Hallo,
ist es zulässig, dass eine Behörde mit mehr als 100 Beschäftigten keine Gleichstellungsbeauftragte hat? Unsere Gleichstellungsbeauftragte ist zum 01.07.2023 in den Ruhestand gegangen und war über 1 Jahr krank. Sie wurde von einer Kollegin mit 5 Wochenstunden vertreten - diese hat nur Bewerbungsunterlagen durchgesehen und war bei einigen Vorstellungsgesprächen dabei. Die Vertretung soll noch so weitermachen, eine Stellenvertretung gibt es zur Zeit nicht.
Müssen nicht immer beide Stellen besetzt sein?