Autor Thema: Höhergruppierung - was ist zu beachten? 11 / 3 -> 13?  (Read 2125 times)

Lara1964

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Liebes Forum,
ich bin seit 2 Jahren und 3 Monaten angestellt, bei einem Unternehmen, das angelehnt an TV L bezahlt.
Ich wurde in 11 eingruppiert und Stufe 3 . In 9 Monaten käme ich in 11 Stufe 4.
Nun habe ich mit meinem Vorgesetzten eine höherwertige Tätigkeit abgestimmt, die in 13 eingruppiert ist.

Bedeutet dies, dass ich dann 13 Stufe 3 bekomme? Das ist im Jahresgehalt nur ca 1000€ mehr als 11 Stufe 4.

Was würdet Ihr mir raten? Gibt es hier eine Empfehlung, wie noch 11 Stufe 4 abzuwarten und dann erst die höherwertige Tätigkeit zuzuweisen? Oder eine andere Möglichkeit, um höchstmögliches Gehalt zu bekommen?

Vielen Dank

cyrix42

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Antw:Höhergruppierung - was ist zu beachten? 11 / 3 -> 13?
« Antwort #1 am: 05.07.2023 19:26 »
Moin,

Sowohl aus Stufe 3 wie 4 der EG 11 führt eine Höhergruppierung (via EG 12/3) in die EG 13/3; bei einer Höhergruppierung aus der 11/4 würde aber bis zum nächsten Stufenaufstieg anstatt des Entgelts der 13/3 das der 11/4 + Garantiebetrag gezahlt werden. (Dies macht aber nur einen Unterschied von etwa 36€ brutto aus.)

Man sollte aber in der Berechnung darauf achten, dass es in der EG 13 nur einen geringeren Prozentsatz des Gehalts als Jahressonderzahlung gibt. Ggf. ist also nicht wegen das Garantiebetrags, sondern wegen der anteilig höheren Jahressonderzahlung die Höhergruppierung sinnvoll auf den Jahreswechsel zu verschieben. Dies kannst du aber leicht selbst durchrechnen, wie sich dies verhält.

JC83

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Antw:Höhergruppierung - was ist zu beachten? 11 / 3 -> 13?
« Antwort #2 am: 06.07.2023 07:13 »
Liebes Forum,
ich bin seit 2 Jahren und 3 Monaten angestellt, bei einem Unternehmen, das angelehnt an TV L bezahlt.
Ich wurde in 11 eingruppiert und Stufe 3 . In 9 Monaten käme ich in 11 Stufe 4.
Nun habe ich mit meinem Vorgesetzten eine höherwertige Tätigkeit abgestimmt, die in 13 eingruppiert ist.

Bedeutet dies, dass ich dann 13 Stufe 3 bekomme? Das ist im Jahresgehalt nur ca 1000€ mehr als 11 Stufe 4.

Was würdet Ihr mir raten? Gibt es hier eine Empfehlung, wie noch 11 Stufe 4 abzuwarten und dann erst die höherwertige Tätigkeit zuzuweisen? Oder eine andere Möglichkeit, um höchstmögliches Gehalt zu bekommen?

Vielen Dank

Ja.

Ihr könntet noch abwarten und, sobald du in Stufe 4 bist und dort 2 Jahre absolviert hast, eine Stufenlaufzeitverkürzung vornehmen; dann bist du in E11/5 und würdest direkt in die E13/5 kommen.

Dauert etwas länger, aber der finanzielle Input dürfte hier maximal sein.

Lara1964

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Antw:Höhergruppierung - was ist zu beachten? 11 / 3 -> 13?
« Antwort #3 am: 06.07.2023 07:15 »
Vielen Dank euch!
Das sind sehr wertvolle Tipps!
Ich werde beides durchrechnen.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung - was ist zu beachten? 11 / 3 -> 13?
« Antwort #4 am: 06.07.2023 07:21 »
Oder den "Schaden" durch Zulage nach 16.5 kompensieren lassen, ist wahrscheinlicher und einfacher zu realisieren als die Stufenlaufzeitverkürzung nach 17

Lara1964

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Antw:Höhergruppierung - was ist zu beachten? 11 / 3 -> 13?
« Antwort #5 am: 06.07.2023 07:23 »
Zitat
Ihr könntet noch abwarten und, sobald du in Stufe 4 bist und dort 2 Jahre absolviert hast, eine Stufenlaufzeitverkürzung vornehmen; dann bist du in E11/5 und würdest direkt in die E13/5 kommen.

Dauert etwas länger, aber der finanzielle Input dürfte hier maximal sein.
noch eine Frage dazu - ist das ein übliches Vorgehen, das ich vorschlagen kann? Es klingt sehr viel besser. Denn der Unterschied von 11/4 zu 13/3 ist ja nur sehr gering. Ich würde jetzt in 13 die Stufe 3 wieder von vorne beginnen, nach 3 Jahren dann 4 Jahre Stufe 4 und in 7 Jahren erst in Stufe 5 kommen.
mit der Stufenlaufzeitverkürzung wären es 9 Monate bis 11/4 und dann 2 Jahre.

Ich frage mich nur, ob mein Chef das weiß (er ist noch nicht viel länger im Unternehmen als ich) und ob mein Chef überhaupt so lange bleibt.
Die Personalabteilung weiß es aber sicher.
Kann man jetzt schon dies vertraglich festhalten oder wie ist da das Vorgehen?
Sonst wäre mir "der Spatz in der Hand" jetzt doch lieber als die Taube auf dem Dach ;)

Lara1964

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Antw:Höhergruppierung - was ist zu beachten? 11 / 3 -> 13?
« Antwort #6 am: 06.07.2023 07:24 »
Oder den "Schaden" durch Zulage nach 16.5 kompensieren lassen, ist wahrscheinlicher und einfacher zu realisieren als die Stufenlaufzeitverkürzung nach 17
das klingt auch interessant ;)
Ich wende mich am besten an unsere Personalabteilung oder den BR? Mein Chef wird diese Feinheiten nicht kennen, denke ich.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung - was ist zu beachten? 11 / 3 -> 13?
« Antwort #7 am: 06.07.2023 07:30 »
Oder den "Schaden" durch Zulage nach 16.5 kompensieren lassen, ist wahrscheinlicher und einfacher zu realisieren als die Stufenlaufzeitverkürzung nach 17
das klingt auch interessant ;)
Ich wende mich am besten an unsere Personalabteilung oder den BR? Mein Chef wird diese Feinheiten nicht kennen, denke ich.
In vielen Durchführungsrichtlinien wird eine Stufenlaufzeit Verkürzung frühestens nach Ablauf der Hälfte der aktuellen Stufe angedacht, denn man muss ja schauen, ob derjenige entsprechend seiner Stufe eine erheblich überdurchschnittliche Leistung erbringt und dazu muss theoretisch eine Leistungsbewertung (von deinen Chef) gemacht werden.

Die Zulage nach §16.5 hat uA das Kriterium "zur Bindung von qualifiziertem Personal".
Da wird idR eine Darstellung des Vorgesetzten (zum Lochen und Abheften, bei der PA) benötigt, die besagt, dass du wechselwillig bist, wenn du nicht diese Zulage erhältst.

JC83

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Antw:Höhergruppierung - was ist zu beachten? 11 / 3 -> 13?
« Antwort #8 am: 06.07.2023 07:33 »
Oder den "Schaden" durch Zulage nach 16.5 kompensieren lassen, ist wahrscheinlicher und einfacher zu realisieren als die Stufenlaufzeitverkürzung nach 17

Bei "uns" muss leider ein konkreter "Abwanderungsnachweis" erbracht werden; die Stufenverkürzung wiederum wird bei uns als Tool im Rahmen von jährlichen Leistungsprämien genutzt.

JC83

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Antw:Höhergruppierung - was ist zu beachten? 11 / 3 -> 13?
« Antwort #9 am: 06.07.2023 07:34 »

noch eine Frage dazu - ist das ein übliches Vorgehen, das ich vorschlagen kann?

Ich behaupte nein; was aber hauptsächlich an unfähigen Personalern und Führungskräften liegt.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung - was ist zu beachten? 11 / 3 -> 13?
« Antwort #10 am: 06.07.2023 07:35 »
Oder den "Schaden" durch Zulage nach 16.5 kompensieren lassen, ist wahrscheinlicher und einfacher zu realisieren als die Stufenlaufzeitverkürzung nach 17

Bei "uns" muss leider ein konkreter "Abwanderungsnachweis" erbracht werden; die Stufenverkürzung wiederum wird bei uns als Tool im Rahmen von jährlichen Leistungsprämien genutzt.
Stimmt, hatte ich vergessen.

Mal reicht der Nachweis das man zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, mal der, dass man der Kandidat 1 bei der neuen Stelle ist.

JC83

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Antw:Höhergruppierung - was ist zu beachten? 11 / 3 -> 13?
« Antwort #11 am: 06.07.2023 07:35 »

 ob derjenige entsprechend seiner Stufe eine erheblich überdurchschnittliche Leistung erbringt und dazu muss theoretisch eine Leistungsbewertung (von deinen Chef) gemacht werden.


...also hat es die Führungskraft selbst in der Hand; passt doch und die Perso hat etwas zum abheften.

JC83

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Antw:Höhergruppierung - was ist zu beachten? 11 / 3 -> 13?
« Antwort #12 am: 06.07.2023 07:37 »
Oder den "Schaden" durch Zulage nach 16.5 kompensieren lassen, ist wahrscheinlicher und einfacher zu realisieren als die Stufenlaufzeitverkürzung nach 17

Bei "uns" muss leider ein konkreter "Abwanderungsnachweis" erbracht werden; die Stufenverkürzung wiederum wird bei uns als Tool im Rahmen von jährlichen Leistungsprämien genutzt.
Stimmt, hatte ich vergessen.

Mal reicht der Nachweis das man zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, mal der, dass man der Kandidat 1 bei der neuen Stelle ist.

...mal reicht auch ein Gesprächsvermerk vom Abteilungsleiter, dass irgendwer angerufen hat und sich für Person XYZ interessiert :-)

Lara1964

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Antw:Höhergruppierung - was ist zu beachten? 11 / 3 -> 13?
« Antwort #13 am: 06.07.2023 07:38 »
Puh, das klingt kompliziert
Ich bin sicher, dass es nicht auf große Begeisterung stößt, wenn ich jetzt nach den erfolgreichen Verhandlungen um die Höhergruppierung (Übertragung höherwertiger Tätigkeiten) mit einem "Abwanderungsnachweis" komme ;)
Obwohl ich mich tatsächlich parallel beworben habe und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen bin...

Lara1964

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Antw:Höhergruppierung - was ist zu beachten? 11 / 3 -> 13?
« Antwort #14 am: 06.07.2023 07:40 »
Mein Chef wird das nicht sehr lustig finden - wenn ich darauf hinweise, dass ich mich anderweitig beworben habe.
Ich weiß aus gut unterrichteter Quelle (BR) , dass man damit nur argumentieren sollte, wenn man ein Vertragsangebot hat