Autor Thema: Probezeitkündigung  (Read 1688 times)

MJ1967

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Probezeitkündigung
« am: 06.07.2023 18:06 »
Hallo,

bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des TVöD-Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist "zwei Wochen zum Monatsschluss".

Bei einem Mitarbeiter, bei dem die Probezeit am 15.03.2023 (= Eintrittsdatum) begann und dessen Probezeit am 14.09.2023 endet, müsste man doch zum 30.09.2023 (= Monatsschluss) kündigen, wenn man die Kündigung am 14.09.2023 aushändigt?

Vielen Dank für evtl. Rückmeldungen

McOldie

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Antw:Probezeitkündigung
« Antwort #1 am: 07.07.2023 17:54 »
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss die "Probezeitkündigung" spätestens am letzten Tag der Probezeit dem Empfänger zugegangen sein.

Bierbrot

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Antw:Probezeitkündigung
« Antwort #2 am: 10.07.2023 10:01 »
Ja, das ist korrekt. Die Kündigung muss dem Mitarbeiter tatsächlich bis zum letzten Tag der Probezeit zugestellt werden, um wirksam zu sein. In Ihrem Fall muss die Kündigung dem Mitarbeiter bis zum 14.09.2023 zugegangen sein.

Wenn die Kündigung also am 14.09.2023 zugestellt wird, wäre die Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten und das Arbeitsverhältnis würde zum 30.09.2023 enden. Zur Sicherheit würde ich aber einen Rechtsanwalt befragen.