Autor Thema: [Allg] Landesticket Steuererklärung  (Read 1495 times)

angie

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[Allg] Landesticket Steuererklärung
« am: 11.07.2023 08:53 »
Hallo,

der Arbeitgeber stellt ein Landesticket zur Verfügung. Wird das Landesticket als sonstige Leistung auf die Entfernungspauschale in der Steuererklärung angerechnet oder nicht? Wo finde ich hierzu aktuelle die Informationen?

In den letzten Beiträgen (z.B. https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111685.0.html) gab es widersprüchliche Aussagen, weswegen ich mir nicht sicher bin.
« Last Edit: 14.07.2023 02:40 von Admin2 »

Big T

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Antw:Landesticket Steuererklärung
« Antwort #1 am: 11.07.2023 11:10 »
ich zitiere mal aus den FAQ zum Landesticket Hessen(gidf.de) "WIRD DER GELDWERTE VORTEIL VERSTEUERT? HAT DIE NUTZUNG
DER FREIFAHRTBERECHTIGUNG AUSWIRKUNG AUF DIE
ENTFERNUNGSPAUSCHALE?
Der steuerliche Werbungskostenabzug beim einzelnen Bediensteten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Form der Entfernungspauschale wird durch die Nutzung
nicht berührt. Das Land Hessen versteuert in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber das
LandesTicket pauschal gegenüber der Finanzverwaltung. Eine Ausweisung in der
Lohnsteuerbescheinigung erfolgt nicht"

Nao

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Antw:Landesticket Steuererklärung
« Antwort #2 am: 11.07.2023 13:29 »
Also mein Dienstherr übernimmt seit dem letzten Jahr das örtliche Jahresticket für den ÖPNV komplett (nun das das Deutschlandticket). Letztes Jahr war dieser Zuschuss unter "17. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind", auf der Lohnsteuerbescheinigung. Das ganze in Bayern.

alishakihnh

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Antw:[Allg] Landesticket Steuererklärung
« Antwort #3 am: 17.07.2023 03:24 »
Das Landesticket ist ein Jobticket für Bedienstete des Landes Hessen. Es ist jedoch unklar, ob das Landesticket als sonstige Leistung auf die Entfernungspauschale in der Steuererklärung angerechnet wird. Die Entfernungspauschale wird um den steuerfreien Betrag gekürzt. Seit 2020  Flappy Bird
 können Arbeitnehmer:innen auf die Steuerbefreiung verzichten und mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass dieser den Wert des Jobtickets pauschal mit 25 Prozent versteuert. Dann steht dem:der Arbeitnehmer:in die ungekürzte Entfernungspauschale zu