Hallo zusammen
Ordnungswidrigkeit nach § 4 Abs. 1, § 49 StVO, §24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG. Abstand bei Autobahn nicht eingehalten. Bußgeld unter 100 EUR und 1 Punkt. Ich habe nicht in Erinnerung, dass ich den Abstand nicht eingehalten habe. Ich bin eher ein vorsichtiger Typ. Es war bestimmt eine Peak-Zeit (viele Autos unterwegs)
Ich mache aktuell meinen Vorbereitungsdienst
Fragen:
1) ich habe gelesen, dass es Messfehler auftreten können. Lohnt es sich Einspruch einzulegen?
2) Kann eine Ordnungswidrigkeit solcher Art einen Einfluss auf eine spätere Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe haben?
Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen