Autor Thema: [NI] Höhergruppierung der hausinternen Angestellten im Vergleich zu den Beamten  (Read 3317 times)

ScorpAeon

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Guten Tag in die Runde!
Und zwar ist es so, ich arbeite in der Justiz in Niedersachen (Mittlerer Dienst, A7), laut der neuen EGO für die Angestellten wird nun jeder von ihnen, auch Quereinsteiger (!) direkt in E9a gesteckt. Gibt es da eigentlich auch für die Beamten in naher Zukunft pläne um deren Motivation aufrecht zu erhalten oder sollen wir das einfach "fressen"? Ich bin ehrlich, sollte das so kommen und dann sogar die ausgebildeten Justizfachwirte Jahrzehntelang weniger als die neu eingestellten Angestellten kassieren wird der Schuss denke ich gehörig nach hinten losgehen.

Und ich ärgere mich aktuell im Nachhinein, da ich als Angestellter bei meinem aktuellen Gericht angefangen habe (2019) und seit September 2021 verbeamtet bin. Jetzt würde man am Liebsten wieder zurück ins Angestelltenverhältnis bei derlei Ungerechtigkeiten, ich bin wirklich bedient. Man hört nur von den OLGs man sei sich dessen bewusst, aber es ist, oh Wunder, kein Geld da.
Dann wäre ich aber auch für eine strikte Umverteilung der Tätigkeiten, die neue Elite der E9a-Angestellten macht ordentlich Mehrarbeit bzw. das Kompliziertere Zeug, denn es sollte schon auch der Einsatz stimmen und die höherwertigen Tätigkeiten übernommen werden. Die bekommen als Quereinsteiger künftig mehr Geld als ein gelernter Rechtspfleger in seiner Anfangszeit. Irgendwas stimmt doch absolut nicht.

Sorry, aber gibt es eine Petition oder irgendetwas bei dem man sich dranhängen kann um hier für eine Angleichung für die Beamten im mittleren Dienst zu sorgen?

Entschuldigt meinen Unmut, aber micht stört das Thema aktuell mehr denn je. Auch wir können jeden Euro gebrauchen und sind nicht dafür da um nun nach hinten degradiert zu werden.
« Last Edit: 11.07.2023 03:48 von Admin2 »

Paragrafenreiterin

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In BW ist es auch so. Die Angestellten bekommen nun auch E9a und eine schöne Nachzahlung, je nachdem wie sie Wiederspruch eingelegt haben.

Die Beamte im mittleren Dienst wurden mit BVAnp-ÄG 2022 wenigstens alle eine Stufe angelupft.
Rechtspfleger (gehobener Dienst) sind so richtig gefi..... Beim gehobenen Dienst wurde lediglich das Eingangsamt von A9 auf A10 angehoben, nicht jedoch alle Ämter. Als A10er habe ich nun also massig Konkurrenz um die vielleicht irgendwann in ferner Zukunft ausgeschriebenen A11 Stellen dazubekommen.
Gleichzeitig verdienen nun nicht nur haufenweise Beamte, die vorher Amtsinspektoren waren und nun erste Amtsinspektoren sind, sondern auch die E9a Angestellten, mehr als ich. Brutto sowieso, netto kommt vielleicht minimal weniger raus, allerdings haben die Angestellten Weihnachtsgeld und nur eine 38,5 Stunden-Woche, also umgerechnet gut 12 Tage mehr Urlaub im Jahr.
Der Frust ist enorm groß. Da frage ich mich, wie das noch im Verhältnis dazu steht, dass ich ein Studium absolviert habe und zudem eine enorme Haftung, im Gegensatz zu einer Geschäftsstelle, trage.
Die Arbeitsbelastung ist auch übel, die Reformen kosten Zeit. Es ist aktuell nur noch ein Kampf im Hamsterrad.

Und getan wird Seitens des Beamten-/Rechtspflegerbundes nichts. Zumindest ist mir nichts bekannt. Dem Dienstherrn scheint das sowieso egal. Wir sind ja alle sehr leidensfähig, da muss man sich nicht um seine Bediensteten bemühen.

ScorpAeon

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Das ist wirklich hart. Und ganz ehrlich, die 12 Tage mehr und das mehr an Stunden wird dann eben auf irgendwelchen anderen Wegen wieder reingeholt, denke ich.... Zumindest werden das sicher viele so handhaben, denn so unfair wie das jetzt abläuft möchte ich wirklich kotzen.

Und ich bin garantiert arbeitswilliger und fähiger als viele von denen die es weder gelernt haben (Quereinsteiger denen das Können und Wissen einfach fehlt, auch wenn sie WOLLEN) und diejenigen, die nur faul dasitzen, keine Angst vor Versetzungen haben müssen und immer auf den "blöden Beamten" herumschimpfen... Das tun einige bei uns ganz offen innerhalb der Belegschaft und halten auch nicht hinter dem Berg damit...

Sorry, bei solchen Ungerechtigkeiten platzt einem die Hutschnur und der Kamm schwillt enorm. Geld ist immer für alle und für jeden da, aber weder für Justiz, noch dafür die Mitarbeiter anständig zu bezahlen und Leistungsentsprechend und nicht Statusentsprechend (Mittlerer Dienst und Angestellt = E9a, egal was die für eine Leistung an den Tag legen). Ich denke SO wird das System auf kurze oder lange Sicht, leider, kollabieren.

MoinMoin

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Den Unmut ist sehr verständlich und die Schieflage (die nicht vom Dienstherren gewünscht ist, sondern einfach mal stumpf eine Korrektur des jahrzehntelangen falschen Anwendens der eigenen Regelungen ist) ist auch mit Sicherheit nicht gut für das Gefüge.
Das doofe für den AG ist, dass er diesen Tarifbeschäftigten jetzt nicht mehr einfach durch Umverteilung die mn 5% sT wegnehmen kann.
Er könnte aber allen Beamten (die bestimmt für diesen Bereich besser ausgebildet sind) im gewissen Maße die Tätigkeiten wegnehmen und alles höherwertige auf die TB verteilen, bis er diese TB Los ist, damit er sie auch an die Arbeit kriegt.

keine Angst vor Versetzungen haben müssen
Auch Angestellte können gegen ihren Willen versetzt werden, da gibt es keinen Unterschied.
Denn kaum ein An wird in seinem AV einen konkreten Dienstort stehen haben.
Dieser "Nachteil" des Beamten ist eher ein Märchen als eine konkrete Gefahr.

ScorpAeon

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Okay, dann habe ich das mit den Versetzungen falsch auf dem Schirm, denke jedoch dass, zumindest bei uns im Haus, zunächst an die Beamten, gerade auf Probe, aber erst ganz am Ende mal an einen Angestellten herangegangen wird um diesen wenigstens abzuordnen, wenn auch nicht direkt zu versetzen.

Wenn man direkt mit E9a eingestellt wird, wo ist da die Motivation für gute Arbeitsleistungen für eine bessere Eingruppierung? Gut, die gab es vorher bei den Angestellten auch nicht, da ging es nur um möglichst viele höherwertige Tätigkeiten bzw. die Abteilung um dort wenigstens E6 mit Zulage oder E8 zu bekommen, da war auch wenig Motivation der Mehrleistung. Aber jetzt, man degradiert gelernte Kräfte um die anderen endlich angemessen zu bezahlen. Da stimmt doch was nicht, dann wäre es sinniger die ganze Entgelttabelle der Angestellten zu reformieren und die zwar in E6, aber zu besseren Gehältern, zu belassen. Oder jetzt die E9a deutlich herabzustufen, was für diejenigen, die dort durch Leistung und Behördenzugehörigkeit hingekommen sind, wiederum extrem unfair wäre, daher müssten diese dann ggfls. ausnahmsweise nach E11 oder dergleichen bezahlt werden oder so.

Ich weiß nicht was man da tun kann, meint ihr bei der nächsten Verhandlungsrunde im Oktober (?) wird diese Ungerechtigkeit mitverhandelt oder angesprochen? Der Beamtenbund täte doch gut daran hier einzugreifen und klare Worte zu finden. Aber die Justiz hat einfach kein Geld (sagen sie, es wird ihnen einfach zu wenig zugesprochen, aber das ist ein anderes Thema, wenn auch verwandt) und wird bestimmt versuchen das auszusitzen.

Etwas bin ich hin und hergerissen wenigstens schon einen Schrieb zu hinterlegen dass ich, sollte es einmal Änderungen geben, schon jetzt beantrage angemessen bezahlt zu werden, nicht dass es am Ende ab Antragsdatum gilt.

MoinMoin

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Wenn man direkt mit E9a eingestellt wird, wo ist da die Motivation für gute Arbeitsleistungen für eine bessere Eingruppierung?
Wieso sollte es da eine andere Motivation geben, als die seinen Job gut zu machen?
Man macht gewisse Tätigkeiten als Angestellter und wird entsprechend bezahlt. that's it.

Den "Karriere?" Weg, wie er beim Beamten zelebriert wird, gibt es nicht.

Man kann sich motivieren höherwertige Aufgaben anzustreben, aber warum sollte man als Angestellter mit EG6 anfangen, wenn die Fähigkeiten und die Ausbildung einen es erlauben Aufgaben der EG9a oder EG13 auszuüben?

Zitat
Aber jetzt, man degradiert gelernte Kräfte um die anderen endlich angemessen zu bezahlen.
Nein, da wird niemand degradiert!
Die Bewertung der EGs und As unterliegt komplett einer unterschiedlichen Systematik und haben nichts miteinander zu tun!

Zitat
Da stimmt doch was nicht, dann wäre es sinniger die ganze Entgelttabelle der Angestellten zu reformieren und die zwar in E6, aber zu besseren Gehältern, zu belassen. Oder jetzt die E9a deutlich herabzustufen, was für diejenigen, die dort durch Leistung und Behördenzugehörigkeit hingekommen sind, wiederum extrem unfair wäre, daher müssten diese dann ggfls. ausnahmsweise nach E11 oder dergleichen bezahlt werden oder so.
Nein, du hast offensichtlich dich noch nicht damit beschäftigt, warum diese Menschen jetzt auf 9a katapultiert werden.

Ganz simple gesprochen: Wenn ich als EG13er einen Text den ich handschriftlich aufgeschrieben habe, ins Reine schreiben, dann ist es EG13 Tätigkeit und nicht EG3 Schreibkraft, weil es in einem AV eine Zusammenhangstätigkeit ist und man eben NICHT jeden einzelschritt getrennt bewerten kann und darf.

Hier liegt halt das Problem vor, dass der AG nicht gewillt oder in der Lage war den Anteil der 9a Tätigkeiten innerhalb des einen Arbeitsvorganges zu steuern und zu zuweisen. Also ist der ganze Av eine 9a


Zitat
Ich weiß nicht was man da tun kann, meint ihr bei der nächsten Verhandlungsrunde im Oktober (?) wird diese Ungerechtigkeit mitverhandelt oder angesprochen?
Welche Ungerechtigkeit?
Das es zwei Systeme gibt? Die manchmal zu krass unterschiedlicher Bezahlung führt?
Obwohl gefühlt beide das gleiche machen?
Das gab es vorher auch schon, oft zum "Nachteil" der TB

Zitat
Der Beamtenbund täte doch gut daran hier einzugreifen und klare Worte zu finden. Aber die Justiz hat einfach kein Geld (sagen sie, es wird ihnen einfach zu wenig zugesprochen, aber das ist ein anderes Thema, wenn auch verwandt) und wird bestimmt versuchen das auszusitzen.
Man kann durchaus überlegen, ob die Systematik Falsch ist.
Bei den Tarifangestellten versuchen die AGs diese Systematik die zur 9a führt zu ändern, also die "Aufsplittung" der AVs.


Malkav

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Die Beamte im mittleren Dienst wurden mit BVAnp-ÄG 2022 wenigstens alle eine Stufe angelupft.
Rechtspfleger (gehobener Dienst) sind so richtig gefi.....

[...]

Und getan wird Seitens des Beamten-/Rechtspflegerbundes nichts. Zumindest ist mir nichts bekannt. Dem Dienstherrn scheint das sowieso egal.

Also dass der Bund Deutscher Rechtspfleger in diesem Kontext nichts tuen würde, kann ich (zumindest für andere Länder) nicht unterschreiben. Politisch wird das Thema durchaus bespielt wie man z.B. an der LT-Drs. 20/962 aus Schleswig-Holstein sieht (https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/00900/drucksache-20-00962.pdf).

Nur was sollen die machen, wenn aus dem dortigen Justizministerium als Antwort eiskalt kommt, dass ein Nettomehrverdienst von 33,89 EUR/Monat der Tätigkeit eines unabhängigen Organs der Rechtspflege samt Studium gegenüber einer ausführenden Beschäftigten in der Serviceeinheit angemessen ist? Aber irgendwann verdient man als Rechtspfleger:in ja mehr, was nach Ansicht des Ministeriums Motivation genug ist bzw. sein sollte  :o

Außer Klagen auf eine amtsangemessene Alimentation gibt es halt keine rechtliche Handhabe gegenüber dem Dienstherrn. Auch diesbezüglich gibt es vom Bund Deutscher Rechtspfleger ja gute Schützenhilfe in Form eines Gutachtens, welches über den dbb SH veröffentlicht wurde (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/auch-die-neuen-besoldungsvorschriften-sind-verfassungswidrig/).

Organisator

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Nur was sollen die machen, wenn aus dem dortigen Justizministerium als Antwort eiskalt kommt, dass ein Nettomehrverdienst von 33,89 EUR/Monat der Tätigkeit eines unabhängigen Organs der Rechtspflege samt Studium gegenüber einer ausführenden Beschäftigten in der Serviceeinheit angemessen ist?

Ich würde mal schauen, ob es eine Argumentation für ein Abstandsgebot für Angestellte und Beamte innerhalb des selben Tätigkeitsspektums (mD) gibt.

Sleepy86

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Hallo,
hier gibt es eine Petition zu dem Thema. Bitte gerne unterschreiben.
Ich hoffe ich darf den Link hier einstellen, die Petition heißt "Anpassung der Gehälter für Beamte des mittleren Justizdienstes" https://chng.it/QZPjrw7V

ScorpAeon

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Hallo,
hier gibt es eine Petition zu dem Thema. Bitte gerne unterschreiben.
Ich hoffe ich darf den Link hier einstellen, die Petition heißt "Anpassung der Gehälter für Beamte des mittleren Justizdienstes" https://chng.it/QZPjrw7V

Guten Morgen,
danke für den Hinweis, da habe ich direkt mit unterzeichnet, hoffentlich machen das genug andere auch.

MoinMoin

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Nur was sollen die machen, wenn aus dem dortigen Justizministerium als Antwort eiskalt kommt, dass ein Nettomehrverdienst von 33,89 EUR/Monat der Tätigkeit eines unabhängigen Organs der Rechtspflege samt Studium gegenüber einer ausführenden Beschäftigten in der Serviceeinheit angemessen ist?

Ich würde mal schauen, ob es eine Argumentation für ein Abstandsgebot für Angestellte und Beamte innerhalb des selben Tätigkeitsspektums (mD) gibt.

Ich glaube es wird verkannt, dass diese höherwertige Tätigkeit nur ein Umfang von 5% ausmacht (ausmachen müsen) und nicht 100% der Tätigkeiten. Und aufgrund der fehlenden feinganularen Zuordnung und Steuerung durch den AG in der Zuweisung der einzelne Arbeitsvorgänge, werden die niederwertigen Arbeiten mit mehr Entgelt bezahlt.
Diese gefühlte Unangemessenheit ist halt den unterschiedlichen Systematiken geschuldet und nur zur Information:
Es kann nach dieser Systematik auch jemand ohne Schulabschluss korrekt in der EG13 eingruppiert und bezahlt werden, müsste auch das bezüglich Abstandsgebot und der Petition betrachtet werden?


anonymus1453

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Guten Tag in die Runde!
Und zwar ist es so, ich arbeite in der Justiz in Niedersachen (Mittlerer Dienst, A7), laut der neuen EGO für die Angestellten wird nun jeder von ihnen, auch Quereinsteiger (!) direkt in E9a gesteckt. Gibt es da eigentlich auch für die Beamten in naher Zukunft pläne um deren Motivation aufrecht zu erhalten oder sollen wir das einfach "fressen"? Ich bin ehrlich, sollte das so kommen und dann sogar die ausgebildeten Justizfachwirte Jahrzehntelang weniger als die neu eingestellten Angestellten kassieren wird der Schuss denke ich gehörig nach hinten losgehen.

Und ich ärgere mich aktuell im Nachhinein, da ich als Angestellter bei meinem aktuellen Gericht angefangen habe (2019) und seit September 2021 verbeamtet bin. Jetzt würde man am Liebsten wieder zurück ins Angestelltenverhältnis bei derlei Ungerechtigkeiten, ich bin wirklich bedient. Man hört nur von den OLGs man sei sich dessen bewusst, aber es ist, oh Wunder, kein Geld da.
Dann wäre ich aber auch für eine strikte Umverteilung der Tätigkeiten, die neue Elite der E9a-Angestellten macht ordentlich Mehrarbeit bzw. das Kompliziertere Zeug, denn es sollte schon auch der Einsatz stimmen und die höherwertigen Tätigkeiten übernommen werden. Die bekommen als Quereinsteiger künftig mehr Geld als ein gelernter Rechtspfleger in seiner Anfangszeit. Irgendwas stimmt doch absolut nicht.

Sorry, aber gibt es eine Petition oder irgendetwas bei dem man sich dranhängen kann um hier für eine Angleichung für die Beamten im mittleren Dienst zu sorgen?

Entschuldigt meinen Unmut, aber micht stört das Thema aktuell mehr denn je. Auch wir können jeden Euro gebrauchen und sind nicht dafür da um nun nach hinten degradiert zu werden.

So ist das Leben als Landesbeamter vor Allem im mD. Hart und unfair!

Der Obelix

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In der Begründung wird mal wieder unsachlich argumentiert (vor allem sachfremd). Hypotetische finanzielle spätere Entwicklungsmöglichkeiten dürfen meines Erachtens keine Rolle spielen.

Es sind schlicht sachfremde Erwägungen oder Vermutungen.

Auch ein Besoldungsunterschied von 33 € von A7 zu A 9 ist mit einer Begründung versehen, die einen erschauern lässt. Ein Verstoß gegen das Abstandsgebot ist es nicht, weil es nicht so viele Fälle gibt?!?!?!

Was ist das denn für eine denkweise?

Vor dem BverfG werden Einzelfälle verhandelt , also gilt es doch auch Einzelfälle zu betrachten.

Man man man.....