sind.


ISN

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Das Antragserfordernis ergibt sich aus § 29f i. V. m. § 29d TVÜ-L. Die Formulierung ist allerdings etwas unglücklich. Spid hat die Auffassung vertreten, dass kein Antrag erforderlich war. Ob inzwischen eine gerichtliche Klärung erfolgt ist, weiß ich nicht.

MeinerEiner

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Ja, die Beiträge zu diesem Thema damals hatte ich auch verfolgt und habe mich auf seine Expertise bezogen. Auf den Antrag hätte ich persönlich aber auch nicht verzichtet, hätte es mich betroffen.
Zumindest sind solche Regelungen auch in gewisser Weise eine Frechheit, denn die meisten Angestellten kriegen von solchen Änderungen i.d.R. nichts mit und vom AG fehlt natürlich auch jeglicher Hinweis an den Mitarbeiter.

Ist das um Geld zu sparen oder steckt da etwas Vernünftiges dahinter?

MoinMoin

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Es wäre eine Tolle Dienstleistung des Personalrates, wenn er alle Mitarbeiter anschreibt und sagt: Hey es hat sich was bei der EGO IT / Soziales /  Hausmeister geändert, bitte guckt mal nach, ob es euch betrifft, im Anhang findet ihr den neuen für euch gültigen Änderungsvertrag.
Eine Beratung dürfen wir euch nicht geben, aber ihr könnt ja mal bei der Personalstelle oder der Gewerkschaft nachfragen.

Bei uns hat das die Personalstelle gemacht, macht dem ich sie darauf hingewiesen habe (na ja sind nur 10 % TBs bei uns, da haben die sowas natürlich nicht selbst gemerkt.)

Aber was findest du an einer Regelung den eine Frechheit, die eingeführt wird, damit der MA selbst entscheiden kann, ob für ihn und seiner individuelle Situation ein EGO Wechsel lohnt?
Denn bei uns habe einige darauf verzichtet, weil von 11 auf 12 wären es  7 Jahre bis zum Break Even gewesen!

So wurde gewartet und dann eine Tätigkeitsänderung durchgeführt, als die Stufe passte.


MeinerEiner

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Ja, die Regelung ist so gesehen auf jeden Fall sinnvoll, aber es wäre es nicht allgemein sinnvoll den AG dazu zu verpflichten den AN über solche relevanten Änderungen zu informieren. Dass der PR das weitergibt ist vielleicht auch eher die Ausnahme. Das ist aber nur Bauchgefühl.

Für die letzte Änderung gab es doch auch eine Antragsfrist, die nicht viel "Wartezeit" zuließ, oder?

MoinMoin

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Du meinst also, der AG sollte tariflich verpflichtet werden allen Mitarbeitern per Hauspost o.ä. (und gegenzeichnen ? und der Erklärung das der AN es empfangen und Verstanden hat?  :o ;D ) die Änderungen des gemeinschaftlichen Arbeitsvertrages schriftlich mitzuteilen?
Oder würde ein Vermerk auf der Lohnabrechnung nicht reichen?

Also im Ernst, wenn der An so ein Lemming ist, dass er nicht weiß, dass da was verhandelt wird und er nicht bemerkt, dass er plötzlich mehr Lohn bekommt oder bekommen kann, dann ist er alleinig selber Schuld.

Zum einen ist es doch so, dass alle AN diese Info bekommen, sofern sie mit verhandelt haben, also in der Gewerkschaft sind. Denn diese wurde darüber per Rundbrief aufgeklärt.


Und zum anderem, dass die hier im Forum gerne Trittbrettfahrer genannten An, die die tariflichen Ergebnisse mit nehmen, ohne aktiv dafür was zu tun (also der Gewerkschaft Geld geben), die sollen dann noch mehr der Hintern gepudert werden? Per tariflicher Regelung?
Ehrlich gesagt: Warum?