Guten Morgen!
Grundsätzlich ist es richtig, dass der Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten die Verbeamtungsmöglichkeit eröffnet.
Dies gilt aber grundsätzlich nur bei entsprechendem Bedarf!
Es besteht die Möglichkeit, bei einer entsprechenden hauptberuflichen Tätigkeit die Laufbahnbefähigung als Beamter besonderer Fachrichtungen (hier: nichttechnische Dienste)zu erwerben. Dies bedeutet nicht, dass man einen Anspruch darauf hat.
Der öffentliche Dienst bildet aber regelmäßig in der Laufbahn des "allgemeinen Verwaltungsdienst" aus, so dass er sich hieraus bedient. Der Vorrang gebührt dem Laufbahnbewerber, also dem, der sich durch den Vorbereitungsdienst "gequält" hat.
Es schließt jedoch nicht aus, dass einzelne Dienstherrn eine Verbeamtungsmöglichkeit bieten, die (o. a.) grundsätzlich gegeben ist.