Liebe Ela52, die Eingruppierung ergibt sich aus dem Tarifvertrag (Eingruppierungsordnung) und der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht aus deinem Abschluss. So Du bleiben willst, nimm die Stelle an und stelle mit Ablauf einer (erneuten?) Probezeit einen entsprechenden Überprüfungsantrag (Geltendmachung der Zahlung des Differenzbetrags nicht vergessen)! Behalte aber mal die Stellenbeschreibung deines bisherigen Jobs, könnte bei einer Klage von Interesse sein.