Autor Thema: AVR Diakonie Bayern (!): Jahressonderzahlung, "Weihnachtsgeld"  (Read 2126 times)

PizzaTonno123

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Hallo,

kennt sich jmd. mit den AVR Diakonie Bayern (!) bzgl. Jahressonderzahlung aus?
Konkrete Frage:
Ich überlege, mein Arbeitsverhältnis bei einem Diakonischen WErk in Bayern, deren Dienstverträge nach AVR Diakonie Bayern sind, zum Ende des Jahres 2023 zu kündigen.
Erhalte ich die Jahressonderzahlung oder nicht?

In §40 der AVR ist folgendes enthalten:
"(3) Der Dienstnehmer/Die Dienstnehmerin,

    dessen/deren Dienstverhältnis wegen

        Erreichen des gesetzlichen Rentenalters,

        verminderter Erwerbsfähigkeit oder

        Erfüllung der Voraussetzung des § 9 Absatz 1 ATZO

    endet oder

    der/die wegen Erfüllung der Voraussetzungen zum Bezug der Altersrente nach den §§ 36, 37, 38, 236, 236a, 236b oder 237a SGB VI gekündigt oder in dem genannten Fall einen Auflösungsvertrag geschlossen hat,

und der/die daher vor dem 31. Dezember aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, erhält abweichend von Absatz 1 mindestens eine anteilige Jahressonderzahlung.

Der Dienstnehmer/Die Dienstnehmerin, dessen/deren Dienstverhältnis spätestens mit Ablauf des 31. Dezember endet und der/die mindestens von Beginn des Kalenderjahres an ununterbrochen im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und des Diakonischen Werkes Bayern e. V. in einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis bei einem Dienstgeber/einer Dienstgeberin gestanden hat, erhält die Jahressonderzahlung, wenn er/sie im unmittelbaren Anschluss an sein/ihr Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zu einem anderen Dienstgeber/einer anderen Dienstgeberin im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und des Diakonischen Werkes Bayern e. V. übertritt."

Bedeutet das, Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf 31.12. ohne Anschlussvertrag bei Diakonie oder Kirche => kein Weihnachtsgeld!
oder
ist das im Kontext Renteneintritt etc zu sehen, d.h. wenn ich normal zum 31.12. kündige=> Weihnachtsgeld!
oder
bedeutet das etwas ganz anderes, was ich noch nicht verstanden habe?

Bin mir da unsicher und habe leider keinen Zugriff auf einen AVR-Kommentar.
Vielen Dank!


flip

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Wer seit dem 1. Oktober beschäftigt ist und am 31. Dezember in einem Dienstverhältnis steht, hat Anspruch auf die Jahressonderzahlung.
Die von dir zitierten Regelungen sind für AN, die früher ausscheiden um in den Ruhestand zu treten.

Also achte darauf, dass du am 31.12. noch angestellt bist.