Hallo,
ich konnte bisher keine konkrete Antwort auf die Frage finden.
Ist es legitim, dass die Summe aus Ruhegehalt DU + Versicherungsleistung DU-Versicherung die Bezüge als Aktiver übersteigt?
Beispiel:
Aktiver Beamter: 3000 € netto
DU-Leistung Dienstherr: 2000 €
DU-Leistung Versicherung: 1500 €
Summe DU-Leistung 3500 € und damit 500 € mehr im Monat.
In Art 3 Abs. 2 BayBesG steht:
(2)
1 Zusicherungen, Vereinbarungen und Vergleiche, die eine höhere als die gesetzlich zustehende Besoldung verschaffen sollen, sind unwirksam.
2 Das Gleiche gilt für Versicherungsverträge, die zu diesem Zweck abgeschlossen werden.
Für mich liest sich das als ein Nein.