Autor Thema: Höherwertige Aufgaben ohne Master - Höhergruppierung möglich?  (Read 1056 times)

aeltestenrat

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Folgender Fall:

Der Beschäftigte übernimmt im Referat von Anbeginn an Tätigkeiten, die nach TV-L 14 eingestuft sind, was aber formell in keinem P20-Bogen festgestellt ist. Vergütet ist er in TV-L 12. Die Bezahlung nach TV-L 14 wird ihm verwehrt, da er keinen Master hat (nur Bachelor). Inzwischen hat er aber über die Jahre so viel Erfahrung erworben und sich bewehrt, so dass ich den Master für mehr als wettgemacht halte.

Antwort der Personaler:

Die unbefristete Eingruppierung von Herrn X in die Entgeltgruppe E 14 ist nicht möglich, weil dafür ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium erforderlich ist, welches nicht vorliegt.

Frage:

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, den Kollegen den Tätigkeitsmerkmalen entsprechend zu bezahlen (außer der Tatsache, dass er noch den Master macht)?

Organisator

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Folgender Fall:

Der Beschäftigte übernimmt im Referat von Anbeginn an Tätigkeiten, die nach TV-L 14 eingestuft sind, was aber formell in keinem P20-Bogen festgestellt ist. Vergütet ist er in TV-L 12. Die Bezahlung nach TV-L 14 wird ihm verwehrt, da er keinen Master hat (nur Bachelor). Inzwischen hat er aber über die Jahre so viel Erfahrung erworben und sich bewehrt, so dass ich den Master für mehr als wettgemacht halte.

Antwort der Personaler:

Die unbefristete Eingruppierung von Herrn X in die Entgeltgruppe E 14 ist nicht möglich, weil dafür ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium erforderlich ist, welches nicht vorliegt.

Frage:

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, den Kollegen den Tätigkeitsmerkmalen entsprechend zu bezahlen (außer der Tatsache, dass er noch den Master macht)?

Natürlich.
Man überträgt ihm die Tätigkeiten z.B. mit einer Tätigkeitsdarstellung. So der Kollege dem zustimmt ist er automatisch neu eingruppiert. Wenn gemäß Entgeltordnung eine Voraussetzung in der Person vorliegen muss (z.B. Master), ist er eine Entgteltgruppe niedriger eingruppiert, sonst nicht.

aeltestenrat

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Danke!  :) Das werde ich an entsprechender Stelle mal so vortragen.

E15TVL

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Antwort der Personaler:

Die unbefristete Eingruppierung von Herrn X in die Entgeltgruppe E 14 ist nicht möglich, weil dafür ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium erforderlich ist, welches nicht vorliegt.
Dieser Personaler gehört fristlos gekündigt.