Autor Thema: Gibt es in der EGO Kriterien für Führungskräfte  (Read 2088 times)

Parasurfer

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Hallo zusammen,

ich bin jetzt schon eine Weile am recherchieren, konnte aber nichts finden.
Gibt es im TVöd-Komunen, bzw. in der EGO Kriterien, in denen geregelt wird wie Führungskräfte, im konkreten Fall Teamleitung Gebäudereinigung (ein Landratsamt in Bayern), einzugruppieren sind?
Ich habe im gesamten Text nichts über Teamleitung, Gruppenleitung gefunden. Vereinzelt habe ich im Forum gelesen, dass die Teamleitung, Gruppenleitung die unterste Ebene in der Führungshierarchie darstellt; aber das habe ich auch nirgends gefunden.

Kann jemand helfen?


Organisator

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Antw:Gibt es in der EGO Kriterien für Führungskräfte
« Antwort #1 am: 06.07.2023 16:56 »
Hallo zusammen,

ich bin jetzt schon eine Weile am recherchieren, konnte aber nichts finden.
Gibt es im TVöd-Komunen, bzw. in der EGO Kriterien, in denen geregelt wird wie Führungskräfte, im konkreten Fall Teamleitung Gebäudereinigung (ein Landratsamt in Bayern), einzugruppieren sind?
Ich habe im gesamten Text nichts über Teamleitung, Gruppenleitung gefunden. Vereinzelt habe ich im Forum gelesen, dass die Teamleitung, Gruppenleitung die unterste Ebene in der Führungshierarchie darstellt; aber das habe ich auch nirgends gefunden.

Kann jemand helfen?

Im Bereich IT gib es solche Regelungen, ansonsten auch in der allgemeinen Verwaltung (E15). Für eine Teamleitung Gebäudereinigung ist eine tarifliche Regelung unwahrscheinlich. "Unterstellung" wäre der Begriff, der dazu in dem Tarifvertrag genannt ist.

CCAAButz

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Antw:Gibt es in der EGO Kriterien für Führungskräfte
« Antwort #2 am: 07.07.2023 21:54 »
Hallo zusammen,

ich bin jetzt schon eine Weile am recherchieren, konnte aber nichts finden.
Gibt es im TVöd-Komunen, bzw. in der EGO Kriterien, in denen geregelt wird wie Führungskräfte, im konkreten Fall Teamleitung Gebäudereinigung (ein Landratsamt in Bayern), einzugruppieren sind?
Ich habe im gesamten Text nichts über Teamleitung, Gruppenleitung gefunden. Vereinzelt habe ich im Forum gelesen, dass die Teamleitung, Gruppenleitung die unterste Ebene in der Führungshierarchie darstellt; aber das habe ich auch nirgends gefunden.

Kann jemand helfen?

Im Bereich IT gib es solche Regelungen, ansonsten auch in der allgemeinen Verwaltung (E15). Für eine Teamleitung Gebäudereinigung ist eine tarifliche Regelung unwahrscheinlich. "Unterstellung" wäre der Begriff, der dazu in dem Tarifvertrag genannt ist.

Kannst du mir eventuell etwas zum Bereich IT sagen?

MoinMoin

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Antw:Gibt es in der EGO Kriterien für Führungskräfte
« Antwort #3 am: 08.07.2023 09:21 »
Hallo zusammen,

ich bin jetzt schon eine Weile am recherchieren, konnte aber nichts finden.
Gibt es im TVöd-Komunen, bzw. in der EGO Kriterien, in denen geregelt wird wie Führungskräfte, im konkreten Fall Teamleitung Gebäudereinigung (ein Landratsamt in Bayern), einzugruppieren sind?
Ich habe im gesamten Text nichts über Teamleitung, Gruppenleitung gefunden. Vereinzelt habe ich im Forum gelesen, dass die Teamleitung, Gruppenleitung die unterste Ebene in der Führungshierarchie darstellt; aber das habe ich auch nirgends gefunden.

Kann jemand helfen?

Im Bereich IT gib es solche Regelungen, ansonsten auch in der allgemeinen Verwaltung (E15). Für eine Teamleitung Gebäudereinigung ist eine tarifliche Regelung unwahrscheinlich. "Unterstellung" wäre der Begriff, der dazu in dem Tarifvertrag genannt ist.

Kannst du mir eventuell etwas zum Bereich IT sagen?
Guckst du in EGO:

Entgeltgruppe 12
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger
praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben
aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger
praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit
und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer
Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer
IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11
oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Entgeltgruppe 13
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus
der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer
Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer
IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12
oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

CCAAButz

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Antw:Gibt es in der EGO Kriterien für Führungskräfte
« Antwort #4 am: 08.07.2023 19:01 »
Hallo zusammen,

ich bin jetzt schon eine Weile am recherchieren, konnte aber nichts finden.
Gibt es im TVöd-Komunen, bzw. in der EGO Kriterien, in denen geregelt wird wie Führungskräfte, im konkreten Fall Teamleitung Gebäudereinigung (ein Landratsamt in Bayern), einzugruppieren sind?
Ich habe im gesamten Text nichts über Teamleitung, Gruppenleitung gefunden. Vereinzelt habe ich im Forum gelesen, dass die Teamleitung, Gruppenleitung die unterste Ebene in der Führungshierarchie darstellt; aber das habe ich auch nirgends gefunden.

Kann jemand helfen?

Im Bereich IT gib es solche Regelungen, ansonsten auch in der allgemeinen Verwaltung (E15). Für eine Teamleitung Gebäudereinigung ist eine tarifliche Regelung unwahrscheinlich. "Unterstellung" wäre der Begriff, der dazu in dem Tarifvertrag genannt ist.

Kannst du mir eventuell etwas zum Bereich IT sagen?
Guckst du in EGO:

Entgeltgruppe 12
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger
praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben
aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger
praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit
und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer
Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer
IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11
oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Entgeltgruppe 13
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus
der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer
Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer
IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12
oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Vielen Dank.
Ich bin in EG 12 und verantworte 15 MA im IT-Bereich. 6 MA im Benutzerservice (EG 9b), 8 MA in der Administration (EG 11) und ein Azubi. Bachelor vorhanden aber kein Master. Beim vorherigen AG war ich in EG 13 und hatte weniger MA zu verantworten.

MoinMoin

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Antw:Gibt es in der EGO Kriterien für Führungskräfte
« Antwort #5 am: 09.07.2023 11:22 »
Vielen Dank.
Ich bin in EG 12 und verantworte 15 MA im IT-Bereich. 6 MA im Benutzerservice (EG 9b), 8 MA in der Administration (EG 11) und ein Azubi. Bachelor vorhanden aber kein Master. Beim vorherigen AG war ich in EG 13 und hatte weniger MA zu verantworten.
Dann scheint der AG sich bzgl. deiner Bezahlung zu irren, da du mehr als drei EG11er hast,  ist deine Tätigkeit die einer EG13!
Master ist für die Eingruppierung nicht notwendig!
(ich gehe stumpf davon aus, dass du schon 3 Jahre voll hast  8)

Entgeltgruppe 13
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus
der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer
Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer
IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens

a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12
oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.


CCAAButz

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Antw:Gibt es in der EGO Kriterien für Führungskräfte
« Antwort #6 am: 09.07.2023 13:58 »
Danke dir.
Die Frage ist nur ob ich wegen 500 € brutto p.a. ein Fass aufmachen sollte  ;D

MoinMoin

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Antw:Gibt es in der EGO Kriterien für Führungskräfte
« Antwort #7 am: 09.07.2023 14:05 »
Klar, kommt auf die Stufe drauf an und ob man dann, wenn man in S6 ist noch 20% der Stufe 2 obendrauf einfordert.

CCAAButz

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Antw:Gibt es in der EGO Kriterien für Führungskräfte
« Antwort #8 am: 09.07.2023 14:47 »
Klar, kommt auf die Stufe drauf an und ob man dann, wenn man in S6 ist noch 20% der Stufe 2 obendrauf einfordert.

Nunja, bin in Stufe 5.
Stehen mir denn diese 20% sobald ich in Stufe 6 komme? 🤷‍♂️

MoinMoin

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Antw:Gibt es in der EGO Kriterien für Führungskräfte
« Antwort #9 am: 09.07.2023 17:27 »
Klar, kommt auf die Stufe drauf an und ob man dann, wenn man in S6 ist noch 20% der Stufe 2 obendrauf einfordert.

Nunja, bin in Stufe 5.
Stehen mir denn diese 20% sobald ich in Stufe 6 komme? 🤷‍♂️
Zustehen tut da niemanden etwas.
Aber nach §16.5 kann der AG eine Zulage von bis zu 2 Stufen oder wenn man das Entgelt der Endstufe erhält 20% von Stufe 2 gewähren.

Der ganz findige Spid meinte einst sogar, dass wenn man eine Zulage bekommt, so dass man das Entgelt der Stufe 6 bekommt, können man oben drauf diese 20 % ebenfalls geben,da machen allerdings die PA erst recht nicht mit  ;D