Hallo,
bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des TVöD-Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist "zwei Wochen zum Monatsschluss".
Bei einem Mitarbeiter, bei dem die Probezeit am 15.03.2023 (= Eintrittsdatum) begann und dessen Probezeit am 14.09.2023 endet, müsste man doch zum 30.09.2023 (= Monatsschluss) kündigen, wenn man die Kündigung am 14.09.2023 aushändigt?
Vielen Dank für evtl. Rückmeldungen