Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Möglicher Wechsel vom TVÖD Bund zum TV-L - IT Stelle
excode:
Hallo zusammen,
ich habe im kommenden Monat ein Bewerbungsgespräch mit einem potentiellen neuen Arbeitgeber.
Die Stelle ist folgendermaßen ausgeschrieben:
ein abgeschlossenes Bachelor- oder (Fach-) Hochschulstudium der Informatik, nachgewiesene vergleichbare Qualifikationen oder eine abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker mit nachgewiesenen vergleichbaren Kenntnissen und Erfahrungen, Entgelt bis Entgeltgruppe 12 TV-L., zzgl. eventueller Zulagen.
Ich habe eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie 7,5 Jahre Berufserfahrung.
Aktuell bin ich bei meinem Arbeitgeber mit einer 9C - 4 eingruppiert.
Kann ich meine Erfahrungsstufen aus dem TVöD mitnehmen und mit welcher Eingruppierung kann ich rechnen?
Ich kenne mich mit der Eingruppierung für TVL Stellen nicht aus, aber mein gesunder Menschenverstand würde denken: 11-4 wegen des fehlenden Studiums.
Liege ich hier richtig?
Viele Grüße
Organisator:
--- Zitat von: excode am 11.07.2023 12:05 ---Hallo zusammen,
ich habe im kommenden Monat ein Bewerbungsgespräch mit einem potentiellen neuen Arbeitgeber.
Die Stelle ist folgendermaßen ausgeschrieben:
ein abgeschlossenes Bachelor- oder (Fach-) Hochschulstudium der Informatik, nachgewiesene vergleichbare Qualifikationen oder eine abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker mit nachgewiesenen vergleichbaren Kenntnissen und Erfahrungen, Entgelt bis Entgeltgruppe 12 TV-L., zzgl. eventueller Zulagen.
Ich habe eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie 7,5 Jahre Berufserfahrung.
Aktuell bin ich bei meinem Arbeitgeber mit einer 9C - 4 eingruppiert.
Kann ich meine Erfahrungsstufen aus dem TVöD mitnehmen und mit welcher Eingruppierung kann ich rechnen?
Ich kenne mich mit der Eingruppierung für TVL Stellen nicht aus, aber mein gesunder Menschenverstand würde denken: 11-4 wegen des fehlenden Studiums.
Liege ich hier richtig?
Viele Grüße
--- End quote ---
Das Mitnehmen der Stufen wäre im Vorfeld zu verhandeln. Je nach förderlicher Tätigkeit (die im Ermessen des AG liegt) kann auch eine höhere Stufe als "4" dabei rauskommen.
Soweit eine Voraussetzung in der Person, hier das Studium, tariflich definiert ist (glaube eher nicht), wärst du eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert, ansonsten nicht.
MoinMoin:
Korrekt, wenn der AG die Tätigkeiten der 12 dir überträgt und du 3 Jahre praktische Efahrung hast (hast du) dann bist du auch in der EG12 eingruppiert.
Denn der AG hat ja schon festgestellt, dass er die 12 auch über die FG 2 (also ohne BSC/Ausbildungsvorausetzung) zur 12 führt.
Also nichts mit einer EG weniger!
Anrecht haste nur auf Stufe 1 (wg. fehlender einschlägige Berufserfahrung)
alles andere ist Verhandlungssache.
aronzo:
Übersehe ich da etwas? Sollte es nicht mindestens die Stufe 3 sein, die erforderliche Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) wäre gegeben?
FearOfTheDuck:
Woraus schließt du, dass es mehr als Stufe 1 sein muss? Augenscheinlich liegt im SV keine einschlägige Berufserfahrung vor...
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