Autor Thema: Antrag auf Verbeamtung  (Read 2863 times)

Thomas23

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Antrag auf Verbeamtung
« am: 06.07.2023 10:43 »
Hallo zusammen,

Ich hatte mich schon etwas im Forum informiert, jedoch keine konkrete Antwort auf meine Frage bekommen.

Ich habe am 01.04 eine neue Stelle E11 in der Verwaltung übernommen. Die Stelle war intern als A12/ E11 ausgeschrieben, extern jedoch als E11. Man sagte mir bei der Vertragsunterzeichnung, dass ich nach der Probezeit einen Antrag auf Verbeamtung stellen kann.
Nun hörte ich aus dem Personalbüro, dass eine Verbeamtung nicht möglich ist, da ich die Laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfülle. Das erschließt sich mir nicht. Ich bin 29 Jahre alt, absolut gesund, habe einen Bachelor sowie einen Masterabschuss. Meiner Meinung nach sind die Laufbahnrechtlichen Voraussetzungen doch dadurch erfüllt oder bin ich falsch informiert?

Viele Grüße
Thomas

Thomber

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Antw:Antrag auf Verbeamtung
« Antwort #1 am: 06.07.2023 11:22 »
Damit die Laufbahnbefähigung vollständig vorliegt, benötigst Du halt einen Abschluss, der genau dieses Kreterium auch erfüllt.

Beispiel:
Der altbekannte Abschluss "Diplom-Verwaltungswirt" (heute oftmals Bachelor of Laws oder public Administration) ist ein Studium, was so aufgebaut ist, dass Du damit autom. die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst bekommst. Hast Du aber ein Masterabschluss in Rechtswissenschaften bringt dieser keine Laufbahnbefähigung mit, obgleich er ja höherwertig ist.   

Es genügt auch nicht, wenn ein Studiengang "nur" akkreditiert ist. Auch das ersetzt keine Laufbahnbefähigung.
Mit der Akkreditierung wird lediglich dokumentiert, dass Du die sog. Bildungsvoraussetzung für den hD erlangt hast. (Da fehlt dann aber noch die "Berufspraktische Zeit"  -  Ein Thema, was hier im Forum schon OFT besprochen worden ist.)

Thomas23

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Antw:Antrag auf Verbeamtung
« Antwort #2 am: 06.07.2023 11:53 »
Vielen Dank für die Infos. Gibt es eventuell weitere Möglichkeiten die Laufbahnbefähigung zu erlangen?

Thomber

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Antw:Antrag auf Verbeamtung
« Antwort #3 am: 06.07.2023 11:59 »
Es gillt IMMER (!!!!!!!)  -->   Was der Dienstherr will, wird er auch möglich machen.


Kurz und knapp

Die einfachste Möglichkeit wäre für Neu-Einsteiger MIT akkr. Abschluss (=Bildungsvoraussetzung):   
Anstellung in Behörde als Tarifbeschäftigter...und dann je nach Laufbahnrecht Zeit absitzen. Dann Laufbahnbefähigung anerkennen lassen und schwups darf man dich verbeamten.
Soweit zur Theorie...

Organisator

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Antw:Antrag auf Verbeamtung
« Antwort #4 am: 06.07.2023 16:58 »
Vielen Dank für die Infos. Gibt es eventuell weitere Möglichkeiten die Laufbahnbefähigung zu erlangen?

Na klar - schau mal in die Bundeslaufbahnverordnung, bzw. die analogen landesrechtlichen Regelungen. Oder frag einfach deinen AG, welche Möglichkeiten (der Personalentwicklung) er so sieht. Letzteres hätte mehr Sinn, da auch dein AG entscheidet, ob und wann er dich verbeamten möchte.

EiTee

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Antw:Antrag auf Verbeamtung
« Antwort #5 am: 06.07.2023 18:20 »
Die Verbeamtung würde, im nicht technischen mittleren Dienst, in A9 stattfinden. Ich hoffe, dass das dem TE ebenfalls bewusst ist. Aus E11 wird nicht A12!

MoinMoin

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Antw:Antrag auf Verbeamtung
« Antwort #6 am: 06.07.2023 19:18 »
Und der ganze andere Rattenschwanz, der mit einer Verbeamtung zusammenhängt ebenso.

xap

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Antw:Antrag auf Verbeamtung
« Antwort #7 am: 06.07.2023 19:50 »
Die Verbeamtung würde, im nicht technischen mittleren Dienst, in A9 stattfinden. Ich hoffe, dass das dem TE ebenfalls bewusst ist. Aus E11 wird nicht A12!

Ich nehme an hier war der gehobene Dienst gemeint. Aber ja, es wäre die A9. In der Regel wird die Laufbahnbefähigung zuerkannt, wenn zur geforderten schulischen Bildung (Studium) eine hauptberufliche Tätigkeit von 18 Monaten nachgewiesen wird, insofern nicht ohnehin ein Vorbereitungsdienst absolviert wurde (wovon hier auszugehen sein wird). Der Master ist für den gD irrelevant, demnach sollte man sich gründlich überlegen, ob man mit Master ewig im gD hängen möchte oder sich lieber vorher als TB auf Stellen ab EG13 aufwärts bewirbt. Dort kann dann ebenfalls mittels Berufserfahrung die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst erworben werden (zumindest beim Bund). Wenn man erstmal im gD verbeamtet ist, kann sich ein Laufbahnwechsel in den hD deutlich schwieriger darstellen, als hätte man als TB eine Stelle ab EG13 angefangen.

EiTee

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Antw:Antrag auf Verbeamtung
« Antwort #8 am: 07.07.2023 14:02 »

Ich nehme an hier war der gehobene Dienst gemeint.
Y

Thomas23

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Antw:Antrag auf Verbeamtung
« Antwort #9 am: 10.07.2023 10:12 »
Es gillt IMMER (!!!!!!!)  -->   Was der Dienstherr will, wird er auch möglich machen.


Kurz und knapp

Die einfachste Möglichkeit wäre für Neu-Einsteiger MIT akkr. Abschluss (=Bildungsvoraussetzung):   
Anstellung in Behörde als Tarifbeschäftigter...und dann je nach Laufbahnrecht Zeit absitzen. Dann Laufbahnbefähigung anerkennen lassen und schwups darf man dich verbeamten.
Soweit zur Theorie...

Vielen Dank für die ganzen Informationen. Ich muss leider gestehen, dass mir nicht bewusst war, dass ich dann in A9 eingruppiert werde, ich ging von A12 aus.

Ich habe dazu noch eine Verständnisfrage. Es heißt : "was der Dienstherr will, wird er auch möglich machen!" Das bedeutet, er könnte, rein theoretisch, meine Stelle trotzdem in eine A12 Stelle umwandeln und mich in A12 eingruppieren, obwohl ich die Laufbahnbefähigung noch nicht besitze?

Nochmals vielen Dank für eure ausführlichen Antworten.
Thomas

MoinMoin

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Antw:Antrag auf Verbeamtung
« Antwort #10 am: 10.07.2023 10:53 »
Nein, du must durchaus die Laufbahnen durchlaufen.

Thomber

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Antw:Antrag auf Verbeamtung
« Antwort #11 am: 10.07.2023 15:10 »
Auf Bundesebene gibt es Direkteinsteiger mit A11.  (Die hatte davor auch keine Laufbahnbefähigung)
Wie das aber formal läuft, weiß ich nicht.

EiTee

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Antw:Antrag auf Verbeamtung
« Antwort #12 am: 10.07.2023 16:03 »
Auf Bundesebene gibt es Direkteinsteiger mit A11.  (Die hatte davor auch keine Laufbahnbefähigung)
Wie das aber formal läuft, weiß ich nicht.

Hier wir der Werdegang fiktiv nachgezeichnet und wenn die Behörde gewillt ist sowie die Tätigkeiten und alles andere eine theoretischen Durchlauf in A11 ermöglicht hätten, dann passiert es, dass auf A11 direkt verbeamtet werden kann.
Dennoch bezweifle ich, dass jemand mit 29 Jahren die Bedingungen für A12 erfüllt, die in der Nachzeichnung rausfallen müssten.
Es gilt wie ebenfalls genannt, dass die Ämter zu durchlaufen sind.

Organisator

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Antw:Antrag auf Verbeamtung
« Antwort #13 am: 10.07.2023 16:30 »
Vielen Dank für die ganzen Informationen. Ich muss leider gestehen, dass mir nicht bewusst war, dass ich dann in A9 eingruppiert werde, ich ging von A12 aus.
-->
Na klar - schau mal in die Bundeslaufbahnverordnung, bzw. die analogen landesrechtlichen Regelungen.

Nicht (nur) wegen Klugscheisserei, aber schau mal ernsthaft in die BLV. Damit ergeben sich auch Antworten auf Fragen, die du dir ggf. noch nicht gestellt hast, wie z.B. die Verbeamtung im Eingangsamt.

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Einstieg in ein Beförderungsamt ist wie von EiTee beschrieben unwahrscheinlich, da dafür:
2,5 Jahre für die Laufbahnbefähigung
1-3 Jahre Probezeit
1-x Jahre Beförderungswartezeit
in einem Angestelltenverhältnis analog zum Beamtenverhältnis vorliegen müssten.