Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] Ordnungswidrigkeit im Vorbereitungsdienst
NGS:
Hallo zusammen
Ordnungswidrigkeit nach § 4 Abs. 1, § 49 StVO, §24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG. Abstand bei Autobahn nicht eingehalten. Bußgeld unter 100 EUR und 1 Punkt. Ich habe nicht in Erinnerung, dass ich den Abstand nicht eingehalten habe. Ich bin eher ein vorsichtiger Typ. Es war bestimmt eine Peak-Zeit (viele Autos unterwegs)
Ich mache aktuell meinen Vorbereitungsdienst
Fragen:
1) ich habe gelesen, dass es Messfehler auftreten können. Lohnt es sich Einspruch einzulegen?
2) Kann eine Ordnungswidrigkeit solcher Art einen Einfluss auf eine spätere Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe haben?
Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen
Matze1986:
Sind Sie denn verpflichtet die OWi Ihrem Dienstherren zu melden? --> nö
(es sei denn, Sie sind mit einem Dienstfahrzeug "aufgefallen")
Eine OWi dürfte darauf keinen Einfluss haben! (Man stelle sich vor ein Strafzettel fürs Falschparken verhindert eine Einstellung)
Thomber:
Für die meisten Berufe ist der Punktestand in Flensburg irrelevant.
- Interessiert keinen
- hat keinen etwas anzugehen
Mach´ Dir keine Sorgen.
Segglmeier:
Abstand ist immer ka.... Hatte ich auch schon. In der Arbeit. Mit einem Dienstauto. 20m und trotzdem 1M Fahrverbot.
Interessiert keine Sau, wenn das kein DF gewesen wäre, wie sollte der Dienstherr das mitkriegen, zumal ihn das nichts angeht. Ist ja keine mistrapflichtige Straftat.
PolareuD:
Zu viele Ordnungswidrigkeiten können im Beamtenverhältnis BaW schon ein Problem darstellen. Ein Laufbahnkollege wurde deswegen während der Laufbahnausbildung aus dem Dienst entlassen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version