Ich hatte das Thema mal in der PW.
Habe mich anwaltlich erkundigt und das Ergebnis war wie folgt:
- Einfach nicht hingehen trotz nicht genehmigtem Urlaub war keine Option.
- Wenn betriebliche Gründe gegen einen Urlaub sprechen, dann kann der AG diese vorbringen und muss dann den nicht genommenen Urlaub auszahlen
Da es damals Stress gegeben hat, gab's den gelben Schein. Akute Magenprobleme. Also 1 Woche daheim. Blieb noch eine Woche übrig und ich ging nochmal zum Arzt. Mein AG hatte Beschwerde gegen die Krankschreibung bei der Ärztekammer eingereicht und mein Hausarzt dufte mich in diesem Fall nicht mehr weiter behandeln. War kein Problem, da ich vorher eine Gastroskopie gehabt habe (für die erste Krankschreibung) und dann hat mich halt dieser Arzt für die zweite Woche krank geschrieben. Pech für den AG...
Gesehen hat mich mein AG nicht mehr und meinen nicht genehmigten Urlaub musste er mir trotzdem ausbezahlen.
PS:
Hab zwar ewig auf mein Arbeitszeugnis warten müssen, aber dieses war einwandfrei und nicht zu beanstanden...