Autor Thema: Gleichstellungsbeauftragte zum 01.07. in Rente  (Read 1088 times)

Drogilo

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Hallo,

ist es zulässig, dass eine Behörde mit mehr als 100 Beschäftigten keine Gleichstellungsbeauftragte hat? Unsere Gleichstellungsbeauftragte ist zum 01.07.2023 in den Ruhestand gegangen und war über 1 Jahr krank. Sie wurde von einer Kollegin mit 5 Wochenstunden vertreten - diese hat nur Bewerbungsunterlagen durchgesehen und war bei einigen Vorstellungsgesprächen dabei. Die Vertretung soll noch so weitermachen, eine Stellenvertretung gibt es zur Zeit nicht.

Müssen nicht immer beide Stellen besetzt sein?

 ;)

uBAB

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Antw:Gleichstellungsbeauftragte zum 01.07. in Rente
« Antwort #1 am: 06.07.2023 15:49 »
§19 Abs. 1 BGleiG

„In jeder Dienststelle mit in der Regel mindestens 100 Beschäftigten […]“

Ist jetzt die Frage ob bei euch in der Regel ≥ 100 Beschäftigte sind und ob dein AG eine Dienststelle nach §3 Nr. 5 ist.