Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NW] Besondere Laufbahn, besonderer Beruf
Matze1986:
Nein, eine Verbeamtung können Sie nicht einfordern, darauf besteht kein Rechtsanspruch.
Man könnte natürlich bei der Ausgestaltung des AV etwas entsprechendes hineinschreiben.
10481178:
Guten Morgen!
Grundsätzlich ist es richtig, dass der Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten die Verbeamtungsmöglichkeit eröffnet.
Dies gilt aber grundsätzlich nur bei entsprechendem Bedarf!
Es besteht die Möglichkeit, bei einer entsprechenden hauptberuflichen Tätigkeit die Laufbahnbefähigung als Beamter besonderer Fachrichtungen (hier: nichttechnische Dienste)zu erwerben. Dies bedeutet nicht, dass man einen Anspruch darauf hat.
Der öffentliche Dienst bildet aber regelmäßig in der Laufbahn des "allgemeinen Verwaltungsdienst" aus, so dass er sich hieraus bedient. Der Vorrang gebührt dem Laufbahnbewerber, also dem, der sich durch den Vorbereitungsdienst "gequält" hat.
Es schließt jedoch nicht aus, dass einzelne Dienstherrn eine Verbeamtungsmöglichkeit bieten, die (o. a.) grundsätzlich gegeben ist.
Kai:
Hallo!
Vielen Dank für den Post.
Ich würde mich hier nur auf Stellen bewerben, in welchen der Sozifa auch gefordert wird.
Soweit aufgrund der schlechten Bewerberlage und des Fachkräftemangels (mal abgesehen von meinen ++ Leistungen 8)) die Wahl auf mich fällt, werde ich dies nun einfach mal so anstoßen.
Ich war mir bzgl. der Vorschriften sehr unsicher. Es war bisweilen nur sehr ernüchternd, alleine schon bei vorsichtigen telefonischen Rückfragen, zuletzt beim LBV NRW, gleich das „NEIN“ kassiert…
Lex specialis hilft doch.
Dankeschön!!
Organisator:
--- Zitat von: Kai am 12.07.2023 18:01 ---Hallo!
Vielen Dank für den Post.
Ich würde mich hier nur auf Stellen bewerben, in welchen der Sozifa auch gefordert wird.
Soweit aufgrund der schlechten Bewerberlage und des Fachkräftemangels (mal abgesehen von meinen ++ Leistungen 8)) die Wahl auf mich fällt, werde ich dies nun einfach mal so anstoßen.
Ich war mir bzgl. der Vorschriften sehr unsicher. Es war bisweilen nur sehr ernüchternd, alleine schon bei vorsichtigen telefonischen Rückfragen, zuletzt beim LBV NRW, gleich das „NEIN“ kassiert…
Lex specialis hilft doch.
Dankeschön!!
--- End quote ---
Ich sehe auch keine rechtlichen Hinderungsgründe, die gegen eine Verbeamtung sprächen. Allerdings: wenn der potentielle Dienstherr das nicht will (obwohl es rechtlich möglich wäre), dann hast du auch keine Chance. So kenne ich Arbeitgeber, die Sozifas nicht verbeamten sondern ausschließliche Beamte im gD/hD.
Bastel:
Wer geht den freiwillig von der 9a in die A6? Da braucht man eine Menge Kinder ;D
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