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[NW] Besondere Laufbahn, besonderer Beruf

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Kai:
Hallo Kollegen,

vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Ich bin als Angestellter in E9a TVöD beschäftigt. Ich spiele jedoch mit dem Gedanken den AG zu wechseln, inkludiert mit dem Ziel noch Beamter zu werden. Ich bin gerade 30 geworden und sonst geht es mir auch gut.

Es gibt für mich auch immer wieder passende Ausschreibungen, da ich einen anderen Beruf erlernt habe und insofern den AI nicht belegt habe und auch kein Vfa bin. Jedoch erhalte ich bei Bewerbungen immer wieder die Rückmeldung, dass die Verbeamtung in der Laufbahn 1.2 (m.D.) nur für die Verwaltungswirte geöffnet sei.

Jedoch wird zum einen bei der Ausschreibung explizit mein Beruf gesucht und (meiner Meinung nach) habe ich die notwendige Qualifikation im Sinne des § 16 Abs. 1 LVO NRW i.V.m. Anlage 1.

(https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=62820161004091233148
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=45844)


Theoretisch sollte daher doch eine Verbeamtung möglich sein, oder bin ich hier auf dem Holzweg?

Ich freue mich über eure Antworten.

PS: ich weiß, dass ich sehr wahrscheinlich bei A6 anfangen muss, usw. Darum geht es mir nicht.

10481178:
Guten Tag,
um welchen Beruf handelt es sich denn?
Gruß

Kai:
Hallo!

Um den Sozialversicherungsfachangestellten.

Dieser wird z.B. beim LBV, Versorgungskassen (LWL, LVR) oder bei den Sozialämtern gesucht.

Gruß!

Matze1986:
Natürlich können Sie mit diesem Beruf verbeamtet werden, aber eben nur dort, wo man diesen auch als Einstellungsvoraussetzung nennt.
Mit diesem Berufsabschluss werden Sie in beispielsweise in einer städtischen Verwaltung geringe bis gar keine Chance haben.

Kai:
Hallo Matze,

danke für den Post.

Ich habe leider schon entsprechende Erfahrungen gemacht, jedoch vermute ich hier Unwissenheit der Personaler, bzw. auch der Entscheidungsträger. Daher auch meine Nachfrage.

Mir ist wiederholt, von verschiedenen Behörden mitgeteilt worden, dass nur die Verwaltungswirte verbeamtet werden können.

Ich wollte mit meiner Frage klären, ob ich eine Verbeamtung quasi bei positiver Entscheidung mich einzustellen auch unter Verweis auf die obigen Vorschriften „Fordern“ könnte, denn die Sicht der Dienststellen scheint ja nicht richtig zu sein.

Ich habe nur auf dem Stellenportal des Landes NRW bereits einige Stellen für Sozifas gefunden… Ich würde gerne den Hebel am Fachkräftemangel ansetzen…

Gruß!

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